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Diskussion:Westbrandenburg/Vorstand/Beschluss/2020-008: Unterschied zwischen den Versionen

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:* Im Übrigen geht es bei dem aktuellen Beschluss um das politische Tagesgeschehen. Der Beschlussantrag wurde -zusammen mit den Mitgliedern- am Wochenende im Reallife ausführlich (vor)besprochen. Die Mitglieder des Regionalverbandes wurden hierzu sogar gesondert eingeladen. Nichts interessiert die Mitglieder aktuell politisch mehr wie die Situation im Landesverband und die sich daraus ergebenden politischen Konsequenzen. Damit ist der Beschlussantrag auch durch die Geschäftsordnung abgedeckt.
 
:* Im Übrigen geht es bei dem aktuellen Beschluss um das politische Tagesgeschehen. Der Beschlussantrag wurde -zusammen mit den Mitgliedern- am Wochenende im Reallife ausführlich (vor)besprochen. Die Mitglieder des Regionalverbandes wurden hierzu sogar gesondert eingeladen. Nichts interessiert die Mitglieder aktuell politisch mehr wie die Situation im Landesverband und die sich daraus ergebenden politischen Konsequenzen. Damit ist der Beschlussantrag auch durch die Geschäftsordnung abgedeckt.
 
:* Andreas Schramm
 
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* Eine "abweichende" Meinung als Gerüchte/Falschmeldungen zu diffamieren, ist hier nichts Neues. Das Bundesschiedsgericht hat sich zum Konstrukt des Umlaufbeschlusses in seinem Urteil zu BSG 13/2018 vom 23.09.2018 abschließend geäußert. Dies entspricht auch der allgemeinen Rechtslage nach BGB. Schon aus diesem Grunde dürfte der UB 2020-008 nichtig sein.
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: Dass die Auflösung einer Gliederung, ohne dass ein hinreichender Grund wie Überschuldung, fehlende Mitglieder oder Handlungsunfähigkeit vorliegt, als "Tagesgeschäft" bezeichnet wird, ist sehr bezeichnend für ein Parteimitglied, das wohlbegründet seines Amtes enthoben wurde(noch nicht rechtskräftig) und beharrlich nach Ansicht vieler Piraten den §4 Abs. 1 BuSa die "''Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern''..."  missachtet.
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:--- Bastian 10:30, 9. Jul. 2020 (CEST)
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* Lesen bildet. Ich empfehle die Bundessatzung, dort ist im Abschnitt A alles Relevante über die Zulässigkeit von Umlaufbeschlüssen nachzulesen. Wie eine Ordnungsmaßnahme aussehen muss, damit sie Rechtskraft erlangt, kann man dann hier nachlesen: https://wiki.piratenbrandenburg.de/images/4/4a/LSG-Bbg-14-6_Urteil_2015_04_25.pdf
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* Andreas Schramm

Version vom 9. Juli 2020, 17:45 Uhr

Warum stimmen hier Personen mit ab, die nicht Vorstandsmitglieder sind? --TheBug (Diskussion) 17:42, 5. Jul. 2020 (CEST)

  • Manchmal ist es einfach besser sich zusammenzunehmen und nichts zu Sachverhalten zu schreiben, die partiell das eigene Fehlverhalten betreffen. Ansonsten empfehle ich einen Spaziergang an der frischen Luft, wenn der Puls wieder kickt :) Raoul
  • Manchmal ist es besser die eigenen Ratschläge zu beherzigen --TheBug (Diskussion) 20:57, 5. Jul. 2020 (CEST)
  • Noch besser ist es, die eigene Satzung zu kennen: "Der Einspruch gegen die Enthebung von einem Parteiamt oder Aberkennung der Fähigkeit, ein Parteiamt zu bekleiden hat zur Folge, dass die Ordnungsmaßnahme bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes keine Wirkung entfaltet." Geka FF (Diskussion) 23:31, 6. Jul. 2020 (CEST)


  • Schön. Aber der ReVo-West hat unabhängig davon bereits am 06.04.2020 den Beschluss gefasst, ab Zustellung der OM den bisherigen 1. Vorsitzenden quasi abzusetzen und die Aufgaben auf die 2. Vorsitzende zu übertragen. Das gilt natürlich unabhängig von der Rechtskraft der OM.
https://wiki.piratenbrandenburg.de/Region_West/Vorstand/Beschluss/2020-004
  • Und:
Ob der UB 2020-008 überhaupt eine Wirkung entfalten kann, wäre zu diskutieren. Denn es liegt keine besondere Dringlichkeit vor. Das Verpassen einer drohenden Kündigungsfrist (btr. RGS) hätte es vielleicht begründen können, dies wurde aber nicht dargelegt.
"Umlaufbeschlüsse können beschlossen werden, wenn es das politische Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Regionalvorstandes regeln soll"(GO des ReVo).
https://wiki.piratenbrandenburg.de/Region_West/Vorstand/Beschluss/2020-008


--- Bastian 14:29, 8. Jul. 2020 (CEST)

  • Hallo Bastian, ich darf dich auffordern, hier keine Gerüchte/Falschmeldungen zu verbreiten. Im RV West wurde und wird niemand abgesetzt. Der RV West hat mit dem -zunächst unter Verschluss gehaltenen- Beschluss auf die zu erwartende (rechtswidrige) Amtsenthebung des Landesvorstandes reagiert und die weitere Arbeitsfähigkeit der Gliederung bis zur gerichtlichen Entscheidung sichergestellt.
  • Im Übrigen geht es bei dem aktuellen Beschluss um das politische Tagesgeschehen. Der Beschlussantrag wurde -zusammen mit den Mitgliedern- am Wochenende im Reallife ausführlich (vor)besprochen. Die Mitglieder des Regionalverbandes wurden hierzu sogar gesondert eingeladen. Nichts interessiert die Mitglieder aktuell politisch mehr wie die Situation im Landesverband und die sich daraus ergebenden politischen Konsequenzen. Damit ist der Beschlussantrag auch durch die Geschäftsordnung abgedeckt.
  • Andreas Schramm



  • Eine "abweichende" Meinung als Gerüchte/Falschmeldungen zu diffamieren, ist hier nichts Neues. Das Bundesschiedsgericht hat sich zum Konstrukt des Umlaufbeschlusses in seinem Urteil zu BSG 13/2018 vom 23.09.2018 abschließend geäußert. Dies entspricht auch der allgemeinen Rechtslage nach BGB. Schon aus diesem Grunde dürfte der UB 2020-008 nichtig sein.
Dass die Auflösung einer Gliederung, ohne dass ein hinreichender Grund wie Überschuldung, fehlende Mitglieder oder Handlungsunfähigkeit vorliegt, als "Tagesgeschäft" bezeichnet wird, ist sehr bezeichnend für ein Parteimitglied, das wohlbegründet seines Amtes enthoben wurde(noch nicht rechtskräftig) und beharrlich nach Ansicht vieler Piraten den §4 Abs. 1 BuSa die "Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern..." missachtet.
--- Bastian 10:30, 9. Jul. 2020 (CEST)