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Innere Sicherheit

Aus PiratenWiki
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Dies soll als Arbeitsentwurf einer Positionierung dienen, Ziel soll detaillierte Programmatik zur "inneren Sicherheit" im Land Brandenburg sein. Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Meinung der Piratenpartei wider. Der Verfasser hofft auf rege Diskussion!

Definition

"Innere Sicherheit" bezeichnet den Schutz der Gesellschaft und des Staates vor Kriminalität, Terrorismus und vergleichbaren Bedrohungen, die sich aus dem Innern der Gesellschaft heraus entwickeln. (Wikipedia: "Innere Sicherheit" vom 07.11.11, 2217) Dies umfasst (nicht ausschließlich) die "öffentliche Sicherheit und Ordnung", zu deren Schutz

  • die Polizei
  • das Landeskriminalamt
  • die Staatsanwaltschaft
  • das Landesamt für Verfassungsschutz
  • kommunale Ordnungsbehörden (Ordnungsamt)

eingerichtet sind.

Beschlossene Positionen

Bereits beschlossene Positionspapiere sind in diesem Entwurf ausdrücklich integriert, da sie ggf. weiterentwickelt werden können.

(Weitere) Positionierung

Ablehnung der Polizeistrukturreform in Brandenburg (Positionspapier 01)

Wortlaut des Positionspapiers:

In Brandenburg wird momentan von der Landesregierung versucht, die Polizei neu zu strukturieren. Dabei sollen aus den vielen Polizeiwachen nur noch vier große Direktionen entstehen. Zeitgleich sollen dabei noch bis zu 1900 Beamte eingespart werden. Das, obwohl die Beamten heute schon bis zur Belastungsgrenze arbeiten und viele Überstunden vor sich herschieben. Auch werden nötige Neueinstellungen (Anwärter) drastisch nach unten korrigiert (100 statt 150). Da somit die Polizei kaputtgespart wird, die aber wichtig zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist, lehnt der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland die von der rot-roten Regierung geplante Reform der Polizeistruktur in der jetzigen Form ab.

IST-Zustand

Die Reform der Strukturen wurde initiiert, um Kosten zu sparen. Dazu wurden Strukturen der Polizei zentralisiert und gerade im mittleren Dienst Stellen abgebaut.

Positionierung

Diese Kosteneinsparung geht zu Lasten des Bürgers. Durch die Schließung der lokalen Wachen wird die Reaktionszeit der Polizei auf Notrufe unverhältnismäßig erhöht, die Fahrtwege auf Streifen werden verlängert, Kräfte werden im Einsatz verteilt und haben größere Entfernungen zurückzulegen, die längeren Fahrzeiten wirkt sich auch auf Verstärkung etc. aus. Durch die Einsparung von Beamten im mittleren Dienst wird vermehrt berichtet, dass Beamte aus dem gehobenen Dienst deren Aufgaben übernehmen müssten, hier wird ein erhöhter Krankenstand verzeichnet (Vermutung eines GdP-Funktionärs der Bundespolizei). Inwieweit Potenzial zur Einsparung besteht, kann schon allein deswegen bezweifelt werden, dass viele Wachen nicht mehr rund um die Uhr besetzt sind und hier durch die Verbringung von Personal und Material weitere Kosten entstehen, wenn bspw. private Sicherheitsdienste benötigt werden, um Objekte der Polizei zu sichern.

Um diesen Entwicklungen entgegen zu wirken, ist besseres Equipment der Beamten im Einsatz erforderlich (bspw. Fernmeldetechnik, um Einsatzberichte im Fahrzeug verfassen zu können), mehr Personal und dezentrale Strukturen, um die Reaktionszeiten so gering wie möglich zu halten.

Entwurf eines neuen Positionspapiers

Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland lehnt die Polizeistrukturreform ab. Durch Zusammenlegung von vormals vielen einzelnen Polizeiwachen zu nur noch vier großen Direktionen, der Einsparung von 1.900 Beamten und drastische Reduzierung der Neueinstellungen um rund ein Drittel soll im Haushalt Geld eingespart werden. Doch diese Einsparungen geschehen nach Ansicht der PIRATEN zu Lasten der Bürger Brandenburgs! Durch die Schließung der lokalen Wachen (Reduzierung von 50 auf "15+X") zieht sich die Polizei aus der Fläche zurück: Die Reaktionszeit der Polizei wird unverhältnismäßig erhöht, selbst bei Notrufen werden Bürger künftig lange auf Einsatzkräfte warten müssen, die (An-) Fahrtwege der Streifen werden verlängert. Es entstehen auch zusätzliche Kosten dadurch, dass Wachen nicht mehr rund um die Uhr besetzt sind: Personal und vor allem wichtiges Material muss so täglich kostspielig aus den Wachen entfernt werden, sogar privates Sicherheitspersonal kann nötig werden, um Objekte der Polizei zu sichern. Durch den Stellenabbau bei der Polizei werden die Bedingungen für die verbleibenden Beamten, die ohnehin jetzt bereits an der Grenze der Belastbarkeit arbeiten, weiter verschärft. Die jetzt schon hohen Überstunden-Zahlen werden sich weiter erhöhen, mit einem größeren Krankenstand ist zu rechnen. Das wird die Leistungsfähigkeit der künftigen Polizei ebenfalls negativ beeinträchtigen. Um die Leistungsfähigkeit der Polizei zu erhöhen und gleichzeitig Kosten zu sparen, muss die Arbeit nicht auf weniger, weit voneinander entfernten Schultern aufgeteilt werden, sondern stattdessen effizienter erledigt werden: Es ist besseres Equipment im Einsatz erforderlich (bspw. neueste Fernmeldetechnik um Einsatzberichte in jedem Fahrzeug verfassen zu können), mehr Personal und dezentrale Strukturen, die die Reaktionszeiten so gering wie möglich halten.

Kennzeichnungspflicht von Polizisten (Positionspapier 05)

Wortlaut des Positionspapiers:

Position
Bei geplanten Veranstaltungen, wie Demonstrationen oder Einsätzen bei Sportereignissen, sollen Polizisten eindeutig identifiziert werden können, etwa durch eine Identifikationsnummer. Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen durch Polizisten muss sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige soll daher erst auf richterlichen Beschluss hin die Identifikation erfolgen. Hierfür ist ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und zu deren Gestaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei zu entwickeln.

Begründung
Die vergangenen Großdemonstrationen der FSA, S21 und weitere haben gezeigt, dass bei Übergriffen seitens der Polizei eine Strafverfolgung nicht bzw. kaum möglich ist, da auf Grund von Masken / Helmen bzw. fehlenden Kennzeichnungen die Identifizierung betreffender Polizisten nicht möglich ist. Zudem zeigte die jüngste Vergangenheit, dass selbst der eine oder andere Übergriff seitens vereinzelter Polizisten durch Partner bzw dem gesamten Trupp gedeckt wurden. Eine Kennzeichnung, die die Persönlichkeitsrechte der Polizisten wahrt, ist im Gegensatz zum bestehenden Vermummungsverbot erforderlich.

IST-Zustand

Gemäß § 9 BbgPolG (Brandenburgisches Polizeigesetz) hat sich ein Polizist dem Betroffenen der Maßnahme gegenüber auf dessen Verlangen auszuweisen. Das derzeitige Positionspapier 06 sieht vor, dass Polizisten weiterhin im geschlossenen Einsatz stets eindeutig identifizierbar sein müssen, bspw. durch eine offen sichtbare Nummer auf der Uniform. Weitergehend würde ich fordern, den Polizisten nach Vorbild anderer Länder vorzuschreiben, im Dienst stets eine Kennzeichnung zu tragen, mittels derer sie eindeutig identifizierbar sind. Dies sollte im regulären Dienst ein Name, kann aber auch eine Nummer sein (wie in Berlin).

Positionierung

Die Gründe für die Kennzeichnungspflicht im geschlossenen Einsatz sind uns spätestens seit der Demonstration "Freiheit statt Angst" 2009 und Stuttgart 21 bekannt (und werden auch im Positionspapier angeführt). Eine Kennzeichnung auch während des "normalen" Dienstes sollte aus ähnlich gelagerten Gründen, aber auch schlicht deswegen erfolgen, um mehr Bürgernähe zu erzeugen. Die wenigsten Bürger kennen den Unterschied zwischen einem Polizeimeister und einem Polizeioberkommissar (geschweige denn die entsprechenden Amtsbezeichnungen überhaupt), was schon in der Ansprache des einzelnen Beamten zu Hindernissen der Kommunikation führt. Überhaupt wirkt eine Kommunikation "auf Augenhöhe" (Name gegen Name, statt Name gegen Uniform) deeskalierend. Weiterhin sollte sich ein Polizist auf Verlangen grundsätzlich ausweisen, legitimieren müssen. Dies einerseits, weil auch von Maßnahmen Unbetroffene ein legitimes Interesse an Klarstellung des Status des entsprechenden Beamten haben können, andererseits zum weitergehenden Schutz des Betroffenen. So könnten z.B. Zeugen einer rechtswidrigen Maßnahme eine Legitimierung des Beamten einfordern.

Entwurf eines neuen Positionspapiers

Identifikation und Legitimation von Polizeibeamten

Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland fordert eine umfassende Identifikations- und Legitimationspflicht für Polizeibeamte!

Die PIRATEN sehen die Polizei als unverzichtbares Fundament der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an. Freiheit kann sich nur dann wirklich entfalten, wenn sie auch geschützt wird, auch und gerade von der Polizei. Dem Bild des Polizisten als "Freund und Helfer" entspricht es daher auch, wenn er in seinem normalen Dienst bei einem Namen ansprechbar ist. Das (freiwillige) Tragen eines Namensschildes an der Uniform führt einerseits dazu, dass der Polizist auch als einzelner Mensch und Bürger wahrgenommen wird, andererseits ermöglicht es eine einfache, direkte Kommunikation auf Augenhöhe. Diese Bürgernähe wirkt deeskalierend. Sowohl den Bürgern als auch den Polizisten wird damit der Umgang miteinander erheblich vereinfacht.

Die weitreichenden Befugnisse von Polizeibeamten im Einsatz bedingen aber auch eine schärfere Kontrolle ihrer Ausübung durch Vorgesetzte und die Öffentlichkeit. Vertrauen in die Polizei als kann nur dann entstehen, wenn der einzelne Polizist nicht nur Rechte hat, sondern auch Pflichten gegenüber jedem Einzelbürger unterliegt. Dazu gehört nach Ansicht der PIRATEN auch die Pflicht, sich jedem Bürger gegenüber auf Verlangen als Polizist auszuweisen und sein Handeln damit zu legitimieren. So wird nicht nur der Betroffene einer Maßnahme geschützt, sondern auch der Zivilgesellschaft die Möglichkeit gegeben, sich einerseits des Schutzes von tatsächlichen Polizisten zu versichern, andererseits auch eine Verfolgung von rechtswidrigem Handeln von Polizeikräften einzuleiten.

Nach Ansicht der PIRATEN muss schließlich jeder einzelne Polizist während seines Einsatzes zu jeder Zeit eindeutig identifizierbar sein! Das kann im Dienst durch das Tragen eines Namensschildes, im "geschlossenen Einsatz" zumindest aber durch das offen sichtbare Tragen einer eindeutigen Nummer geschehen. Die Zuordnung der Nummer zu dem Polizisten, der sie zum fraglichen Zeitpunkt trug, muss den Strafverfolgungsbehörden möglich sein. Diese Lösung trägt einerseits dem Interesse aller Bürger Rechnung, Fehlverhalten und Straftaten während des Einsatzes von Polizisten im Nachhinein effektiv ahnden zu können, andererseits schützt sie die Persönlichkeitsrechte des Polizisten.

Öffentliche Überwachung (Positionspapier 06)

Wortlaut des Positionspapiers:

Die zunehmende pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum - zum Beispiel auch in öffentlichen Verkehrsmitteln - dient lediglich der gefühlten Sicherheit und greift unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Videoüberwachung kann Straftaten nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen. Wir lehnen den weiteren Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen zudem in keiner Relation zum Nutzen. Eine Neuorientierung hin zu effektiven Lösungen, wie besserer Straßenbeleuchtung und mehr Polizeistreifen, ist dringend erforderlich.

IST-Zustand

Der Polizei stehen im Rahmen der Gefahrenabwehr (BbgPolG) weitreichende Befugnisse zur Erfassung von Telekommunikationsdaten (z.B. Handyortung) und die systematische Abfilmung von Autokennzeichen zu.

Positionierung

Es drängt sich hier die Vergleichbarkeit zur Rasterfahndung auf – Stichwort "Handygate" in Dresden. Eine Datenerfassung bis hin zur Überwachung sämtlicher Kommunikationsdaten mag auch zur Gefahrenabwehr (Prävention, die Repression, also Strafverfolgung läuft über die Strafprozessordnung und liegt gesetzgeberisch in der Hand des Bundes) manchmal verhältnismäßig sein – hier aber nur individualisiert! Das massenhafte Sammeln von Daten kommt einem Generalverdacht gegen die Betroffenen gleich und ist schon aus rechtsstaatlichen Überlegungen heraus nicht hinnehmbar. Hier muss von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden; nur bei Gefahr im Verzug darf auf die Entscheidung eines Richters verzichtet werden. Diese ist jedoch auch nachträglich unverzüglich einzuholen. Während die Erfassung von Telekommunikationsdaten durch die weitgehend zentralisierte Netze (nur wenige Provider) lediglich die Nutzung bestehender Infrastruktur bedeutet (und dennoch ein starker Eingriff bleibt), bedeutet eine systematische Kennzeichenerfassung im Zweifelsfalle den Aufbau einer komplett neuen Überwachungsinfrastruktur, deren ausschließlich rechtmäßige Nutzung zudem nicht sichergestellt werden kann.

Unabhängige Ermittlungsbehörde für Fälle von Polizeigewalt (bislang von keinem Positionspapier umfasst)

IST-Zustand

Derzeit häufen sich Berichte von (rechtswidriger) Polizeigewalt. Gleichzeitig ist zu beobachten (und wird auch von Amnesty International seit Jahren beklagt!), dass die Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten (Beamten) überdurchschnittlich oft eingestellt werden, wonach dann gegen die (vermeintlichen?) Opfer vorgegangen wird. Die Gründe sind vor allem bei falsch verstandenem Corpsgeist und der Aussicht auf dienstliche und dienstbezogene (Negativ-) Konsequenzen zu sehen.

Positionierung

Hier könnte eine von der Polizei vor allem personell unabhängige Behörde Abhilfe schaffen und eine effektivere Aufklärung von (angeblicher) Polizeigewalt erwirken.

Entwurf eines Positionspapiers

Dieser Entwurf ist dringend überarbeitungswürdig!

Die Piratenpartei Brandenburg fordert die Einrichtung einer unabhängigen Behörde zur Untersuchung von Vorwürfen der Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegenüber Polizisten. Die Polizei garantiert den Bürgern Brandenburgs Sicherheit und Ordnung, ihre Beamten sind in besonderem Maße an Recht und Gesetz gebunden. An Ermittlungsbehörden, die in Vorwürfen gegen Polizisten ermitteln, werden daher auch hohe Ansprüche gestellt: Es ist notwendig, die Ermittler personell aus dem regulären Ermittlungsapparat auszugliedern, um Beeinflussung durch Abhängigkeitsverhältnisse, falsch verstandenen Korpsgeist oder politischen Druck zu vermeiden. Die Notwendigkeit der Aufstellung einer solchen unabhängigen Behörde ergibt sich bereits daraus, dass unabhängige Nichtregierungsorganisationen (Amnesty International und andere) eklatante Mängel in der Aufklärung von Taten durch Polizisten kritisieren.

Polizeibeauftragter (bislang von keinem Positionspapier umfasst)

IST-Zustand

Polizisten sind mit Eingaben, Beschwerden, Vorschlägen, etc. derzeit an den Dienstweg gebunden, d.h. die Petition geht vom nächsthöheren Vorgesetzten an dessen Vorgesetzten usw. Gerade die Ankreidung von Problemen des Beamten in der Einheit oder im Dienst könnte so beeinträchtigt werden: Sind Vorgesetzte oder Kollegen betroffen oder gar Gegenstand etwa einer Beschwerde, könnte der Beamte eine berechtigte Eingabe zurückhalten, aus Angst vor Konsequenzen.

Positionierung

Nach dem Vorbild des "Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages" wäre die Einrichtung eines "Polizeibeauftragten" als neutrale und unabhängige Petitions- und Kontrollinstanz sinnvoll. Dies würde einerseits die demokratische Kontrolle der Sicherheitskräfte stärken, die Behörde (durch regelmäßige Berichte des Beauftragten an den Landtag und damit (mittelbar) an die Bevölkerung) insgesamt transparenter gestalten und auch der Polizei selbst die Möglichkeit an die Hand geben, auf Missstände (gleich welcher Art) aufmerksam zu machen.

Brandenburgisches Versammlungsgesetz (bislang von keinem Positionspapier umfasst)

IST-Zustand

Mit der Föderalismus-Reform I aus dem Jahre 2006 wechselte die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder. Das Versammlungsgesetz (des Bundes) gilt solange fort, bis im jeweiligen Land ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wurde. In einigen Ländern (Bayern, Sachsen) ist das bereits geschehen, im Land Brandenburg gibt es bislang lediglich eine Änderung des Bundesgesetzes im Gesetz über Versammlungen und Aufzüge an und auf Gräberstätten (Gräberstätten-Versammlungsgesetz- GräbVersammlG).

Positionierung

Ein brandenburgisches Versammlungsgesetz könnte:

  • das Vermummungsverbot lockern
  • Videoüberwachung durch die Polizei einschränken
  • Spontanversammlungen besser schützen (Anmeldungszwang einschränken…)
  • Das "Schutzwaffen"-Verbot reformieren

Denkansätze & Stichpunkte

Die folgende Sammlung wird durch Diskussionen in anderen Medien fortgeschrieben:

(von piratenazubi)

  • Extremismus
  • Sicherheitsverwahrung ← aber: Bundesthema (CeCe)
  • grenzüberschreitende Kriminalität
  • Korruption
  • Demokratisierung der Behördenstruktur