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Kreisverband BAR

Aus PiratenWiki
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geplant für den 28.11.2009, Aktivitäten siehe Landkreis Barnim

Satzungsvorschlag

  • § 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
    • (1) Der Kreisverband Barnim (Kreisverband) des Landesverbandes Brandenburg (Landesverband) der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene.
    • (2) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Kreisverband Barnim und die Kurzbezeichnung PIRATEN Barnim.
    • (3) Der Sitz des Kreisverbandes und der Kreisgeschäftsstelle ist in ? ->zurueckgestellt
    • (4)Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist der Landkreis Barnim.
    • (5)Diese Satzung regelt die Besonderheiten im Kreisverband Barnim. Ansonsten gelten sinngemäß die Satzung des Landesverbandes bzw. die Satzung des Bundesverbandes in der jeweils gültigen Fassung.
  • § 2 Mitgliedschaft
    • (1) Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und ihren Wohnsitz in dem Landkreis Barnim hat. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in dem Landkreis Barnim nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Brandenburg Mitglied des Kreisverbandes werden.
    • (2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Kreisvorstand. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der Antragsteller/in gegenüber schriftlich begründet werden.
    • (3) Stimmberechtigte Mitglieder sind diejenigen Mitglieder des Kreisverbandes, die mit ihrem Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr nicht länger als drei Monate im Rückstand sind.
    • (4) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet.
  • § 3 Beendigung der Mitgliedschaft
    • (1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
    • (2) Der Austritt ist gegenüber dem Kreisvorstand schriftlich zu erklären.
    • (3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis an den Kreisvorstand zurückzugeben.
  • §4 Gliederung
    • (1) Die Untergliederung in Ortsverbände richtet sich nach der Landes- und Bundessatzung.
  • §5 Organe des Kreisverbandes
    • (1) Organe des Kreisverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Kreisverbandes, der Kreisparteitag und der Kreisvorstand.
    • (2) Der Kreisverband überträgt schiedsgerichtliche Angelegenheiten auf das Landesschiedsgericht.