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Diskussion:Potsdam: Unterschied zwischen den Versionen

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(Diskussion zur Satzung des Kreisverbandes/Stadtverbandes Potsdam)
(Diskussion zur Satzung des Kreisverbandes/Stadtverbandes Potsdam: Antwort aktualisiert)
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* §6(3) Rechtschreibfehler: Kreisvorstand an Stelle von Sadtvorstand. --[[Benutzer:Marek|Marek]] 23:21, 16. Sep. 2009 (CEST) -erledigt-  
 
* §6(3) Rechtschreibfehler: Kreisvorstand an Stelle von Sadtvorstand. --[[Benutzer:Marek|Marek]] 23:21, 16. Sep. 2009 (CEST) -erledigt-  
 
* §6(5) nach Satz 3 (Der Kreisvorstand tagt parteiöffentlich): Die Mitglieder des Kreisverbandes werden taggleich über die Vorstandstagung informiert. Begründung: Transparenz in der Partei erfordert zeitnahe Information aller KV-Mitglieder.
 
* §6(5) nach Satz 3 (Der Kreisvorstand tagt parteiöffentlich): Die Mitglieder des Kreisverbandes werden taggleich über die Vorstandstagung informiert. Begründung: Transparenz in der Partei erfordert zeitnahe Information aller KV-Mitglieder.
* §6(10) Der Kreisvorstand gilt als handlungsunfähig, '''wenn zwei''' Kreisvorstandsmitglieder zurückgetreten sind ... Begründung: bisherige Version '''mehr als zwei''' bedeutet drei von fünf Vorstandsmitglieder stehen nicht mehr zur Verfügung - da fehlen zu viele. --[[Benutzer:Marek|Marek]] 23:21, 16. Sep. 2009 (CEST) -genau, deshalb ist er ja dann auch ''handlungsunfähig''. Wenn zwei Mitglieder fehlen, sind noch drei da, das reicht für einen Kreisverband-  
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* §6(10) Der Kreisvorstand gilt als handlungsunfähig, '''wenn zwei''' Kreisvorstandsmitglieder zurückgetreten sind ... Begründung: bisherige Version '''mehr als zwei''' bedeutet drei von fünf Vorstandsmitglieder stehen nicht mehr zur Verfügung - da fehlen zu viele. --[[Benutzer:Marek|Marek]] 23:21, 16. Sep. 2009 (CEST) -genau, deshalb ist er ja dann auch ''handlungsunfähig''. Wenn zwei Mitglieder fehlen, sind noch drei da, das reicht für einen Kreisverband- --[[Benutzer:robeson|robeson]] 13:55, 17. Sep. 2009 (CEST) Stimme Dir zu, drei wären noch genug. So wollte ich das ja auch. Ich habe mich verlesen - kann schonmal vorkommen ...
  
 
* §7(7) Hochsetzen der notwendigen stimmberechtigten Mitglieder eines Kreisparteitags '''von 10% auf 25%''' Begründung: Die Beschlüsse des KPT sollen eine ordentliche Basis haben.  
 
* §7(7) Hochsetzen der notwendigen stimmberechtigten Mitglieder eines Kreisparteitags '''von 10% auf 25%''' Begründung: Die Beschlüsse des KPT sollen eine ordentliche Basis haben.  
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Die Anmerkungen und Fragen werde ich jeweils einzeln stellen, sofern nicht vorab eine Klärung möglich ist.  
 
Die Anmerkungen und Fragen werde ich jeweils einzeln stellen, sofern nicht vorab eine Klärung möglich ist.  
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[[Benutzer:robeson|robeson]] 22:51, 16. Sep. 2009 (CEST)

Version vom 17. September 2009, 13:01 Uhr

Diskussion zur Satzung des Kreisverbandes/Stadtverbandes Potsdam

Generell:

  • Die Diskussion zur Trennung von Amt und Mandat sollte auch auf KV-Ebene geführt werden. Begründung: Die Aufgaben als Vorsitzender des Kreisvorstandes oder Kassierer sollten nicht neben der Arbeit auf Stadtverordneter oder Landtags-Mitglied erfolgen. Volle Kraft für eine Aufgabe!
  • Ist die finanzielle Unabhängigkeit des Kreisverbandes notwendig? Welche Einnahmequellen hat der Kreisverband? Die Mitgliedsbeiträge werden doch an den BV entrichtet? Spendeneinnahmen? Zuschüsse?
  • Wie weit reichen die Kompetenzen des Vorstands? Konkrete Frage: kann der Vorstand die Anschaffung eines Rechners oder z.B. die Einrichtung einer gesonderten Potsdam-Wiki (analog MOL) beschliessen?
  • Müssen die Aufgaben der Kreisgeschäftsstelle durch Kreisparteitag oder auf anderem Weg festgelegt werden?

Einzelfragen:

  • §3(3) Stellt der Kreisverband gesonderte Mitgliedsausweise an Stelle des LV aus?
  • §6(3) Rechtschreibfehler: Kreisvorstand an Stelle von Sadtvorstand. --Marek 23:21, 16. Sep. 2009 (CEST) -erledigt-
  • §6(5) nach Satz 3 (Der Kreisvorstand tagt parteiöffentlich): Die Mitglieder des Kreisverbandes werden taggleich über die Vorstandstagung informiert. Begründung: Transparenz in der Partei erfordert zeitnahe Information aller KV-Mitglieder.
  • §6(10) Der Kreisvorstand gilt als handlungsunfähig, wenn zwei Kreisvorstandsmitglieder zurückgetreten sind ... Begründung: bisherige Version mehr als zwei bedeutet drei von fünf Vorstandsmitglieder stehen nicht mehr zur Verfügung - da fehlen zu viele. --Marek 23:21, 16. Sep. 2009 (CEST) -genau, deshalb ist er ja dann auch handlungsunfähig. Wenn zwei Mitglieder fehlen, sind noch drei da, das reicht für einen Kreisverband- --robeson 13:55, 17. Sep. 2009 (CEST) Stimme Dir zu, drei wären noch genug. So wollte ich das ja auch. Ich habe mich verlesen - kann schonmal vorkommen ...
  • §7(7) Hochsetzen der notwendigen stimmberechtigten Mitglieder eines Kreisparteitags von 10% auf 25% Begründung: Die Beschlüsse des KPT sollen eine ordentliche Basis haben.
  • §7(11) Wann soll der Rechnungsprüfer bestimmt werden und wann soll die Prüfung erfolgen? Alles auf dem selben Parteitag?
  • §7(13) ... Listen für die Kommunalwahlen ... Kreistagswahlen gibt es in Potsdam nicht :-)--Marek 23:21, 16. Sep. 2009 (CEST) -erledigt-
  • §7(14) Muster für die Geschäftsordnung des KPT? Dauer der Geschäftsordnung (nur aktuelle Sitzung oder dauerhaft)?
  • §8(1) Satz2: Bewerber müssen soweit erforderlich ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben und Mitglied im Kreisverband sein. Begründung: "sollen" ist zu weich. Entweder ist die Mitgliedschaft und der Wohnsitz vorgeschrieben, oder eben nicht.
  • §8(2) Was ist eine Mitgliederversammlung zur Festlegung der Bewerber? Oder ist ein Kreisparteitag gemeint?
  • §9(1) Änderungen der Satzung mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt.

Begründung: Satzungsänderungen sollen nicht grundsätzlich blockiert werden. Auch eine Satzung sollte sich entwickeln und angepasst werden können. Auch für die schriftliche Änderung sollte die 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (ohne Enthaltungen) gelten.

  • §9(2) Änderung der Frist auf "mindestens eine Woche". Begründung: Bei fristgerechter Ankündigung des KPT (2 Wochen) können Satzungsänderungen nicht mehr fristgerecht eingereicht werden (Mindestfrist bereits verstrichen.) --Marek 23:21, 16. Sep. 2009 (CEST) -hast recht, das ist Blödsinn, auch geändert-
  • §10(3) Was ist eine Kreisversammlung? Wird nur in diesem Abschnitt bei Finanzen erwähnt.
  • §11(1) Hier fehlt die Quote der Urabstimmung um den Kreisverband aufzulösen. Meiner Meinung nach sollten auch hier 2/3 der abgegebenen Stimmen (ohne Enthaltungen) entscheiden. Sonst ist die Auflösung wegen mangelnder Rückmeldung u.U. gar nicht möglich.

Die Anmerkungen und Fragen werde ich jeweils einzeln stellen, sofern nicht vorab eine Klärung möglich ist. robeson 22:51, 16. Sep. 2009 (CEST)