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Kreisverband OHV/Umlaufbeschluss

268 Bytes hinzugefügt, 19:06, 15. Sep. 2017
K
(UB) Erstattung von Reisekosten zum BPT 17.2 an Mitglieder des Kreisvorstandes (2017-05)
'''Zeitraum für Beschlussfassung:''' 7 Tage ab 22.07.2016 14:00 Uhr<br />
'''Antragstext:'''
Mitglieder des Kreisvorstandes können Reisekosten, die durch die Teilnahme am Bundesparteitrag 17.2 in Regensburg entstehen, bis zu einer Höhe von maximal 250 Euro pro Person gegenüber dem Kreisverband geltend machen. Es Sollten nicht alle Vorstandsmitglieder am BPT teilnehmen (können), so darf der Vorstand für jedes nicht teilnehmende Vorstandsmitglied ein anderes Mitglied des Kreisverbandes als Ersatzperson bestimmen und für die Reisekosten entschädigen. Für die Abrechnung gelten gelten die üblichen Reisekostenrichtlinien der Piratenpartei.
'''Begründung:'''
4.271
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