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Landesschiedsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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(Erreichbarkeit per eMail)
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** Das Schiedsgericht hat am 22.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wurde zunächst den Antragsbeteiligten zugestellt.  
 
** Das Schiedsgericht hat am 22.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wurde zunächst den Antragsbeteiligten zugestellt.  
 
** Das Antragsverfahren wurde eröffnet.
 
** Das Antragsverfahren wurde eröffnet.
** Nächste Sitzung voraussichtlich am 28.10.2009 17.00h.
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** Das Schiedsgericht hat am 28.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wird zunächst den Antragsbeteiligten zugestellt.  
  
 
Das Schiedsgericht wird weiter in der gebotenen Form berichten.
 
Das Schiedsgericht wird weiter in der gebotenen Form berichten.

Version vom 28. Oktober 2009, 20:40 Uhr

Erreichbarkeit

eMail: Schiedsgericht = schiedsgericht@piratenbrandenburg.de

Vorsitzende(r) RichterIn

RichterIn

  • Michael von Gradolewski
  • Frank Jegzentis (robeson)

ErsatzrichterIn

  • Wird noch gewählt.

Grundlagen Schiedsgericht

§ 1.6.3 Landesschiedsgericht (Satzung LV Brandenburg)

  • (1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgericht sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung geregelt.
  • (2) Das Landesschiedsgericht besteht aus drei Piraten und kann mit einem Ersatzrichter ergänzt werden.
  • (3) Die Mitglieder des Landesschiedsgericht sind unabhängig und an keine Weisung gebunden.
  • (4) Berufungsinstanz ist das Bundesschiedsgericht.

Schiedsgerichtsordnung (Bund)

ZPO 10. Buch

Hilfe zur Antragstellung, Verteidigung und Zuständigkeit aus der Bundeswiki

Verfahren

LSG-BB-2009.01 - Eingang 18.10.2009

  • Antrag auf Anfechtung des Landesparteitages vom 03.10.2009 wegen unklarer Stimmberechtigung.
    • Sitzung wg. Prüfung auf Eröffnung des Verfahrens am 22.10.2009 17.00h.
    • Das Schiedsgericht hat am 22.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wurde zunächst den Antragsbeteiligten zugestellt.
    • Das Antragsverfahren wurde eröffnet.
    • Das Schiedsgericht hat am 28.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wird zunächst den Antragsbeteiligten zugestellt.

Das Schiedsgericht wird weiter in der gebotenen Form berichten.