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Landesschiedsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. November 2020, 00:33 Uhr

Landesverband | Geschäftsstelle | Vorstand | Parteitage | Schiedsgericht | Datenschutzbeauftragter | Gliederungen | Mitglieder | Finanzen | Wahlen

Landesschiedsgericht | Treffen und Protokolle | Geschäftsordnung | Verfahren | Stellungnahmen | Hilfestellungen | Archiv


Erreichbarkeit

Anschrift:

 Piratenpartei Deutschland,
 Landesverband Brandenburg  
 - Landesschiedsgericht - 
 Garnstraße 36
 14482 Potsdam

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

eMail: Landesschiedsgericht (für Anrufungen, Schiedsgerichtskoordination, Mailinglisten etc.) (PGP-Key, siehe auch PGP-Keys)

Eine zeitnahe Befassung des Landesschiedsgerichts mit einem Anrufungsbegehren kann am ehesten durch Anrufung per eMail sichergestellt werden.
Vor einer Anrufung bitte auch die Hilfestellungen zur Anrufung lesen!

Organisation des Landesschiedsgerichts

Das Landesschiedsgericht wird auf Grundlage der Schiedsgerichtsordnung und der Geschäftsordnung gemäß § 2 Abs 5 Schiedsgerichtsordnung tätig. Es dokumentiert seine Arbeit in Form von Protokollen, Stellungnahmen und natürlich im Verzeichnis der laufenden und abgeschlossenen Verfahren (inkl. Urteilen).

Das Landesschiedsgericht tagt nach Bedarf in geschlossenen Sitzungen.

Mitglieder

Aktuelle Amtszeit ab dem 14.09.2019

Aufgabe Name
vorsitzender Richter Holger Hofmann

Parteiaustritt am 24.10.2020, damit kein Schiedsrichter mehr (§3 Abs.7 SGO)

Richterin Ramona Harder-Jänicke
Richter Andre Engelmann

niedergelegt 18.11.2020 (§3 Abs.7 SGO)

Nachwahl auf dem LPT 2020.1 am 21.06.2020: (1)

Richterin


Michelle Mante

(1) Nach dem LPT 2019.1 am 14.09.2020 wurde auf dem BPT 2019.2 die Schiedsgerichtsordnung = Bundessatzung Teil C, SGO) geändert.
Nunmehr sind keine Ersatzrichter mehr zulässig, jedoch 5 Richter zu wählen.
Die Landessatzung war bis zum LPT 2020.1 noch nicht entsprechend angepasst.
Es wurde daher auf dem LPT 2020.1 beschlossen, entsprechend den Vorgaben der (geänderten) Bundessatzung bis zu 2 Richtern (statt 2 Ersatzrichtern) nachzuwählen.


Die Mitglieder der vergangenen Amtszeiten sind unter Landesschiedsgericht/Mitglieder vermerkt.