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Landesschiedsgericht/Stellungnahmen

Aus PiratenWiki
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Version vom 20. Juni 2015, 16:59 Uhr von CeCe (Diskussion | Beiträge) (+ Stellungnahme zu LSG Bbg 15/1)
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Stellungnahmen des Landesschiedsgerichts

§ 2 Abs. 5 SGO legt fest: "Wird von irgendeiner Seite versucht das Verfahren zu beeinflussen, so macht das Schiedsgericht dies unverzüglich öffentlich bekannt."
§ 15 Abs. 2 SGO legt fest: "Das Gericht kann bei laufenden Verfahren, bei denen es ein erhebliches parteiöffentliches Interesse feststellt, nach eigenem Ermessen öffentliche Stellungnahmen abgeben."

Die bisherigen Bekanntmachungen und Stellungnahmen sind hier aufgelistet.

Datum Aktenzeichen Gegenstand Zusammenfassung
20.06.2015 LSG Bbg 15/1 Stellungnahme zum Verfahren LSG Bbg 15/1 Die Mitgliedschaft ist an den Wohnsitz, nicht notwendigerweise an eine Wohnung geknüpft. Über den Wechsel der Mitgliedschaft ohne Wechsel des Wohnsitzes entscheidet der Landesvorstand, die Untergliederung ist vorher anzuhören.
20.05.2015 LSG Bbg 14/6 Veröffentlichung eines Beeinflussungsversuch Der Datenschutzbeauftragte der Piratenpartei Deutschland Landesverband Brandenburg versuchte mehrfach, ein Urteil des Landesschiedsgerichts aus dem Wiki des Landesverbands depublizieren zu lassen.
14.05.2015 LSG Bbg 14/7 Stellungnahme zur Zusammenarbeit mit dem LSG Bayern Das LSG Bayern behinderte mehrfach die Arbeit des Landesschiedsgerichts im vom LSG Bayern übernommenen Verfahren.
15.11.2014 LSG Bbg 14/4 Stellungnahme zur Handlungsunfähigkeit des LSG in einem einzelnen Verfahren Die Handlungsunfähigkeit trat ein, da die Richter über die Gültigkeit ihrer eigenen Wahl hätten entscheiden müssen. Sie waren daher unmittelbar persönlich betroffen und mussten wegen Besorgnis der Befangenheit vom Verfahren ausscheiden.