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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2016-016

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Version vom 26. April 2016, 09:37 Uhr von Tojol (Diskussion | Beiträge)
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ZITAT => Beschluss 2016-016 :

Die Einsetzung eines kommissarischen Vorstandes wird mit Einsetzung des Beauftragten für handlungsunfähige Gliederungen hinfällig. Dies soll im Beschluss über die Einsetzung eines Beauftragten für handlungsunfähige Untergliederungen mit aufgenommen werden.

  • Na toll: nun habt Ihr es ja doch durchgezogen - entgegen dem Ansatz d. Nachbesserung aus der gestrigen LaVo-Sitzung. Nerd (Diskussion)

Hallo Nerd, der letzte Absatz (den Du bemängelst) ist nicht mit zur Abstimmung gekommen - der ist raus. Das steht auch im Protokoll und auch in der Anmerkung zum Antrag.-- Tojol (Diskussion) 09:37, 26. Apr. 2016 (CEST)