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Diskussion:Landesschiedsgericht/Verfahren

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@ Verfahren LSG Bbg 14/4: Die plötzliche Handlungsunfähigkeit des Landesschiedsgerichtes wirft die Frage auf wer die Richter Sebastian Bretag und Lutz Conrad, sowie die Richterin Gabriele Unbekannt geschlossen wegen Besorgnis der Befangenheit vom Verfahren ausgeschlossen hat, resp. wer diese Besorgnis thematisiert und/oder manifestiert hat.
Frage: Könnte man die Begründung für die Einstellung/Vertagung des Verfahrens dergestalt formulieren, dass rein formal auszuschliessen ist, dass sich die Richter untereinander das Misstrauen ausgesprochen haben? VG. nerd

Antwort: Nein, das ist nicht möglich, da sich tatsächlich die Richter gegenseitig vom Verfahren ausgeschlossen haben. Ich werde dieTage™ mit dem restlichen Gremium abstimmen, dass wir die entsprechenden Beschlüsse zmd. in Auszügen veröffentlichen und erklären, um da mehr Transparenz zu schaffen. Bis dahin bitte etwas Geduld; Ehrenamt und so… ;) Danke! --CeCe (Diskussion) 22:52, 3. Nov. 2014 (CET)
  • Das hört sich gut an mit der Erklärung. Ich habe zu danken; natürlich auch in Bezug auf Euer aller Engagement im Schiedsgericht. LG. nerd
Siehe Landesschiedsgericht/Stellungnahmen. CeCe (Diskussion) 14:24, 15. Nov. 2014 (CET)

@ Verfahren LSG Bbg 15/4:
Schon neun Tage nach LSG-Wahl eine Anzeige beim OLG Brandenburg? Das ist rekordverdächtig. Und wie kommt es, dass dann 15/4 erst so spät nach 15/3 in die Verfahrensliste aufgenommen wurde? 15/3 scheint ja nach drei Monaten abgetaucht zu sein. -- Bastian (Diskussion) 21:52, 29. Nov. 2015 (CET)

Die Verfahrensliste richtet sich nach Anrufungen an das Schiedsricht. Dass die Anrufung zum Verfahren LSG Bbg 15/4 so spät nach dem Verfahren LSG Bbg 15/3 in die Liste aufgenommen wurde liegt daran, dass das Schiedsgericht erst vor wenigen Tagen angerufen wurde. Das Landesschiedsgericht erfindet keine Fälle, um die Abstände der Anrufungen zueinander gleichmäßig zu halten. Das Verfahren LSG Bbg 15/3 wurde inzwischen nach Hessen verwiesen, da das Landesschiedsgericht, wie veröffentlicht, handlungsunfähig war.--CeCe (Diskussion) 22:09, 29. Nov. 2015 (CET)
  • Danke für die Aufklärung. Nur wie kommt es dann, dass ein Justiziar/Buvo bereits am 30.06.2015 eine Anzeige an das OLG BB fertigt, wenn das Verfahren jetzt erst hier geführt wird?
Und wie muss man sich eine Abgabe an das LSG Hessen am 06.11.2015 vorstellen, wenn das BSG erst durch Beschwerde auf den Umstand hingewiesen wurde, dass eine Abgabe überfällig ist und das BSG daher - aufgrund der Beschwerde - erst am 26.11.2015 an das LSG Hessen verwiesen hat? -- Bastian (Diskussion) 22:46, 29. Nov. 2015 (CET)
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