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Diskussion:SAPO/WP/0040: Unterschied zwischen den Versionen

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(gekas Meinung)
 
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(Es sei aber jedem Bürger unbenommen, Menschen/Tieren/Pflanzen in Not zu helfen ;-)
 
(Es sei aber jedem Bürger unbenommen, Menschen/Tieren/Pflanzen in Not zu helfen ;-)
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:Der Antrag verstößt gegen Art. 28 GG.
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:Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere die Gemeinden als Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. ... Die kommunale Selbstverwaltung ist in Art. 28 Abs. 2 GG und in den meisten Landesverfassungen durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (siehe unten) geschützt.
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:Der Antrag sollte zurückgezogen werden.
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[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas(OHV)|Diskussion]])
  
 
== Argument 1 ==
 
== Argument 1 ==

Version vom 13. September 2020, 12:33 Uhr

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Geka FF (Diskussion) 15:11, 20. Aug. 2020 (CEST)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Ich bin gegen diesen Antrag. "Der Bürger" zahlt seit Jahr und Tag Steuern, damit die Kommune aus diesen Steuern u.a. Schneeschieben bezahlt. Inzwischen sind sämtliche Kommunen in West und Ost pleite gemacht worden und ihnen wird gleichzeitig aufoktroyiert, dass die Kommunen "sparen" müssen. Das hat zur Folge, dass die Kommunen sagen, es wird nicht mehr jede klitzekleine Straße geschneegeschoben, sondern nur noch "die Pflichtigen". Auch das Bewässern bzw. überhaupt die Gründienste der Gemeinden sind der Logik (???) des Sparens zum Opfer gefallen (in Berlin seit ca 1990). Denn auch das Bewässern war bis dahin kommunale Aufgabe. (In FFO wird das tatsächlich noch gemacht, allerdings nur in der Flaniermeile 'Magistrale').

Meine Meinung ist schon lange, dass die Kommunen ihre Handlungsfähigkeit wieder hergestellt bekommen müssen. Freiheit vom Druck und der Abhängigkeit der Länder-/Bund-Regierungen.

Die Lösung kann auf keinen Fall sein, *gegen* den Bürger zu stimmen. Das hat in FFO genau beim Thema Schneeschieben für Jahrelangen Unmut zwischen Bürgern und SVV gesorgt. Nun gibt es eine "Einzelsatzung" (eine Ausnahme).

(Es sei aber jedem Bürger unbenommen, Menschen/Tieren/Pflanzen in Not zu helfen ;-)


Der Antrag verstößt gegen Art. 28 GG.
Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere die Gemeinden als Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. ... Die kommunale Selbstverwaltung ist in Art. 28 Abs. 2 GG und in den meisten Landesverfassungen durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (siehe unten) geschützt.
Der Antrag sollte zurückgezogen werden.

Thomas Bennühr (Diskussion)

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

Dein Argument?

Argument 3

Dein Argument?

URL

https://wiki.piratenbrandenburg.de/SAPO/WP/0040