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Geschäftsstelle/Nutzungsbedingungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. September 2014, 11:42 Uhr

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Landesverband | Geschäftsstelle | Vorstand | Parteitage | Schiedsgericht | Datenschutzbeauftragter | Gliederungen | Mitglieder | Finanzen | Wahlen

Landesgeschäftsstelle | Nutzungsbedingungen | Schlüsselbuch | Inventar und Material


Anmeldung der Räumlichkeiten

  1. Friedrich ist für die Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle zuständig. Bei ihm werden sämtliche Veranstaltungen und Termine, die in der LGS stattfinden sollen, angemeldet.
  2. Auch die Vorstandsmitglieder und andere Personen die sich regelmäßig in der LGS aufhalten sollten ihre Aufenthaltszeiten dort, soweit diese planbar sind, im Voraus bei Friedrich anmelden.
  3. Die Termine werden von Friedrich in einen speziell hierfür vorgesehenen Kalender eingepflegt, so dass, im Falle von Problemen, nachvollziehbar ist, wer sich wann in der LGS aufgehalten hat, Terminüberschneidungen vermieden werden und erkennbar ist, wann die LGS für Publikumsverkehr geöffnet ist, wer zu welchen Zeiten dort ansprechbar ist.
  4. Bei auftretenden Problemen (z. B. nicht funktionierendes Internet, Schäden am Mobiliar, Beschwerden, etc.) ist unverzüglich der Verantwortliche, Friedrich, zu informieren, der sich ggf. mit dem restlichen Vorstand kurzschließen wird.

Allgemeine Hinweise für die Räumlichkeiten

  1. Alle Nutzer der Landesgeschäftsstelle sollen die Räumlichkeiten ordentlich hinterlassen. Dazu gehört unter anderem, dass Abfälle entsprechend entsorgt werden, alle Fenster geschlossen werden, Aschenbecher geleert werden und das Licht ausgeschaltet wird.

Hausordnung der Landesgeschäftsstelle

folgt