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Kreisverband PM/Crew Nautilus/Teltow 20180228

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Kurzbericht von der Sitzung der SVV Teltow am 28.02.2018



  • Ich habe am heutigen Abend die Sitzung der SVV Teltow besucht. Es handelte sich um eine Bedarfssitzung, dass Interesse der Bürger hieran war gering. Auf der Tagesordnung der Sitzung standen vier Drucksachen, von denen Bürgermeister Schmmidt zwei Drucksachen gleich zu Beginn zurücknahm. Eine der zurückgenommenen Drucksachen war im Internetportal der Stadt Teltow erst gar nicht aufgeführt. Zusätzlich zu den zwei noch vorhandenen Drucksachen wurde eine Tischvorlage präsentiert. Beide "normalen" Drucksachen wurde ohne Diskussionsbedarf einstimmig angenommen (Drucksachen DS-012/2018 und DS-138/2017).


  • Alsdann wurde die Tischvorlage DS-041/2018 behandelt. Es ging hierbei um die Frage, ob Verfassungsbeschwerde für die Komune beim Bundesverfassungsgericht gegen ein verlorenes Restitutionsurteil des Verwaltungsgerichtes (bzw. die Nichtzulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht) eingelegt wird. Hierzu wurde dem die Angelegenheit bearbeitenden Rechtsanwalt Rederecht eingeräumt. Er stellte den Verfahrensablauf und die (eher fraglichen) Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde umfassend dar. Auf Nachfrage machte er Angaben zu seinen Honorarvorstellungen (hoher fünfstelliger Betrag), wo ich dann doch gestaunt habe. Die Vorsitzende Frau Scharrenbroich (SPD) erklärte alsdann, dass die weitere Diskussion nunmehr nichtöffentlich erfolgen solle und schickte die Bürger aus dem Saal. Dieses Procedere erscheint mir Kritik würdig. Widersprochen hat allerdings keiner der Stadtverordneten. Richtig wäre es gewesen, wenn die Vorsitzende die Nichtöffentlichkeit mit den Hinweis hergestellt hätte, dass die Stadtverordneten nunmehr -nichtöffentlich- darüber beraten und abstimmen werden, ob die weitere Behandlung des Tagesordnungspunktes nichtöffentlich erfolgen soll (also nicht die Vorsitzende dies einfach selber entscheidet). Sie hätte aus meiner Sicht dann weiter mitteilen müssen, dass sie das Ergebnis der Abstimmung alsdann -öffentlich- verkünden werde, um dann mit den Stadtverordneten ggf. nichtöffentlich in der Sache zu beraten und abzustimmen, ob der Rechtsanwalt mit der Einlegung der Verfassungsbeschwerde beauftragt werden soll, vgl. § 10 (3) der Geschäftsordnung der SVV Teltow - http://www.teltow.de/fileadmin/media/pdf/Ortsrecht/GemVerf/Gesch%C3%A4ftsordnung.pdf . Die eigene Geschäftsordnung war der Vorsitzenden und den Stadtverordneten aber in diesem Moment wohl nicht so präsent ... Ob die Stadtverordneten danach noch von _ihrem_ Recht gebrauch machten und über die weitere Behandlung des Tagesordnungspunktes als nichtöffentlich (oder öffentlich) abstimmten, kann ich nicht sagen. Gründe für den Fortgang der Sitzung als nichtöffentliche Sitzung waren an dieser Stelle für mich allerdings nicht erkennbar.


  • Anmerkung: § 10 (1) der Geschäftsordnung der SVV Teltow lautet: "Die Sitzungen der SVV sind öffentlich, soweit nicht die Öffentlichkeit wegen überwiegender Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigter Interessen Einzelner ausgeschlossen ist oder für einzelne Angelegenheiten auf Antrag beschlossen wird, diese aus einem solchen Grund in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln."


Andreas Schramm