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Cottbus/Antrag/SÄA-2010.13

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Version vom 4. Dezember 2010, 20:04 Uhr von RicoB CB (Diskussion | Beiträge)
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Kreisparteitag 2010.1 | Antragsübersicht


Der Kreisparteitag möge folgende Änderung des § 6 (4) der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus beschließen:

Neue Version

(4) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl, einzeln mit absoluter Mehrheit mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrages. Eine Neuwahl des Kreisvorstandes oder eventuelle Nachwahlen finden auf Beschluss des Kreisparteitages statt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.


Alte Version

(4) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl, einzeln mit absoluter Mehrheit für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrages. Eine Neuwahl des Kreisvorstandes oder eventuelle Nachwahlen finden auf Beschluss des Kreisparteitages statt. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsmäßigen Wahl des neuen Vorstandes im Amt.



Begründung: Festlegung der Amtszeit auf ein Jahr ist unflexibel


Antragssteller: --Uk 14:26, 9. Sep. 2010 (CEST)