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Diskussion:Vorstand/Antrag/2011-034: Unterschied zwischen den Versionen

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Art.: 3.7 Rederecht
 
Art.: 3.7 Rederecht
Ein Rederecht würde ich nur für alle Vorstandsmitglieder explizit einräumen und das Rederecht für alle anderen dem Versammlungsleiter überlassen. Der Vorstand würde gewählt, weil die Mitglieder den Gewälten vertrauen. (Bis zur nächsten Wahl.) Sonst könnte es möglicherweise zu Zuständen, wie auf dem BPT kommen. Dann könnte eine Vorstandssitzung auch mal mehrere Tage dauern.
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Ein Rederecht würde ich nur für alle Vorstandsmitglieder explizit einräumen und das Rederecht für alle anderen dem Versammlungsleiter überlassen. Der Vorstand wurde gewählt, weil die Mitglieder den Gewälten vertrauen. (Bis zur nächsten Wahl.) Sonst könnte es möglicherweise zu Zuständen, wie auf dem BPT kommen. Dann könnte eine Vorstandssitzung auch mal mehrere Tage dauern. Es gibt immer Mitglieder, die gerne und lange reden.
  
 
Art.: 4 Tätigkeitsbericht
 
Art.: 4 Tätigkeitsbericht

Version vom 8. Dezember 2011, 19:41 Uhr

Änderung zu Art. 3.1.(2) ändern in:
(2) Vorankündigungen der Sitzung erfolgen (auch bei fernmündlichen Sitzungen) über die Mailingliste(n) des Landesverbandes und das Landeswiki.

  • In Anbetracht der Diskussion um die Anträge 2011-035 und 2011-038, und ohne eine Entscheidung voraus zu nehmen, braucht keine neue Behandlung der GO stattfinden.

Art. 3.2(1) ändern in:
(1) Der Landesvorstand nimmt Wünsche, Anfragen und Anträge entgegen.
Jensbernau 13:24, 27. Nov. 2011 (CET)

Ist eingearbeitet. Danke --RicoB CB 14:00, 27. Nov. 2011 (CET)


Art.: 3 (2) "...öffentlich verlesen, begründet, ..." - würde ich in parteiöffentlich ändern. Wir sollten uns darauf einstellen, daß wir auch mal Beschlüsse fassen müssen, die nicht für andere Parteien bestimmt sind. z.B. bei Aktionen im Wahlkampf. Wo wir das dann für unsere Parteimitglieder veröffentlichen, müssten wir uns dann noch einfallen lassen.(z.B. im Pad)

Art.: 3.2 (3) "...diese Ausnahmeregelung nur begrenzt und in dringenden Fällen zur Anwendung zu bringen..." - würde ich "dringend" gegen "begründet" ersetzen;

Art.: 3.5 (2) siehe 3.2

Art.: 3.6 (3) ... mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, die abgestimmt haben, - würde ich die Einschränkung "die abgestimmt haben," streichen, da sonst gerade bei 24 Stunden Anträgen ein Mißbrauch sehr leicht wird.

Art.: 3.7 Rederecht Ein Rederecht würde ich nur für alle Vorstandsmitglieder explizit einräumen und das Rederecht für alle anderen dem Versammlungsleiter überlassen. Der Vorstand wurde gewählt, weil die Mitglieder den Gewälten vertrauen. (Bis zur nächsten Wahl.) Sonst könnte es möglicherweise zu Zuständen, wie auf dem BPT kommen. Dann könnte eine Vorstandssitzung auch mal mehrere Tage dauern. Es gibt immer Mitglieder, die gerne und lange reden.

Art.: 4 Tätigkeitsbericht "...gesammelte Daten ...zu übergeben." Keine Ahnung, wie man das so formulieren könnte, daß meine persönlichen Aufzeichnungen davon nicht betroffen sind.

Viele Grüße Andreas