Unterstütze uns! Spende jetzt!

Diskussion:Antragsfabrik/Bezeichnung als Grundsatzprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PiratenWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
(erledigt)
 
Zeile 1: Zeile 1:
1. These: ''Das Programm'' des Bundesverbandes firmierte bis zum BPT Chemnitz unter der Bezeichnung ''Grundsatzprogramm'' und wurde durch diesen [http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2010.2/Antragskommission/Antr%C3%A4ge_2010.2/2010-10-22_-_Neugliederung_des_Parteiprogramms Antrag] stillschweigend in ''Parteiprogramm'' umbenannt.
 
  
:''(Anmerkung:'' Wer immer da ''Grundsatzprogramm'' drübergeschrieben hat: im [http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/4/4a/Gruendungsprotokoll.pdf Gründungsprotokoll] wurde ein ''Parteiprogramm'' beschlossen.)
 
 
2. These: ''Das Programm'' des Landesverbandes firmiert derzeit unter der Bezeichnung ''Programm des Landesverbandes Piratenpartei Brandenburg''; daneben wird es auch als ''Landesparteiprogramm'' bezeichnet.
 
 
3. These: Das künftige Programm des Landesverbandes soll den Titel "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland" (Kurzform: "Landesprogramm") tragen.
 
 
4. These: Das bisherige Programm des Landesverbandes bedarf einer (erneuten) Legitimation durch Beschluss LPT.
 
 
5. These: Das bisherige Programm entspricht im Großen und Ganzen den Vorstellungen des Landesverbandes. 
 
 
6. These: Die bisher eingereichten Programmanträge richten sich auf die Abänderung oder Ergänzung des bisherigen Programmes des Landesverbandes.
 
 
 
 
Lösungsvorschlag zu 2, 3, 4, 5: Es wird ein Antrag eingebracht, der etwa so lautet:
 
 
Der LPT möge beschließen, das, auch als ''Landesparteiprogramm'' bezeichnete, ''Programm des Landesverbandes Piratenpartei Brandenburg'' wird vom LPT  unter der Bezeichnung "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (Kurzform: "Landesprogramm") als schriftliches Programm iSd § 6 PartG des Landesverbandes bestätigt.
 
 
7. These: Das bisherige Programm bedarf einer Gliederung, in die die beantragten Programmänderungen eingearbeitet werden können.
 
 
Lösungsvorschlag zu 6, 7:
 
a) Es wird ein Antrag eingebracht, der etwa so lautet:
 
 
Der LPT möge beschließen, das ''Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (Kurzform: "Landesprogramm")'' erhält eine Gliederung, indem die Absätze, beginnend mit der Überschrift ''Demokratie'', fortlaufend durchnumeriert werden.
 
 
b) Die eingereichten Programmanträge werden um die Angabe ergänzt, an welcher Stelle sie im ''Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (Kurzform: "Landesprogramm")'' eingefügt werden sollen./ Alternative: Ein Antrag, in dem diese Angaben zusammengefasst werden.
 
 
8. These: Programmanträge, die ''nicht rund'' oder nicht mehrheitsfähig ( 2/3-Mehrheit (!) ) sind, können nicht einfach als sog. Positionspapiere beschlossen werden, wenn nicht klar ist, was darunter zu verstehen ist.
 
 
9. These: Mit Positionspapieren darf die Funktion eines Programmes nicht unterlaufen werden. Sie können kein Programm ''light'' darstellen. Daher verbieten sich Formulierungen, wie "die Piraten fordern" oder "setzen sich ein" und dergleichen mehr -- jedenfalls dann, wenn dies nicht inhaltlich den Zielen und Wertvorstellungen entspricht, die bereits in einem (Bundes- oder Landes-) Programm niedergelegt worden sind. Denn dies impliziert eine politische Zielvorstellung, die dem Programm vorbehalten ist. Sie können bestenfalls bestimmte Standpunkte feststellen oder vorbereitenden Charakter haben - ohne damit eine politische Absichtserklärung zu verbinden. Da Positionspapiere keinen Programmcharakter aufweisen, können sie auch auf dem Parteitag ohne weiteres geändert weden (einfache Mehrheit). Überhaupt sollte in jedem Einzelfall die Frage gestellt werden, inwieweit es sinnvoll ist, durch den LPT ein "Positionspapier" verabschieden zu lassen.
 
 
----
 
----
  

Aktuelle Version vom 4. Januar 2011, 00:06 Uhr


Ich fasse das mal zusammen:
Es ist zwischen einem Grundsatzprogramm einer Partei und einem Wahlprogramm eines Landesverbandes einer Partei zu unterscheiden.
Mit der angeblichen Verabschiedung eines eigenen Grundsatzprogramms am 31.01.2009 hat der Landesparteitag seine Kompetenzen überschritten, da die gebotene Einheit der Partei unterlaufen wird. Im Wahlkampf wurden zudem eigene Thesen auf Flyern verbreitet, deren Legitimation nicht ersichtlich ist.
Um das klarzustellen und um weitere Verwirrungen zu vermeiden, ist das bisherige Programm als nicht legimiert zu verwerfen.
Sodann ist zu erklären, was man überhaupt zu beschliessen wünscht: ein Grundsatz- oder ein Wahlprogramm. Trotz des Wahlspruchs "allseits bereit", wäre es unzweckmässig, jetzt ein Wahlprogramm zu beschliessen.
Verbleibt die Ergänzung des Grundsatzprogramms des Bundes um weitere Punkte, sofern sie diesem nicht entgegenstehen - insbesondere weil die Bundespartei (noch) kein Vollprogramm hat.
Das bisherige Programm ist ohnehin hinsichtlich Formulierungen, Beispielen und Konkretisierungen, die nichts in einem Grundsatzprogramm verloren haben, stark überarbeitungswürdig.
Das Verabschieden von Positionspapieren bleibt unbelassen. Sie können eine gute Ergänzung des Grundsatzprogramms darstellen.
--Bastian 20:27, 3. Jan. 2011 (CET)