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Diskussion:MOL/Antrag/2014-003: Unterschied zwischen den Versionen

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*http://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4t<br><br>[[Benutzer:Petrus|Petrus]] ([[Benutzer Diskussion:Petrus|Diskussion]]) 15:23, 14. Nov. 2014 (CET)
 
*http://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4t<br><br>[[Benutzer:Petrus|Petrus]] ([[Benutzer Diskussion:Petrus|Diskussion]]) 15:23, 14. Nov. 2014 (CET)
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Danke Petrus das du meinen Beitrag auf die Diskussionsseite verschoben und dabei die Formatierung nicht beachtest hast. Ich hatte sehr bewusst meine Anmerkung zu meinem Widerspruch auf die Hauptseite geschrieben. Du kannst dich auch gerne solidarisch zeigen. Nur tue das bitte mit deinem eigenen Geld und nicht mit dem Geld anderer. Das Geld, das du hier forderst zu verschenken, gehört allen Mitgliedern im Kreisverband. [[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] ([[Benutzer Diskussion:Nixus Minimax|Diskussion]])

Version vom 14. November 2014, 15:56 Uhr

Petrus (Diskussion) 15:12, 14. Nov. 2014 (CET)# [* Einschränkungen] Keine Frage, die PP muss in die Parlamente, aber ich finde 400,- EURO etwas overdosed. (MOL könnte sich auch mal einen Drucker leisten, oder eine kleine PA-Anlage, etc. pp. um autonom(er) agieren zu können.) Nerd (Diskussion)

  • Nixus Minimax (Diskussion) Es gibt für den kommissarischen Vorstand keine Legitimation ohne den Beschluss eines KPT mal eben per Umlaufbeschluss fast ein Drittel der Finanzen des Kreisverbandes zu verschenken, zumal noch dazu zwei der kommissarischen Kreisvorstände nicht einmal Mitglied im Kreisverband MOL sind. Ich erinnere hierzu auch an § 3 der Bundessatzung PP, und bitte den LaVO die Bestellung des kommissarischen Kreisvorstandes diesbezüglich zu überdenken. Ferner stellt sich die Frage wie die kommissarischen Kreisvorstände für solche Geschenke die Rechenschaft bzw. die Haftung gegenüber dem Kreisverband übernehmen sollen, für den Fall das sich bei einer späteren rechtlichen Überprüfung der Zulässigkeit der Schenkung eine Haftung seitens des kommissarischen Kreisvorstandes ergeben sollte. Aus meiner Sicht sollten die kommissarischen Kreisvorstände es tunlichst unterlassen finanzielle Transaktionen im Kreisverband zu tätigen. Wer hierzu etwas anderes rät, solle dann auch die persönliche Haftung für seinen Rat übernehmen.

§ 10 (3) Kreissatzung MOL Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Kreisversammlung festzulegenden jährlichen Gesamtbetrag ohne gesonderte Beschlüsse der Kreisversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll und Informationspflicht auf dem nächsten Kreisparteitag. Aktuelle Finanzbeschlüsse des KPT liegen nicht vor!


Danke Petrus das du meinen Beitrag auf die Diskussionsseite verschoben und dabei die Formatierung nicht beachtest hast. Ich hatte sehr bewusst meine Anmerkung zu meinem Widerspruch auf die Hauptseite geschrieben. Du kannst dich auch gerne solidarisch zeigen. Nur tue das bitte mit deinem eigenen Geld und nicht mit dem Geld anderer. Das Geld, das du hier forderst zu verschenken, gehört allen Mitgliedern im Kreisverband. Nixus Minimax (Diskussion)