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Diskussion:Vorstand/Antrag/2015-028: Unterschied zwischen den Versionen

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* Ich finde den von [[Benutzer:Tojol|Tojol]] vorgeschlagenen Begriff sehr passend (Beauftragter zur Beseitigung von Barrieren, kurz Barrierenräumer; ggf. offiziell vielleicht besser: Beauftragter zum Abbau und zur Beseitigung von Barrieren) [[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]])
 
* Ich finde den von [[Benutzer:Tojol|Tojol]] vorgeschlagenen Begriff sehr passend (Beauftragter zur Beseitigung von Barrieren, kurz Barrierenräumer; ggf. offiziell vielleicht besser: Beauftragter zum Abbau und zur Beseitigung von Barrieren) [[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]])
 
* @Nerd, Sicher verstehe ich deine Gedanken, jedoch teile ich sie nicht: Auch die Weltanschauung kann behindern, z.B.: Deine Weltanschauung verbietet dir, tierische Produkte zu essen/trinken (Vegetarier/Veganer). Der LPT findet an einem Ort statt, an dem ein entsprechendes Angebot an Speisen nicht zur Verfügung steht. Also wirst du spätestens zum Mittag abreisen, weil du entsprechend in deiner Weltanschauung behindert wirst. Einen 2. Tag wirst du wegen dieser Behinderung gar nicht erst kommen. Beispiel einer religiösen Behinderung: Du mußt nach deinem Glauben in regelmäßigen Abständen (z.B. stündlich/genau um 12:00 Uhr o.ä.) laut zu deinem Gott/deinen Göttern beten. Ein gesonderter Gebetsraum steht jedoch nicht zur Verfügung. Willst du wirklich in der Versammlung diese Zeremonie durchführen oder wirst du in deinem Glauben behindert? Beispiel für eine technische Behinderung: Du hast keinen oder keinen tragbaren Computer. Dies wird jedoch seit mindestens dem LPT Potsdam (vielleicht auch schon früher) vorausgesetzt, da es seitdem keine schriftlichen Unterlagen zum LPT mehr gibt. Du kannst also dem LPT nicht genügend folgen und wirst entsprechend behindert. [[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]])
 
* @Nerd, Sicher verstehe ich deine Gedanken, jedoch teile ich sie nicht: Auch die Weltanschauung kann behindern, z.B.: Deine Weltanschauung verbietet dir, tierische Produkte zu essen/trinken (Vegetarier/Veganer). Der LPT findet an einem Ort statt, an dem ein entsprechendes Angebot an Speisen nicht zur Verfügung steht. Also wirst du spätestens zum Mittag abreisen, weil du entsprechend in deiner Weltanschauung behindert wirst. Einen 2. Tag wirst du wegen dieser Behinderung gar nicht erst kommen. Beispiel einer religiösen Behinderung: Du mußt nach deinem Glauben in regelmäßigen Abständen (z.B. stündlich/genau um 12:00 Uhr o.ä.) laut zu deinem Gott/deinen Göttern beten. Ein gesonderter Gebetsraum steht jedoch nicht zur Verfügung. Willst du wirklich in der Versammlung diese Zeremonie durchführen oder wirst du in deinem Glauben behindert? Beispiel für eine technische Behinderung: Du hast keinen oder keinen tragbaren Computer. Dies wird jedoch seit mindestens dem LPT Potsdam (vielleicht auch schon früher) vorausgesetzt, da es seitdem keine schriftlichen Unterlagen zum LPT mehr gibt. Du kannst also dem LPT nicht genügend folgen und wirst entsprechend behindert. [[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]])
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* @ Holger-DOS: mir ist durchaus deine Interpretation des Begriffes bewusst, sonst wäre diese Diskussion doch gar nicht erst entstanden. Egal. Ich wollte nur anregen; was ich getan habe. Wir sollten das jetzt mal so stehen lassen. Gruß [[Benutzer:nerd|nerd]]

Version vom 24. Juni 2015, 08:56 Uhr

@Nerd:

Wieso trifft der Begriff Behindertenbeauftragter nicht zu?

Auch technische, religiöse und weltanschauliche Hindernisse schränken uns in unserer Freiheit ein und behindern entsprechend.

Behinderung nur auf körperliche (und ggf. seelische) Einschränkungen zu beziehen, ist eine Diskriminierung entsprechend eingeschränkter Personen.

Ich hänge jedoch nicht an dem Namen Behinderten-Beauftragter und kann auch mit einem alternativen Namen leben.

Jedoch ist zu bedenken, daß der Begriff "Gleichstellungsbeauftragte" schon vergeben ist (Landesgleichstellungsgesetz).

Auch der Begriff "Integrationsbeauftragter" ist im allgemeinen Sprachgebrauch eher mit der Integration von Ausländern in die deutsche Gemeinschaft belegt.

Vielleicht fällt jemandem ein besserer Begriff als Behindertenbeauftragter ein, der noch nicht belegt ist.

(Wie wäre es mit Beauftragter zur Verringerung von bestehenden Barrieren und Herstellung von Barrierearmut in der Piratenpartei Brandenburg. Sehr langatmig aber was solls? LOL) Holger-DOS (Diskussion)

Da der Begriff "Behinderter" von Manchem als abwertend empfunden wird, würde ich auch lieber auf den Begriff "Behindertenbeauftragter" verzichten. Wie wäre es mit "Beauftragter zur Beseitigung von Barrieren", kurz Barrierenräumer? Tojol (Diskussion) 11:56, 23. Jun. 2015 (CEST)

  • Eigentlich ist das ein ernsthaftes Thema. Insofern schlage ich die "offizielle" Bezeichnung vor: "Beauftragte(r) für die Belange behinderter Menschen". Dass eine solche Beauftragung notwendig ist, hat man beim LPT 2015.1 in Teltow gesehen. -- Bastian (Diskussion) 12:02, 23. Jun. 2015 (CEST)
  • Hallo Holger, es geht mir in meiner Einlassung lediglich um die eindeutige Klarstellung der Begrifflichkeit: m.E. ist niemand behindert, weil er eine differenzierte Weltanschauung hat, noch in seinem Glauben von der Masse abweicht. Auch das GG Artikel 3 grenzt da ganz klar ab. (Sonst könnte man nämlich einen Mann unter Frauen u. umgekehrt als behindert titulieren.) Du verstehst meine Intention? LG. Nerd (Diskussion)
  • Hallo... Ich glaube, die Intention ist schon, dass wir - wie Tojol richtig bemerkte - einen Beauftragten für die Beräumung von Hindernissen benötigen. So ist bei Religionen durchaus auch Einiges zu beachten. Und darum geht es. Wir wollen niemanden ausgrenzen, weder körperlich Benachteiligte noch durch Religion gewissen Vorgaben Unterworfene... Nur eben der Begriff ist blöd. Also sollten wir einen Aufruf nach einem sinnvollen Begriff starten... sk
  • Ich finde den von Tojol vorgeschlagenen Begriff sehr passend (Beauftragter zur Beseitigung von Barrieren, kurz Barrierenräumer; ggf. offiziell vielleicht besser: Beauftragter zum Abbau und zur Beseitigung von Barrieren) Holger-DOS (Diskussion)
  • @Nerd, Sicher verstehe ich deine Gedanken, jedoch teile ich sie nicht: Auch die Weltanschauung kann behindern, z.B.: Deine Weltanschauung verbietet dir, tierische Produkte zu essen/trinken (Vegetarier/Veganer). Der LPT findet an einem Ort statt, an dem ein entsprechendes Angebot an Speisen nicht zur Verfügung steht. Also wirst du spätestens zum Mittag abreisen, weil du entsprechend in deiner Weltanschauung behindert wirst. Einen 2. Tag wirst du wegen dieser Behinderung gar nicht erst kommen. Beispiel einer religiösen Behinderung: Du mußt nach deinem Glauben in regelmäßigen Abständen (z.B. stündlich/genau um 12:00 Uhr o.ä.) laut zu deinem Gott/deinen Göttern beten. Ein gesonderter Gebetsraum steht jedoch nicht zur Verfügung. Willst du wirklich in der Versammlung diese Zeremonie durchführen oder wirst du in deinem Glauben behindert? Beispiel für eine technische Behinderung: Du hast keinen oder keinen tragbaren Computer. Dies wird jedoch seit mindestens dem LPT Potsdam (vielleicht auch schon früher) vorausgesetzt, da es seitdem keine schriftlichen Unterlagen zum LPT mehr gibt. Du kannst also dem LPT nicht genügend folgen und wirst entsprechend behindert. Holger-DOS (Diskussion)

  • @ Holger-DOS: mir ist durchaus deine Interpretation des Begriffes bewusst, sonst wäre diese Diskussion doch gar nicht erst entstanden. Egal. Ich wollte nur anregen; was ich getan habe. Wir sollten das jetzt mal so stehen lassen. Gruß nerd