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Cottbus/Antrag/SÄA-2010.12: Unterschied zwischen den Versionen

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'''(1)''' Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale Themen ergänzt werden. Solche Ergänzungen um kommunale Themen können nur von einem Kreisparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt.  
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'''(3)''' Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale Themen ergänzt werden. Solche Ergänzungen um kommunale Themen können nur von einem Kreisparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt.  
 
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Version vom 6. September 2010, 16:02 Uhr

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Kreisparteitag 2010.1 | Antragsübersicht


Der Kreisparteitag möge folgende Änderung des § 9 (3) der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus beschließen:

Neue Version

(3) Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale Themen ergänzt werden. Solche Ergänzungen um kommunale Themen können nur von einem Kreisparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt.


Alte Version

(3) Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale Themen ergänzt werden.


Begründung: Konkretisierung hinsichtlich der notwendigen Zustimmung zur Aufnahme von kommunalen Themen.

Antragssteller: --RicoB CB 21:51, 31. Aug. 2010 (CEST)