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Finanzen/Spenden

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Neben tatkräftiger Unterstützung brauchen wir auch finanzielle Unterstützung. Ihr könnte gerne etwas Spenden. Hier gibt es detallierte Informationen dazu.

Kontoverbindung: Piratenpartei Deutschland - LV Brandenburg
Kontonr.: 1104129700
BLZ: 430 609 67
IBAN: DE54 4306 0967 1104 1297 00 (zum Kopieren: DE54430609671104129700)
BIC: GENODEM1GLS
Bank: GLS Gemeinschaftsbank
Verwendungszweck: Spende von Mitgliedsnummer ODER Name, Vorname, Adresse

Geldspenden

Geldspenden sind die gängigste Form des Spendenaufkommens. Du kannst sie sowohl per Überweisung auf das Konto der begünstigten Gliederung einzahlen, als auch bar vor Ort an den Schatzmeister auszahlen.

Sachspenden

Wenn du Technik, Geräte, Austattung, Möbel o.Ä. vorrätig hast und diese der Partei zur Verfügung stellen möchtest, so handelt es sich dabei um eine Sachspende. Bitte beachte dass der zuständige Schatzmeister einen Nachweis über den Wert der gespendeten Sache benötigt. Ideal ist der Einkaufsbeleg, wenn dieser nicht mehr vorhanden ist so reiche bitte einen anderen Nachweis, zB ein Angebot über eine vergleichbare Sache mit ein.

Aufwandsverzichtsspenden

Du wurdest von der Partei beauftragt und legst im Zuge der Beauftragung Geld, z.B. Fahrkosten, für die Erfüllung ebendieser aus. Statt dir das ausgelegte Geld von der Partei erstatten zu lassen, hast du auch die Möglichkeit auf die Erstattung zu verzichten und dieses Geld als Aufwandsverzichtsspende einzureichen.

Bitte beachte dass es dazu notwendig ist dass der Vorstand der zuständigen Gliederung vor(!) der Erfüllung deiner Aufgabe einen Beschluss trifft um dich offiziell mit der Erledigung dieser Aufgabe zu beauftragen und du das Recht hast dir die anfallenden Kosten von der Piratenpartei erstatten zu lassen.

Wichtiges

Steuerliches

Du kannst alle Spenden steuerlich geltend machen. Bei Geldspenden bis zu einer Summe von 200€ pro Person/Jahr genügt dem Finanzamt in der Regel die Buchungsbestätigung. Spendest du mehr als diesen Betrag oder handelt es sich um eine Sach- oder Aufwandsverzichtsspende erhältst du von uns eine Zuwendungsbescheinigung.

Zweckbindung

Du hast du die Möglichkeit deine Spende mit einer Zweckbindung wie beispielsweise "Für Kreisverband XY" oder "Für Wahlkampf" zu versehen. Wenn du dies tust, dürfen wir dieses Geld nicht ohne dein Einverständnis (schriftlich) für andere Zwecke verwenden.

Zuordnung von Spenden

Bitte beachte desweiteren dass du bei einer Überweisung deine Mitgliedsnummer ODER Vorname, Name, und deine Adresse angibst. Wir benötigen diese um deine Spende im Sinne des Gesetzes zuordenbar zu machen, denn dann erhalten wir für jeden Euro der gespendet wird, im Zuge der Staatlichen Teilfinanzierung (auch Parteienfinanzierung) einen weiteren Euro vom Deutschen Bundestag. Triffst du diese Angaben nicht und es handelt sich um eine Spende von über 500€, so sind wir verpflichtet die gesamte Spende an den Bundestag abzuführen.

Veröffentlichung

Spenden an einen oder mehrere Gebietsverbände, deren Gesamtwert 10.000 Euro pro Jahr übersteigt, sind im öffentlich zugänglichen Rechenschaftsbericht des Gebietsverbandes, der sie vereinnahmt hat, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders verzeichnet.

Alle Einzelspenden über 1.000 € werden unverzüglich unter Angabe von Spendernamen, Summe und ggf. Verwendungszweck veröffentlicht.