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Geschäftsstelle/Nutzungsbedingungen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Allgemeine Hinweise und Anmeldung der Räumlichkeiten)
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=== Allgemeine Hinweise und Anmeldung der Räumlichkeiten ===
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=== Anmeldung der Räumlichkeiten ===
# [[Benutzer:Tramp|Holger Kipp]] ist für die Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle zuständig. Bei ihm werden sämtliche Veranstaltungen und Termine, die in der LGS stattfinden sollen, angemeldet.
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1. Die im Geschäftsverteilungsplan des Landesvorstandes aufgeführten Mitglieder des LaVo und/oder ein entsprechender Beauftragter sind für die Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle zuständig. Dort werden sämtliche Veranstaltungen und Termine, die in der LGS stattfinden sollen, angemeldet.
# Auch die Vorstandsmitglieder und andere Personen die sich regelmäßig in der LGS aufhalten sollten ihre Aufenthaltszeiten dort, soweit diese planbar sind, im Voraus bei [[Benutzer:Tramp|Holger Kipp]] anmelden.
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# Die Termine werden von [[Benutzer:Tramp|Holger Kipp]] in einen speziell hierfür vorgesehenen Kalender eingepflegt, so dass, im Falle von Problemen, nachvollziehbar ist, wer sich wann in der LGS aufgehalten hat, Terminüberschneidungen vermieden werden und erkennbar ist, wann die LGS für Publikumsverkehr geöffnet ist, wer zu welchen Zeiten dort ansprechbar ist.
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2. Mitteilungen bitte an [mailto:vorstand@piratenbrandenburg.de vorstand@piratenbrandenburg.de]
# Bei auftretenden Problemen (z. B. nicht funktionierendes Internet, Schäden am Mobiliar, Beschwerden, etc.) ist unverzüglich der Verantwortliche, [[Benutzer:Tramp|Holger Kipp]], zu informieren, der sich ggf. mit dem restlichen Vorstand kurzschließen wird.
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3. Die Einrichtungen eines Belegungskalenders wird vorbereitet.
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4. Bei auftretenden Problemen (z. B. nicht funktionierendes Internet, Schäden am Mobiliar, Beschwerden, etc.) wende man sich bitte an den Vorstand.
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=== Allgemeine Hinweise für die Räumlichkeiten ===
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1. Das Betreten des Geschäftszimmers bleibt dem LaVo bzw. dem Beauftragten vorbehalten.
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2. Alle Nutzer der Landesgeschäftsstelle sollen die Räumlichkeiten ordentlich hinterlassen.
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Dazu gehört unter anderem, dass <br />
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a) die Aschenbecher geleert und die Abfälle und entsprechend entsorgt werden,<br />
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b) das Geschirr gereinigt und abgetrocknet zurückgestellt wird,<br />
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c) die sanitären Anlagen sauber hinterlassen werden,<br />
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d) alle Fenster und Türen geschlossen bzw. abgeschlossen werden, <br />
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e) das Licht (bis auf die Nachtbeleuchtung) ausgeschaltet wird. 
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3. Für die verbrauchten Getränke etc. wird eine angemessene Spende erwartet. Eine Spendendose steht bereit.
  
 
=== Hausordnung der Landesgeschäftsstelle ===
 
=== Hausordnung der Landesgeschäftsstelle ===

Aktuelle Version vom 9. Februar 2020, 19:55 Uhr

Landesverband | Geschäftsstelle | Vorstand | Parteitage | Schiedsgericht | Datenschutzbeauftragter | Gliederungen | Mitglieder | Finanzen | Wahlen

Landesgeschäftsstelle | Nutzungsbedingungen | Schlüsselbuch | Inventar und Material


Anmeldung der Räumlichkeiten

1. Die im Geschäftsverteilungsplan des Landesvorstandes aufgeführten Mitglieder des LaVo und/oder ein entsprechender Beauftragter sind für die Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle zuständig. Dort werden sämtliche Veranstaltungen und Termine, die in der LGS stattfinden sollen, angemeldet.

2. Mitteilungen bitte an vorstand@piratenbrandenburg.de

3. Die Einrichtungen eines Belegungskalenders wird vorbereitet.

4. Bei auftretenden Problemen (z. B. nicht funktionierendes Internet, Schäden am Mobiliar, Beschwerden, etc.) wende man sich bitte an den Vorstand.

Allgemeine Hinweise für die Räumlichkeiten

1. Das Betreten des Geschäftszimmers bleibt dem LaVo bzw. dem Beauftragten vorbehalten.

2. Alle Nutzer der Landesgeschäftsstelle sollen die Räumlichkeiten ordentlich hinterlassen. Dazu gehört unter anderem, dass
a) die Aschenbecher geleert und die Abfälle und entsprechend entsorgt werden,
b) das Geschirr gereinigt und abgetrocknet zurückgestellt wird,
c) die sanitären Anlagen sauber hinterlassen werden,
d) alle Fenster und Türen geschlossen bzw. abgeschlossen werden,
e) das Licht (bis auf die Nachtbeleuchtung) ausgeschaltet wird.

3. Für die verbrauchten Getränke etc. wird eine angemessene Spende erwartet. Eine Spendendose steht bereit.

Hausordnung der Landesgeschäftsstelle

folgt