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Diskussion:Westbrandenburg/Vorstand/Beschluss/2020-017

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Der Vorstand des RV West wurde mit Beschluss B2020-047 seines Amtes enthoben. Damit fehlt es an der formalen Möglichkeit, Beschlüsse zu fassen. Gegen eine Unterstützung von Basisinitiativen ist nichts einzuwenden.
Die Amtszeit läuft ohnehin am 24.11.2020 ab - Neuwahlen sind für die Hauptversammlung am 28.11.2020 nicht vorgesehen.
--- Bastian - Landesschatzmeister


Leider handelt es sich auch bei dem Beschluss B2020-047 um einen (weiteren) rechtswidrigen Versuch des Landesvorstandes zur Amtsenthebung des gewählten Vorstandes des Regionalverbandes Westbrandenburg. Die Gerichte (aktuell noch LSG Bgb 20/05) werden dir auch dies zu gegebener Zeit erklären (natürlich nur, sofern du dann noch Mitglied im Landesvorstand sein solltest). -> siehe https://wiki.piratenbrandenburg.de/Landesschiedsgericht/Verfahren
Hier https://wiki.piratenbrandenburg.de/images/7/7a/LSG_Bbg_20-4_einstweilige_Anordnung-anonym.pdf hat das Landesschiedsgericht Brandenburg bereits in der Vergangenheit versucht dir dies zu erklären, offensichtlich ohne Erfolg.
Entgegen der weiteren unzutreffenden Behauptung, ist der gewählte Vorstand des Regionalverbandes Westbrandenburg am 28.11.2020 auch weiterhin Vorstand. Hierbei ist die ausgelutschte Diskussion, ob _jährlich_ als ein Jahr oder Kalender jährlich zu verstehen ist, irrelevant, da Vorstände bis zur Neuwahl (oder Auflösung einer Gliederung) ohnehin weiter im Amt bleiben.
Andreas Schramm, 1. Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg


Ich hoffe doch, dass „die Gerichte“ jedem Piraten erklären werden, was rechtswidrig ist und was nicht. Der Beschluss LSG 20/04 beinhaltet das eben nicht. Das Verfahren wurde bekanntlich gar nicht erst eröffnet, Lesen hilft. Festgestellt wurde lediglich, dass die vorsorgliche Bestellung eines kommissarischen Vorstandes unterschiedlich ausgelegt wird, da der Beschluss zu B2020-047 noch nicht faktisch zugestellt (das ist ja nicht so einfach) war. Dies wurde zwischenzeitlich nachgeholt.
Das kann man natürlich nicht wissen, wenn man selbst (als Beschwerdeführer) zur Verhandlung gar nicht erscheint. Aber das wissen Sie ja selbst.
--- Bastian Bastian (Landesschatzmeister)


Der Abgleich von "Festgestellt wurde lediglich, dass die vorsorgliche Bestellung eines kommissarischen Vorstandes unterschiedlich ausgelegt wird" mit der gerichtlichen Entscheidung "Es wird festgestellt, dass der am 24.11.2019 gewählte Vorstand des Regionalverbandes Westbrandenburg auch nach Erlass der auf Grund des Beschlusses B2020-050 vom 15.10.2020 ergehenden Ordnungsmaßnahme im Amt bleibt, längstens jedoch bis zur Bestandskraft der Ordnungsmaßnahme bzw. einer Neuwahl des Regionalvorstandes." ist recht einfach möglich, es sei denn man leidet unter einer Parallelwahrnehmung.
Termine kann man dann wahrnehmen, wenn von einer Einladung Kenntnis besteht. Aber das weist du ja selbst.
Andreas Schramm, 1. Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg