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Diskussion:Antragsfabrik/Bezeichnung als Grundsatzprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

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8. These: Programmanträge, die ''nicht rund'' oder nicht mehrheitsfähig ( 2/3-Mehrheit (!) ) sind, können nicht einfach als sog. Positionspapiere beschlossen werden, wenn nicht klar ist, was darunter zu verstehen ist.
 
8. These: Programmanträge, die ''nicht rund'' oder nicht mehrheitsfähig ( 2/3-Mehrheit (!) ) sind, können nicht einfach als sog. Positionspapiere beschlossen werden, wenn nicht klar ist, was darunter zu verstehen ist.
  
9. These: Mit Positionspapieren darf die Funktion eines Programmes nicht unterlaufen werden. Sie können kein Programm ''light'' darstellen. Daher verbieten sich Formulierungen, wie "Die Piraten fordern" oder "setzen sich ein" und dergleichen mehr. Denn dies impliziert eine politische Zielvorstellung, die dem Programm vorbehalten ist. Sie können bestenfalls bestimmte Standpunkte feststellen oder vorbereitenden Charakter haben - ohne damit eine politische Absichtserklärung zu verbinden. Da Positionspapiere keinen Programmcharakter aufweisen, können sie auch auf dem Parteitag ohne weiteres geändert weden (einfache Mehrheit). Überhaupt sollte in jedem Einzelfall die Frage gestellt werden, inwieweit es sinnvoll ist, durch den LPT ein "Positionspapier" beschließen zu lassen.
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9. These: Mit Positionspapieren darf die Funktion eines Programmes nicht unterlaufen werden. Sie können kein Programm ''light'' darstellen. Daher verbieten sich Formulierungen, wie "die Piraten fordern" oder "setzen sich ein" und dergleichen mehr -- jedenfalls dann, wenn dies nicht inhaltlich den Zielen und Wertvorstellungen entspricht, die bereits in einem (Bundes- oder Landes-) Programm niedergelegt worden sind. Denn dies impliziert eine politische Zielvorstellung, die dem Programm vorbehalten ist. Sie können bestenfalls bestimmte Standpunkte feststellen oder vorbereitenden Charakter haben - ohne damit eine politische Absichtserklärung zu verbinden. Da Positionspapiere keinen Programmcharakter aufweisen, können sie auch auf dem Parteitag ohne weiteres geändert weden (einfache Mehrheit). Überhaupt sollte in jedem Einzelfall die Frage gestellt werden, inwieweit es sinnvoll ist, durch den LPT ein "Positionspapier" verabschieden zu lassen.

Version vom 3. Januar 2011, 18:19 Uhr

1. These: Das Programm des Bundesverbandes firmierte bis zum BPT Chemnitz unter der Bezeichnung Grundsatzprogramm und wurde durch diesen |Antrag stillschweigend in Parteiprogramm umbenannt.

2. These: Das Programm des Landesverbandes firmiert derzeit unter der Bezeichnung Programm des Landesverbandes Piratenpartei Brandenburg; daneben wird es auch als Landesparteiprogramm bezeichnet.

3. These: Das künftige Programm des Landesverbandes soll den Titel "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland" (Kurzform: "Landesprogramm") tragen.

4. These: Das bisherige Programm des Landesverbandes bedarf einer (erneuten) Legitimation durch Beschluss LPT.

5. These: Das bisherige Programm entspricht im Großen und Ganzen den Vorstellungen des Landesverbandes.

6. These: Die bisher eingereichten Programmanträge richten sich auf die Abänderung oder Ergänzung des bisherigen Programmes des Landesverbandes.


Lösungsvorschlag zu 2, 3, 4, 5: Es wird ein Antrag eingebracht, der etwa so lautet:

Der LPT möge beschließen, das, auch als Landesparteiprogramm bezeichnete, Programm des Landesverbandes Piratenpartei Brandenburg wird vom LPT unter der Bezeichnung "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (Kurzform: "Landesprogramm") als schriftliches Programm iSd § 6 PartG des Landesverbandes bestätigt.

7. These: Das bisherige Programm bedarf einer Gliederung, in die die beantragten Programmänderungen eingearbeitet werden können.

Lösungsvorschlag zu 6, 7: a) Es wird ein Antrag eingebracht, der etwa so lautet:

Der LPT möge beschließen, das Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (Kurzform: "Landesprogramm") erhält eine Gliederung, indem die Absätze, beginnend mit der Überschrift Demokratie, fortlaufend durchnumeriert werden.

b) Die eingereichten Programmanträge werden um die Angabe ergänzt, an welcher Stelle sie im Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (Kurzform: "Landesprogramm") eingefügt werden sollen./ Alternative: Ein Antrag, in dem diese Angaben zusammengefasst werden.

8. These: Programmanträge, die nicht rund oder nicht mehrheitsfähig ( 2/3-Mehrheit (!) ) sind, können nicht einfach als sog. Positionspapiere beschlossen werden, wenn nicht klar ist, was darunter zu verstehen ist.

9. These: Mit Positionspapieren darf die Funktion eines Programmes nicht unterlaufen werden. Sie können kein Programm light darstellen. Daher verbieten sich Formulierungen, wie "die Piraten fordern" oder "setzen sich ein" und dergleichen mehr -- jedenfalls dann, wenn dies nicht inhaltlich den Zielen und Wertvorstellungen entspricht, die bereits in einem (Bundes- oder Landes-) Programm niedergelegt worden sind. Denn dies impliziert eine politische Zielvorstellung, die dem Programm vorbehalten ist. Sie können bestenfalls bestimmte Standpunkte feststellen oder vorbereitenden Charakter haben - ohne damit eine politische Absichtserklärung zu verbinden. Da Positionspapiere keinen Programmcharakter aufweisen, können sie auch auf dem Parteitag ohne weiteres geändert weden (einfache Mehrheit). Überhaupt sollte in jedem Einzelfall die Frage gestellt werden, inwieweit es sinnvoll ist, durch den LPT ein "Positionspapier" verabschieden zu lassen.