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Diskussion:Vorstand/Antrag/2011-039: Unterschied zwischen den Versionen

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:Hm, die Betroffenheit der Privatsphäre kann mE. auch auf mehreren Stufen vorliegen. Also nicht nur entweder oder. In gleicher Weise ist die Privatsphäre ja auch nur eine Ausprägung/Stufe des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Wenn Du Dich beispielsweise auf der Straße mit jemandem unterhältst, dann heißt das ja noch lange nicht, dass ein Dritter alles mitschreiben und am nächsten Tag in der Zeitung veröffentlichen können soll. Die Lösung mit der Blacklist ist sicher eine Möglichkeit. Es gibt dann allerdings keine echte Wahlmöglichkeit, wie das mit den Anträgen zu 2011-039 ermöglicht werden würde. Laut dem Link wird nach Eintragung in die Blacklist, in beide Richtungen nicht gesynct. --[[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]] 19:09, 27. Nov. 2011 (CET)

Version vom 27. November 2011, 20:09 Uhr

Von Wahrung der Privatsphäre kann auf öffentlichen Mailinglisten nicht die Rede sein. Zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung möchte ich sagen, dass jeder selbst bestimmen kann, ob und wo seine Nachrichten erscheinen! Sobald eine Nachricht von deinem Computer in die Öffentlichkeit gelangt, hast du keine Kontrolle mehr, wer sie liest, weiterverarbeitet oder weiterverbreitet. --Uk 17:55, 27. Nov. 2011 (CET)

Blacklisten

Hm, die Betroffenheit der Privatsphäre kann mE. auch auf mehreren Stufen vorliegen. Also nicht nur entweder oder. In gleicher Weise ist die Privatsphäre ja auch nur eine Ausprägung/Stufe des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Wenn Du Dich beispielsweise auf der Straße mit jemandem unterhältst, dann heißt das ja noch lange nicht, dass ein Dritter alles mitschreiben und am nächsten Tag in der Zeitung veröffentlichen können soll. Die Lösung mit der Blacklist ist sicher eine Möglichkeit. Es gibt dann allerdings keine echte Wahlmöglichkeit, wie das mit den Anträgen zu 2011-039 ermöglicht werden würde. Laut dem Link wird nach Eintragung in die Blacklist, in beide Richtungen nicht gesynct. --Nr 75:in spe 19:09, 27. Nov. 2011 (CET)