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Bundestagswahl 2017/Dahme-Spreewald: Unterschied zwischen den Versionen

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(Genehmigung der Plakatierung)
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Version vom 26. Juli 2017, 15:42 Uhr

Bundestagswahl 2017 | AG Taskforce Wahlkampf | Aufstellungsversammlungen | Protokoll | Kandidaten | Direktkandidaten | Fragen & Antworten |
Barnim | Brandenburg an der Havel | Cottbus | Dahme-Spreewald | Elbe-Elster | Frankfurt (Oder) | Havelland | Märkisch-Oderland | Oberhavel | Prignitz und Ostprignitz-Ruppin | Potsdam-Mittelmark | Oberspreewald-Lausitz | Oder-Spree | Potsdam | Spree-Neiße | Teltow-Fläming | Uckermark

Aktuelles

Ab 23.07.2017 geht's los!
Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Abstimmungen und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg:
Allgemeinverfügung
Diese Verordnung hat Allgemeingültigkeit, wenn von Städten und Gemeinden keine eigenen Satzungen zu diesem Thema beschlossen wurden.

Ansprechpartner

  • Vorname, Name
  • E-Mail
  • Telefon

Informationen

  • Wiki:
  • Internet:

Infotreffen in der Region

Plakatierung

Genehmigung der Plakatierung

Bitte eintragen wer bei einer Gemeinde anfragt BEVOR angefragt wird.

In der ersten Runde finden wir erst mal die Regel und Formalitäten in jeder Gemeinde heraus. Danach planen wir und dann starten wir die Anträge.


Ort / Amt

Wer kümmert sich? Antragsform Antrag an Wen? Antragstellg. ab: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten: Antrag gestellt:
Gemeinde Bestensee TheBug Formular Ordnungsamt min. 2 Wochen vorher Bestimmungen 26.7.2017
Gemeinde Eichwalde TheBug formlos Ordnungsamt 26.7.2017
Gemeinde Heideblick TheBug formlos Gemeindeverwaltung 26.7.2017
Gemeinde Heidesee TheBug 26.7.2017
Stadt Königs Wusterhausen formlos, min. 2 Wochen vorher Stadtverwaltung
Stadt Lübben (Spreewald) TheBug Stadtverwaltung 26.7.2017
Stadt Luckau TheBug Verwaltung, Hr. Scholz 26.7.2017
Gemeinde Märkische Heide TheBug Amtsverwaltung 26.7.2017
Stadt Mittenwalde Ordnungsamt
Gemeinde Schönefeld PDF Formular, liegt vor Ordnungsamt Gemeinde Schönefeld 1 pro 100 Einwohner im Ortsteil Aufkleber unten rechts anbringen. 30 m Mindestabstand zu öffentlichen Einrichtungen. Nur genehmigte Straßen.
Gemeinde Schulzendorf formlos Ordnungsamt
Stadt Wildau - Satzung §3 erledigt
Gemeinde Zeuthen formlos Ordnungsamt Satzung §4 (e) beachte Änderung in: Satzungsänderung
Amt Lieberose/Oberspreewald Amtsverwaltung
Amt Schenkenländchen Amtsverwaltung §8 und §15 [1]
Amt Unterspreewald Amtsverwaltung

Großplakat am Flughafen Schönefeld

Durchführung der Plakatierung

Ab dem 23.7.2013 kann plakatiert werden.

Hier bitte eintragen wer wo plakatieren will. Wir brauchen in jeder Gemeinde einen Verantwortlichen als Ansprechpartner, der sich auch bis zum Abhängen der Plakate darum kümmert, dass die Plakate in ordentlichem Zustand sind und fest an den Masten hängen.


Ort / Amt

Wer hat den Hut auf? Wie viele Plakate? Wer macht mit? Aufgehängt
Gemeinde Bestensee
Gemeinde Eichwalde
Gemeinde Heideblick
Gemeinde Heidesee
Stadt Königs Wusterhausen
Stadt Lübben (Spreewald)
Stadt Luckau
Gemeinde Märkische Heide
Stadt Mittenwalde
Gemeinde Schönefeld
Gemeinde Schulzendorf
Stadt Wildau
Gemeinde Zeuthen
Amt Lieberose/Oberspreewald
Amt Schenkenländchen
Amt Unterspreewald

Abbau der Plakatierung


Ort / Amt

Wer hat den Hut auf? Wie viele Plakate? Wer macht mit? Status
Gemeinde Bestensee
Gemeinde Eichwalde
Gemeinde Heideblick
Gemeinde Heidesee
Stadt Königs Wusterhausen
Stadt Lübben (Spreewald)
Stadt Luckau
Gemeinde Märkische Heide
Stadt Mittenwalde
Gemeinde Schönefeld
Gemeinde Schulzendorf
Stadt Wildau
Gemeinde Zeuthen
Amt Lieberose/Oberspreewald
Amt Schenkenländchen
Amt Unterspreewald

Straßenwahlkampf

Genehmigung von Infoständen

Durchführung von Infoständen

Verteilung von Flyern