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Kreisverband BRB/Kreisparteitag/2010.1/Antrag/2010.6

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Antrag 2010.6

Der Kreisparteitag möge folgende Änderung der § 10 (1) der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Brandenburg beschließen:

Neue Version

(1) Der/die KassiererIn und der/die Vorsitzende sind gegenüber Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt. Sie können gemeinsam weiteren Mitgliedern des Vorstandes Bankvollmacht erteilen. Die Entziehung der Bankvollmacht kann jederzeit erfolgen, wenn sie begründet ist. Erteilung und Entziehung der Bankvollmacht sind bei der folgenden Kreisvorstandssitzung, spätestens beim folgenden Kreisparteitag dokumentationspflichtig.

Alte Version

(1) Der/die KassiererIn und der/die Vorsitzende sind gegenüber Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt. Sie können weiteren Mitgliedern des Vorstandes Bankvollmacht erteilen.

Begründung

(1) schreibt die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei Erteilung weiterer Bankvollmachten fest und regelt die Möglichkeit der Entziehung der Bankvollmacht.

Antragsteller