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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-013: Unterschied zwischen den Versionen

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Was qualifiziert Raoul Schramm für die Teilnahme?
 
Was qualifiziert Raoul Schramm für die Teilnahme?
 
Wurde rechtzeitig Gelegenheit und Termin bekannt gemacht, so dass andere Piraten sich für die Teilnahme bewerben konnten?
 
Wurde rechtzeitig Gelegenheit und Termin bekannt gemacht, so dass andere Piraten sich für die Teilnahme bewerben konnten?
:Ich befinde diese Frage als vollkommen berechtigt. Es gibt eine AG Kommunikation(früher PrÖA), in der einige Mitglieder den LV bereits seit Jahren aktiv in PR-Fragen vertreten, resp. mit dem/n Pressesprecher/n kooperieren. Wurde dieses Organ vorab für die Entscheidungsfindung mit herangezogen?  VG. [[Benutzer:Nerd|Nerd]]
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:Ich befinde diese Frage als vollkommen berechtigt. Es gibt eine AG Kommunikation(früher PrÖA), in der einige Mitglieder den LV bereits seit Jahren aktiv in PR-Fragen vertreten, resp. mit dem/n Pressesprecher/n kooperieren. Wurde dieses Organ vorab für die Entscheidungsfindung mit herangezogen?  VG. [[Benutzer:Nerd|Nerd]]<br><small>''Nachtrag'': Der Umstand, dass sich ausgerechnet der Antragsteller bei der Abstimmung enthält, trägt m.E. nicht wirklich dazu bei vorzubeugen, evtl. interne Interessen des Antrags zu hinterfragen; wenngleich diese hier sicher nicht nachzuweisen sind.</small>
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Im übrigen sollten Anträge die unter Zeitdruck stehen (warum eigentlich?) überhaupt nicht behandelt werden.
 
Im übrigen sollten Anträge die unter Zeitdruck stehen (warum eigentlich?) überhaupt nicht behandelt werden.
  
 
Agnitio
 
Agnitio

Version vom 20. April 2015, 08:45 Uhr

Was qualifiziert Raoul Schramm für die Teilnahme? Wurde rechtzeitig Gelegenheit und Termin bekannt gemacht, so dass andere Piraten sich für die Teilnahme bewerben konnten?

Ich befinde diese Frage als vollkommen berechtigt. Es gibt eine AG Kommunikation(früher PrÖA), in der einige Mitglieder den LV bereits seit Jahren aktiv in PR-Fragen vertreten, resp. mit dem/n Pressesprecher/n kooperieren. Wurde dieses Organ vorab für die Entscheidungsfindung mit herangezogen? VG. Nerd
Nachtrag: Der Umstand, dass sich ausgerechnet der Antragsteller bei der Abstimmung enthält, trägt m.E. nicht wirklich dazu bei vorzubeugen, evtl. interne Interessen des Antrags zu hinterfragen; wenngleich diese hier sicher nicht nachzuweisen sind.

Im übrigen sollten Anträge die unter Zeitdruck stehen (warum eigentlich?) überhaupt nicht behandelt werden.

Agnitio