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Diskussion:Potsdam/SPT2010.1/Anträge/SÄA-2010.1

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Version vom 8. September 2010, 22:01 Uhr von Robeson (Diskussion | Beiträge) (erste kleine Diskussion)
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na gut, machen wir eine kleine Diskussion auf:

1) Passage "auf der ersten gemäß §6 (5) einberufenen Vorstandssitzung" schreibt zwingend den Beschluß einer neuen GO vor. Warum das Rad neu erfinden? Die alte Geschäftsordnung ist auch für den neuen Vorstand gültig, wenn dieser es so wünscht. Dafür ist m.E. kein erneuter Beschluss notwendig.

2) Passage "Diese Geschäftsordnung verliert die Gültigkeit, wenn eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird." Jau. So ist es. Es ist daher nicht notwendig, den Sachverhalt zusätzlich festzuschreiben. Es ist einfach so, auch wenn es nirgendwo steht.

3) Passage "Verliert eine der Regelungen ihre Gültigkeit, bleiben die übrigen Regelungen in Kraft." (salvatorische Klausel) Ist zwar in Verträgen üblich, damit nicht der gesamte Vertrag wegen einer Teilklausel ungültig wird, z.B. bei Mietverträgen. Ich bin hier zwar nicht sattelfest, aber m.E. ist auch diese Passage nur eine Klarstellung, auf die verzichtet werden kann.

--Robeson 23:01, 8. Sep. 2010 (CEST)

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