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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-003: Unterschied zwischen den Versionen

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*Dass der Landesvorstand sich ohne Einbezug der Mitglieder zu einem derart wichtigen Punkt (erneut) gegen den Bundesvorstand positioniert, zeigt wieder wie weit es mit demokratischen Verständnis her ist. :-/ Ansonsten gilt für mich das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit als unabänderlich und daher zu Recht in die Ewigkeitsklausel des GG. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 15:47, 27. Feb. 2015 (CET)
 
*Dass der Landesvorstand sich ohne Einbezug der Mitglieder zu einem derart wichtigen Punkt (erneut) gegen den Bundesvorstand positioniert, zeigt wieder wie weit es mit demokratischen Verständnis her ist. :-/ Ansonsten gilt für mich das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit als unabänderlich und daher zu Recht in die Ewigkeitsklausel des GG. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 15:47, 27. Feb. 2015 (CET)
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*Schliesse mich voll der Meinung von sk an.<br>Aber es ist ja nur die Meinung von 5 LaVo-Mitglieder, und nicht die des gsesamten LV BB.<br>[[Benutzer:Petrus|Petrus]] ([[Benutzer Diskussion:Petrus|Diskussion]]) 16:02, 27. Feb. 2015 (CET)

Version vom 27. Februar 2015, 16:02 Uhr

Eine wage Sache... Erstmal stell ich hier einen Text von Marina zur Erinnerung ein, dass das Thema weiß Gott nicht neu ist:

http://www.marinaslied.de/?p=730

Dann möchte ich darauf hinweisen, dass der BuVo nur beschlossen hat, dass die PIRATEN Gruppen tolerieren, die radikal für die Selbstbestimmtheit des Einzelnen in allen Lebenslagen eintreten und dies auch im Namen der PIRATEN dürfen. Das heißt für mich nicht, dass alle PIRATEN der selben Meinung sind und sein müssen. Es gibt andere in der Partei heiß diskutierte Themen, wo die Lage ähnlich ist und wo auch ein Teil der PIRATEN im Namen der Partei auftreten obwohl andere Teile der PIRATEN durchaus nicht dahinter stehen. Und, ob das nun einfach durch den LaVo beschlossen werden kann, ohne den LV zu fragen, da hätte ich Bauchschmerzen... Aber, es sind meine Bauchschmerzen. Bei der Landesgeschäftsstelle, die keine Landesvorstandsgeschäftsstelle ist, wurden auch nicht die Mitglieder des LV gefragt. sk

  • Dass der Landesvorstand sich ohne Einbezug der Mitglieder zu einem derart wichtigen Punkt (erneut) gegen den Bundesvorstand positioniert, zeigt wieder wie weit es mit demokratischen Verständnis her ist. :-/ Ansonsten gilt für mich das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit als unabänderlich und daher zu Recht in die Ewigkeitsklausel des GG. -- Bastian (Diskussion) 15:47, 27. Feb. 2015 (CET)
  • Schliesse mich voll der Meinung von sk an.
    Aber es ist ja nur die Meinung von 5 LaVo-Mitglieder, und nicht die des gsesamten LV BB.
    Petrus (Diskussion) 16:02, 27. Feb. 2015 (CET)