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Datenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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:*Anmerkung: Die Abgabe einer DSV verpflichtet den Unterzeichner auch über den Zeitpunkt der Beendigung seiner Tätigkeit und/oder der Mitgliedschaft in der Organisation hinaus und kann nicht zurückgenommen werden, §5 Satz 3 BDSG.
 
:*Anmerkung: Die Abgabe einer DSV verpflichtet den Unterzeichner auch über den Zeitpunkt der Beendigung seiner Tätigkeit und/oder der Mitgliedschaft in der Organisation hinaus und kann nicht zurückgenommen werden, §5 Satz 3 BDSG.
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* Eine Liste aller eingereichten Datenschutzverpflichtungen findest du [[Datenschutzbeauftragter/Datenschutzverpflichtungen|hier]]
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Version vom 9. September 2010, 21:41 Uhr

Landesverband | Geschäftsstelle | Vorstand | Parteitage | Schiedsgericht | Datenschutzbeauftragter | Gliederungen | Mitglieder | Finanzen | Wahlen

Informationen

Kontakt

datenschutz@piratenbrandenburg.de

Ein Datenschutzbeauftragter und ein Ansprechpartner im Vorstand zu Datenschutzfragen wurden noch nicht bestimmt. Bitte Vorstand direkt, z.B. über Vorstandsanfragen, kontaktieren.

Vorlagen

  • Anmerkung: Die Abgabe einer DSV verpflichtet den Unterzeichner auch über den Zeitpunkt der Beendigung seiner Tätigkeit und/oder der Mitgliedschaft in der Organisation hinaus und kann nicht zurückgenommen werden, §5 Satz 3 BDSG.

Eingereichte Datenschutzverpflichtungen

  • Eine Liste aller eingereichten Datenschutzverpflichtungen findest du hier