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Diskussion:Westbrandenburg/Vorstand/Beschluss/2020-017: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Amtszeit läuft ohnehin am 24.11.2020 ab - Neuwahlen sind für die Hauptversammlung am 28.11.2020 nicht vorgesehen.<br />
 
Die Amtszeit läuft ohnehin am 24.11.2020 ab - Neuwahlen sind für die Hauptversammlung am 28.11.2020 nicht vorgesehen.<br />
 
--- Bastian - Landesschatzmeister
 
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Leider handelt es sich auch bei dem Beschluss B2020-047 um einen (weiteren) rechtswidrigen Versuch des Landesvorstandes zur Amtsenthebung des gewählten Vorstandes des Regionalverbandes Westbrandenburg. Die Gerichte (aktuell noch LSG Bgb 20/05) werden dir auch dies zu gegebener Zeit erklären (natürlich nur, sofern du dann noch Mitglied im Landesvorstand sein solltest).  -> siehe https://wiki.piratenbrandenburg.de/Landesschiedsgericht/Verfahren <br>
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Hier https://wiki.piratenbrandenburg.de/images/7/7a/LSG_Bbg_20-4_einstweilige_Anordnung-anonym.pdf hat das Landesschiedsgericht Brandenburg bereits in der Vergangenheit versucht dir dies zu erklären, offensichtlich ohne Erfolg.<br>
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Entgegen der weiteren unzutreffenden Behauptung, ist der gewählte Vorstand des Regionalverbandes Westbrandenburg am 28.11.2020 auch weiterhin Vorstand. Hierbei ist die ausgelutschte Diskussion, ob _jährlich_ als ein Jahr oder Kalender jährlich zu verstehen ist, irrelevant, da Vorstände bis zur Neuwahl (oder Auflösung einer Gliederung) ohnehin weiter im Amt bleiben.<br>
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Andreas Schramm, 1. Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg

Version vom 22. November 2020, 08:13 Uhr

Der Vorstand des RV West wurde mit Beschluss B2020-047 seines Amtes enthoben. Damit fehlt es an der formalen Möglichkeit, Beschlüsse zu fassen. Gegen eine Unterstützung von Basisinitiativen ist nichts einzuwenden.
Die Amtszeit läuft ohnehin am 24.11.2020 ab - Neuwahlen sind für die Hauptversammlung am 28.11.2020 nicht vorgesehen.
--- Bastian - Landesschatzmeister


Leider handelt es sich auch bei dem Beschluss B2020-047 um einen (weiteren) rechtswidrigen Versuch des Landesvorstandes zur Amtsenthebung des gewählten Vorstandes des Regionalverbandes Westbrandenburg. Die Gerichte (aktuell noch LSG Bgb 20/05) werden dir auch dies zu gegebener Zeit erklären (natürlich nur, sofern du dann noch Mitglied im Landesvorstand sein solltest). -> siehe https://wiki.piratenbrandenburg.de/Landesschiedsgericht/Verfahren
Hier https://wiki.piratenbrandenburg.de/images/7/7a/LSG_Bbg_20-4_einstweilige_Anordnung-anonym.pdf hat das Landesschiedsgericht Brandenburg bereits in der Vergangenheit versucht dir dies zu erklären, offensichtlich ohne Erfolg.
Entgegen der weiteren unzutreffenden Behauptung, ist der gewählte Vorstand des Regionalverbandes Westbrandenburg am 28.11.2020 auch weiterhin Vorstand. Hierbei ist die ausgelutschte Diskussion, ob _jährlich_ als ein Jahr oder Kalender jährlich zu verstehen ist, irrelevant, da Vorstände bis zur Neuwahl (oder Auflösung einer Gliederung) ohnehin weiter im Amt bleiben.
Andreas Schramm, 1. Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg