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Diskussion:Prignitz-Ruppin/Regionalprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

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<big>Regionalprogramm des RV Prignitz-Ruppin beschlossen auf......2015? Wie besprochen habe ich mir das Regionalprogramm durch gelesen. knapp, wenig Aussage. Das Regionalprogramm muss überarbeitet werden. Empfehle die Programme von Südbrandenburg und P.Mittelmark anzuschauen. Die Punkte Massentierhaltung und Windenergie kommen im LV entweder nicht vor oder unzureichend. Das sind genau die Punkte die für uns wichtig sind, deshalb muss da etwas geschehen. AAg</big>
 
<big>Regionalprogramm des RV Prignitz-Ruppin beschlossen auf......2015? Wie besprochen habe ich mir das Regionalprogramm durch gelesen. knapp, wenig Aussage. Das Regionalprogramm muss überarbeitet werden. Empfehle die Programme von Südbrandenburg und P.Mittelmark anzuschauen. Die Punkte Massentierhaltung und Windenergie kommen im LV entweder nicht vor oder unzureichend. Das sind genau die Punkte die für uns wichtig sind, deshalb muss da etwas geschehen. AAg</big>
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Tierschutz in der Nutztierhaltung
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Materialien: Punkt 8 Auszug Wahlprogramm 2013 Bundespartei
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Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein.
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Der Platz in Ställen muss ausreichend sein und ein artgerechtes Verhalten der Tiere ermöglichen, so dass die Tiere weitestgehend ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachkommen können. Die Haltungsform muss zuträgliche natürliche Sozialkontakte, beispielsweise zwischen Artgenossen, ermöglichen und ausreichend Ruhemöglichkeiten bieten. Dauerlärm, der die Psyche der Tiere beeinträchtigt, ist zu vermeiden. Den Tieren muss ausreichend Zugang zu frischer Luft und Tageslicht ermöglicht werden.
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Die Haltungsform von Nutztieren muss - sofern Arbeits- und Tierschutzrichtlinien dem nicht entgegenstehen - so gestaltet sein, dass keine Amputationen von Körperteilen notwendig werden. Maßnahmen wie Schnäbel kürzen oder Schwänze abschneiden, die bei zu enger Haltung eingesetzt werden, sind zu verbieten.
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Die Tötung von Großtieren wie Rindern und Schweinen, sowie gravierende Eingriffe, wie etwa die Kastration von Ferkeln, dürfen nur unter Betäubung erfolgen. Transportzeiten von Großtieren vom Hof bis zum Schlachthof dürfen sechs Stunden nicht übersteigen. Wirtschaftsweisen, die dazu führen, dass ein Großteil der Tiere – zum Beispiel auf Grund des Geschlechts – sofort getötet und als Müll entsorgt wird, sind umzustellen. Brandzeichen, zum Beispiel Schenkelbrand bei Pferden, sind konsequent zu verbieten.

Version vom 17. Dezember 2014, 22:17 Uhr

Regionalprogramm des RV Prignitz-Ruppin beschlossen auf......2015? Wie besprochen habe ich mir das Regionalprogramm durch gelesen. knapp, wenig Aussage. Das Regionalprogramm muss überarbeitet werden. Empfehle die Programme von Südbrandenburg und P.Mittelmark anzuschauen. Die Punkte Massentierhaltung und Windenergie kommen im LV entweder nicht vor oder unzureichend. Das sind genau die Punkte die für uns wichtig sind, deshalb muss da etwas geschehen. AAg

Tierschutz in der Nutztierhaltung

Materialien: Punkt 8 Auszug Wahlprogramm 2013 Bundespartei

Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Der Platz in Ställen muss ausreichend sein und ein artgerechtes Verhalten der Tiere ermöglichen, so dass die Tiere weitestgehend ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachkommen können. Die Haltungsform muss zuträgliche natürliche Sozialkontakte, beispielsweise zwischen Artgenossen, ermöglichen und ausreichend Ruhemöglichkeiten bieten. Dauerlärm, der die Psyche der Tiere beeinträchtigt, ist zu vermeiden. Den Tieren muss ausreichend Zugang zu frischer Luft und Tageslicht ermöglicht werden. Die Haltungsform von Nutztieren muss - sofern Arbeits- und Tierschutzrichtlinien dem nicht entgegenstehen - so gestaltet sein, dass keine Amputationen von Körperteilen notwendig werden. Maßnahmen wie Schnäbel kürzen oder Schwänze abschneiden, die bei zu enger Haltung eingesetzt werden, sind zu verbieten. Die Tötung von Großtieren wie Rindern und Schweinen, sowie gravierende Eingriffe, wie etwa die Kastration von Ferkeln, dürfen nur unter Betäubung erfolgen. Transportzeiten von Großtieren vom Hof bis zum Schlachthof dürfen sechs Stunden nicht übersteigen. Wirtschaftsweisen, die dazu führen, dass ein Großteil der Tiere – zum Beispiel auf Grund des Geschlechts – sofort getötet und als Müll entsorgt wird, sind umzustellen. Brandzeichen, zum Beispiel Schenkelbrand bei Pferden, sind konsequent zu verbieten.