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Diskussion:Wahlen/Bundestagswahl 2021/Konzept Hybride AV: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Auszählung sollte aber gelten, dass der gewählt ist, der mindestens die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht hat (Landessatzung §24). Es ist ein Unterschied, ob jemand 5 Stimmen oder 5 bis 50 Punkte erreicht hat. Stimmen- und Punktegleichheit wären auch nicht das Gleiche. Das Wahlverfahren für eine hybride AV sollte der OPT konkret festlegen - die Macht dazu hätte er. --[[Benutzer:Uk|uk]] 18:12, 23. Nov. 2020 (CET)
 
Bei der Auszählung sollte aber gelten, dass der gewählt ist, der mindestens die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht hat (Landessatzung §24). Es ist ein Unterschied, ob jemand 5 Stimmen oder 5 bis 50 Punkte erreicht hat. Stimmen- und Punktegleichheit wären auch nicht das Gleiche. Das Wahlverfahren für eine hybride AV sollte der OPT konkret festlegen - die Macht dazu hätte er. --[[Benutzer:Uk|uk]] 18:12, 23. Nov. 2020 (CET)
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:Hallo uk, danke für die Hinweise. Bisher handelt es sich nur um einen ersten Konzeptentwurf. Deine Hinweise werden wir einarbeiten. Ich erwarte ohnehin noch weiteres Feedback. Herzliche Grüße, [[Benutzer:Neythomas|Neythomas]] ([[Benutzer Diskussion:Neythomas|Diskussion]])

Aktuelle Version vom 23. November 2020, 21:45 Uhr

Bei der Auszählung sollte aber gelten, dass der gewählt ist, der mindestens die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht hat (Landessatzung §24). Es ist ein Unterschied, ob jemand 5 Stimmen oder 5 bis 50 Punkte erreicht hat. Stimmen- und Punktegleichheit wären auch nicht das Gleiche. Das Wahlverfahren für eine hybride AV sollte der OPT konkret festlegen - die Macht dazu hätte er. --uk 18:12, 23. Nov. 2020 (CET)

Hallo uk, danke für die Hinweise. Bisher handelt es sich nur um einen ersten Konzeptentwurf. Deine Hinweise werden wir einarbeiten. Ich erwarte ohnehin noch weiteres Feedback. Herzliche Grüße, Neythomas (Diskussion)