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Landesschiedsgericht/Protokolle/2011-11-04: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Oktober 2011, 12:03 Uhr

Landesschiedsgericht | Treffen und Protokolle | Geschäftsordnung | Verfahren | Stellungnahmen | Hilfestellungen | Archiv


Vorschlag Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung

  • ... eröffnet die Sitzung um .... h

TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters

  • ... übernimmt die VL.
  • Das Protokoll wird ..... geführt.

TOP 2 Organisatorisches

TOP 2.1 Mitnutzung der LGS

  • Beratung, ob und in welchem Umfang eine Mitnutzung für sinnvoll erachtet wird.
  • ggflls. Beschluss
  • ggflls. Formulierung eines entsprechenden Begehrens an andere Organe des LV
  • ggflls. Regelungsbedarf, etwa in Ordnung(en) (auch folgender TOP 4)

TOP 2.2 Mail-Adresse; externe Faxnummer

  • Sachstand: vollwertiger Mail-Account
  • Vorstellung der Idee "Digitalfax":
- LGS bekommt einen 1&1-Anschluss mit Fritzbox. Dies würde ermöglichen, dass ein "digtales Fax" eingerichtet werden kann, deren eingehende Faxnachrichten per Mail an alle Mitglieder des SG weitergeleitet werden können.
- Voraussetzung: (ggflls zusätzliche Rufnummer, die Geld kosten wird ( ca 3 €))
- Diskussion, ob sinnvoll: Anzahl Verfahren, Nutzungsumfang von Fax durch Piraten etc.
- ggflls. Formulierung eines entsprechenden Begehrens

TOP 4 Geschäftsordnung

Das SG soll sich gem. § 2 Abs 5 eine GO geben:

Diese soll insbesondere Regelungen enthalten über:

1. die zugelassenen Wege für die Kommunikation mit dem Schiedsgericht (einschließlich Festlegung der zugelassenen Datenformate)
2. die Beratungen des Schiedsgerichts, insbesondere deren Häufigkeit und Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit
3. die Medien für die Sitzungen des Schiedsgerichts und für die Dokumentation der Verfahren
4. die Aktenführung des Schiedsgerichts, insbesondere die Aktenzeichen für die verschiedenen Verfahrensarten und die Sicherung gegen unberechtigten Zugriff
5. die Einladung zu mündlichen Anhörungen und deren Ablauf und Dokumentation.
6. die Art und Weise der Dokumentation von Entscheidungen des Schiedsgerichts

Beschlussvorlage:

Das Landesschiedsgericht der Piraten Brandenburg gibt sich gemäß § 2 Abs 5 SGO für die verbleibende Amtszeit 2011/2012 die folgende Ordnung:

Entwurf

Entwurf für eine Ordnung iSd des § 2 Abs 5 SGO im Abschnitt C der Bundessatzung

§ 1 Zustellungen

(1) Dokumente können dem Landesschiedsgericht (im folgenden 'LSG') per eMail an die Adresse schiedsgericht@piratenbrandenburg.de im Portable-Dokument-Format (.pdf) oder Open-Dokument-Text-Format (.odt) übermittelt werden und gelten mit ihrem Eingang im elektronischen Postfach des LSGs als zugestellt ( § 2 Abs 5 S 2 Nr. 1 SGO).

(2) Die Bekanntgabe von Dokumenten durch das LSG erfolgt durch Übermittlung an die eMail-Adresse einer Person, die damit als zugestellt gelten; das LSG kann eine Zustellung auch durch einfachen Brief an ihm bekannte Postanschriften oder oder per Telefax bewirken.

(3) Für die Bekanntgabe und Übermittlung von Dokumenten der Beteiligten durch das LSG gilt Abs 2 entsprechend (§ 9 Abs 1 S 2 und Abs 2 SGO).

(4) Entscheidungen iSd § 9 Abs 1 S 1 iVm § 8 Abs 1 S 2, 3 SGO („erfolgreiche Anrufung“), Einstweilige Anordnungen und Schiedsurteile gelten spätestens nach Ablauf von sieben Tagen, nachdem sie im Landeswiki auf einer Unterseite des LSGs durch das LSG veröffentlicht wurden, als den Parteien zugestellt; die Anonymisierung von Beteiligten ist unbeachtlich.

(5) Das LSG kann weitere Zustellungsmöglichkeiten durch einen allgemeinen Beschluss eröffnen. Der Beschluss wird veröffentlicht.


§ 2 Beratungen

(1) Das LSG trifft sich nach Bedarf zu internen Online-Sitzungen oder sonstigen Sitzungen. Diese können organisatorischer Natur sein oder aus Anlass einer Anrufung erfolgen.

(2) Die Einberufung kann durch jeden der Schiedsrichter per eMail ohne besondere Frist erfolgen.

(3) Für den Erlass von Schiedsurteilen ( § 12 SGO ) ist die Beschlussfähigkeit gegeben, wenn sämtliche Mitglieder des LSGs ( § 4 Abs 1 SGO ) an der Abstimmung teilnehmen.

(4) Verfahrensleitende Maßnahmen können vom Vorsitzenden oder Berichterstatter, sofern ein solcher bestimmt wurde, allein veranlasst werden. Dies gilt auch für Entscheidungen iSd § 9 Abs 1 S 1 iVm § 8 Abs 1 S 2, 3 SGO, sofern das Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen bejaht wird.


§ 3 Verfahren

(1) Verhandlungen und Anhörungen finden grundsätzlich mündlich und virtuell auf einem Mumble-Server statt.

(2) Das LSG kann auch zu einem anderen, insbesondere nicht virtuellen, Terminsort laden.

(3) Das LSG bestimmt Zeit und Ort nach Maßgabe des § 10 SGO.


§ 4 Dokumentation

(1) Sämtliche Schriftsätze sowie Protokolle von Terminen werden in Form eines datierten Ausdrucks auf Papier aufbewahrt und nach Ende der Amtszeit dieses Schiedsgerichtes in der Geschäftsstelle hinterlegt; ist die Angelegenheit nirgendwo mehr anhängig, werden diese Ausdrucke durch anonymisierte Ausdrucke ersetzt, in denen alle personenbezogenen Angaben der Parteien entfernt bzw. unkenntlich gemacht werden; die zugrundeliegenden Dateien werden gelöscht. Die vorhergehenden Ausdrucke werden in versiegelten Umschlägen gemäß § 14 Abs 5 SGO 5 Jahre aufbewahrt und danach geshreddert.

(2) Für Schriftsätze, Anlagen und Abschriften die LSG nicht per eMail zugegangen sind, gilt Abs 1 entsprechend.

(3) Dokumente, gleich ob als Datei oder auf Papier, bedürfen keiner Signatur oder Unterschrift (Textform). Das LSG kann gleichwohl ein geeignetes Verifikationsverfahren verwenden, das die Authentizität etwa einer Datei erhöht oder gar sicherstellt. Die im Wiki veröffentlichten Dateien, insbesondere Schiedsgerichtsurteile, werden durch geeignete Maßnahmen gegen Veränderung durch Dritte geschützt.

(4) Die anonymisierten Veröffentlichungen von Schiedsgerichtsurteilen gem. § 12 Abs 4 SGO erfolgen im Landeswiki.

(5) Den Verfahren wird je ein Aktenzeichen zugeordnet, dem die Kurzbezeichnung „LSG Bbg“ – für Landesschiedsgericht des Landesverbandes Brandenburg – vorangestellt wird, und das sich aus

a) einer fortlaufenden Nummer – die gemäß der Reihenfolge der anhängigen Verfahren vergeben wird – und

b) den beiden letzten Ziffern des Kalenderjahres, in dem das Verfahren anhängig gemacht wurde,

zusammensetzt (Bsp: LSG Bbg 1/11).


§ 5 Änderungen, Gültigkeitsdauer, Inkrafttreten

(1) Änderungen an dieser Ordnung können beschlossen werden, wenn der Antrag zwei Wochen vor Beginn der Sitzung allen Schiedsrichtern zugegeangen ist, jedoch nicht mit Wirkung für ein laufendes Verfahren. Im Übrigen behält diese Ordnung ihre Gültigkeit bis zum Ende der Amtszeit dieses Schiedsgerichtes.

(2) Diese Ordnung tritt unmittelbar nach ihrem Beschluss und ihrer Veröffentlichung im Wiki des Landesverbandes Brandenburg in Kraft.

TOP 5 Reihenfolge Ersatzschiedsrichter

Beschlussvorlage:

Das Schiedsgericht stellt fest, dass die Reihenfolge der Ersatzschiedssrichter am 05.09.2011 in Cottbus ordnungsgemäß ausgelost wurde.


TOP 6 Verschiedenes

TOP 7 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung

Die nächste Sitzung findet am ......2011 um 21.00Uhr statt.
Die Sitzung wurde um ..... Uhr geschlossen.