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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-036: Unterschied zwischen den Versionen

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:* Ein BDSB der tatsächlich fordert, "Art und der Inhalt der "Eidesstattlichen Versicherung" " zu veröffentlichen!!! Eine Datenschutzpartei, die solche BDSB beschäftigt, ist definitiv in Erklärungsnot... das ist einfach nur noch peinlich hier :/ --[[Benutzer:FakeChicken69|FakeChicken69]] ([[Benutzer Diskussion:FakeChicken69|Diskussion]]) 08:45, 6. Aug. 2015 (CEST)
 
:* Ein BDSB der tatsächlich fordert, "Art und der Inhalt der "Eidesstattlichen Versicherung" " zu veröffentlichen!!! Eine Datenschutzpartei, die solche BDSB beschäftigt, ist definitiv in Erklärungsnot... das ist einfach nur noch peinlich hier :/ --[[Benutzer:FakeChicken69|FakeChicken69]] ([[Benutzer Diskussion:FakeChicken69|Diskussion]]) 08:45, 6. Aug. 2015 (CEST)
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:* wer genau lesen konnte hier wie auch auf der BB ML der ist ganz klar im Vorteil. Der Verwaltungsakt ist Geschichte, daher liebe angebliche Juristen ERLEDIGT. Liegt nicht in unserer Amtszeit. Bezahlen muss die Partei. Wer sonst?  Wurde auch so bisher  gehandhabt z.B. Im SV POTSDAM. Oder irre ich mich da.
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Das Inhalte einer EV hier nicht veröffentlicht werden ist wohl selbstverständlich. Schon aus kleinsten Datenmengen lässt sich die Person oder der Sachverhalt herausnehmen. Daher finde ich diese Forderung mehr als unverschämt gerade von Personen die anscheinend nicht wissen was eine EV ist
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Zitat:"Begriffs "Eidestattliche Versicherung" an sich ist erklärungswürdig" (das fragt einer der sich Jurist nennt)
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Ich kann nur sagen aus eigener Erfahrung, dass unter anderem Bußgelder an Privatpersonen gerichtet worden sind, weil sie  bei Antragsstellung der Plakatierungsgenehmigung mit Ihrem Klarnamen im Antrag zu sehen waren . z.B. meine Person.(nicht in dem Fall, aber in TF als Funktion KVosi, BTW,Kommuwahl,LTW)
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Das ist nicht schön, kommt aber vor. (war da nicht was auch im SV Potsdam?? )
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Kosten sind einfach und ohne lange Diskussionen, unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel, zu übernehmen. Basta fertig aus.
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Und ja auch der LaVo kennt Gesetze und Verordnungen. Alle diese haben aber Fristen und wenn die abgelaufen sind bleibt nichts weiter als zu zahlen.(auch bei Setzung in Vorherigen Stand) Daher lasst die Unterstellungen das wir nicht alles in Betracht ziehen um Schaden möglichst gering zu halten.
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Als Signal an die noch aktiven, die sich um z.B. Genehmigungen bemüht haben, habt Ihr mit eurer Diskussion schon erreicht, dass jene sich es in Zukunft zweimal überlegen werden. Prima dafür kann man gratulieren.
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[[Benutzer:Mücke|Oliver Mücke]]

Version vom 6. August 2015, 11:58 Uhr

  • Gehöre nicht zum Kreis der Erlauchten, die Zugriff auf Tickets haben.
    Auf Grund von Transparenz hätte ich gern eine ausführliche Begründung.
    Diese kann man auch erstellen ohne den Datenschutz zu verletzen.
    Petrus (Diskussion) 17:28, 1. Aug. 2015 (CEST)
  • Wie ich schon auf der ML BB schrieb sind dies Kosten aus der Landtagswahl 2014. Bußgelder etc. Bedauerlicherweise sehr hoch, aber von uns nicht mehr änderbar. Bezahlt werden müssen sie trotzdem.

Oliver Mücke

  • Die Art und der Inhalt der "Eidesstattlichen Versicherung" würde mich allerdings auch interessieren. --- Bastian (Diskussion) 13:36, 2. Aug. 2015 (CEST)
  • @Bastian als Bundesdatenschutzbeauftragter finde ich die Forderung sehr merkwürdig. Oliver Mücke
  • "Eidestattliche Versicherung" hört sich hier auch sehr spannend an, daher kann ich das Interesse des vorgenannten Mitgliedes des LV BB verstehen. Zumal eine EV bei Bußgeld/OWi schon sehr selten ist. Falls das die EV über die privaten Vermögensmittel sein sollte, interessiert es natürlich genau nicht. Auch klar. Aber so ist das, EV ist "sehr einheitlich definiert": nicht! ThomasG
  • Was das mit dem BDSB zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Wir unterscheiden hier zwischen personenbezogenen, personenbeziehbaren und sonstigen Daten. Die Verwendung des Begriffs "Eidestattliche Versicherung" an sich ist erklärungswürdig und gehört zu den sonstigen Daten.
    Feststehen dürfte schon jetzt, dass ein OWi-Verfahren geführt wird/wurde. Dieses wird in aller Regel gegen eine/n Veratwortliche/n geführt. Weshalb soll die Kasse des Landesverbandes dafür einspringen, insbesondere wenn kein Rechtsbehelf eingelegt wurde? --- Bastian (Diskussion) 11:46, 5. Aug. 2015 (CEST)
  • Wenn ich mir diese Sommerlochdiskussion hier ansehe bleibt daraus eigentlich nur ein Fazit zu ziehen. Liebe Piraten, unterlasst es in Zukunft irgendwelche Wahlkampfplakate für die Piratenpartei aufzuhängen. Gibt es Probleme und entstehen dadurch Kosten werdet ihr mit solchen Diskussionen wie hier zu lesen konfrontiert. Nixus Minimax (Diskussion)
  • Ich sehe das ehnlich wie ihnen, @ medimax. Sommerlöcher sind doof, da sollte man nicht auch noch plakativ! Und wenn doch, dann sowieso. Sonnst haut das Faß den Boden irgendwan mitten ins Gesicht. Skorbut (Diskussion)
  • Bitte nicht davon abhalten Plakate aufzuhängen im Wahlkampf. Ansonsten gibt es immer wieder mal OWi-Verfahren nach solchen Wahlen, man kann dem auch begegnen mit entsprechenden Rechtsmitteln. Teils auch mal nach geraumer Zeit. Angefangen von so kleinen Anträgen wie "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" um nur ein Bsp. zu erwähnen. Und wie ich das aus der Vergangenheit kenne, half auch mal die Einschaltung der Aufsichtsbehörde um so manchen Unsinn von der Bühne zu schaffen. Zahlen nach OWi sollte schon die ultima ratio nach Ausschöpfung aller Mittel sein. Vermutlich ist das alles oben im Antrag aber alles nur noch nicht passend aufgeführt. Da wir eine sach- und fachkundige Person für den Bereich der Juristerei im Landesvorstand haben, wird sicherlich spätestens bei der nächsten LaVo-Sitzung das ganze elaborierter auftauchen. Gerne auch in Juristensprache, damit die rechtliche Einschätzung passt. Jm2c Thomas Gaul
  • Ein BDSB der tatsächlich fordert, "Art und der Inhalt der "Eidesstattlichen Versicherung" " zu veröffentlichen!!! Eine Datenschutzpartei, die solche BDSB beschäftigt, ist definitiv in Erklärungsnot... das ist einfach nur noch peinlich hier :/ --FakeChicken69 (Diskussion) 08:45, 6. Aug. 2015 (CEST)
  • wer genau lesen konnte hier wie auch auf der BB ML der ist ganz klar im Vorteil. Der Verwaltungsakt ist Geschichte, daher liebe angebliche Juristen ERLEDIGT. Liegt nicht in unserer Amtszeit. Bezahlen muss die Partei. Wer sonst? Wurde auch so bisher gehandhabt z.B. Im SV POTSDAM. Oder irre ich mich da.
Das Inhalte einer EV hier nicht veröffentlicht werden ist wohl selbstverständlich. Schon aus kleinsten Datenmengen lässt sich die Person oder der Sachverhalt herausnehmen. Daher finde ich diese Forderung mehr als unverschämt gerade von Personen die anscheinend nicht wissen was eine EV ist
Zitat:"Begriffs "Eidestattliche Versicherung" an sich ist erklärungswürdig" (das fragt einer der sich Jurist nennt)

Ich kann nur sagen aus eigener Erfahrung, dass unter anderem Bußgelder an Privatpersonen gerichtet worden sind, weil sie bei Antragsstellung der Plakatierungsgenehmigung mit Ihrem Klarnamen im Antrag zu sehen waren . z.B. meine Person.(nicht in dem Fall, aber in TF als Funktion KVosi, BTW,Kommuwahl,LTW) Das ist nicht schön, kommt aber vor. (war da nicht was auch im SV Potsdam?? ) Kosten sind einfach und ohne lange Diskussionen, unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel, zu übernehmen. Basta fertig aus. Und ja auch der LaVo kennt Gesetze und Verordnungen. Alle diese haben aber Fristen und wenn die abgelaufen sind bleibt nichts weiter als zu zahlen.(auch bei Setzung in Vorherigen Stand) Daher lasst die Unterstellungen das wir nicht alles in Betracht ziehen um Schaden möglichst gering zu halten. Als Signal an die noch aktiven, die sich um z.B. Genehmigungen bemüht haben, habt Ihr mit eurer Diskussion schon erreicht, dass jene sich es in Zukunft zweimal überlegen werden. Prima dafür kann man gratulieren. Oliver Mücke