MOL/Beschluss/2013-004: Unterschied zwischen den Versionen
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Die erstattungsfähigen Kosten werden erstattet, sobald der Antrag auf Erstattung von Reisekosten vorliegen. Es gilt die gültige Reisekostenordnung. | Die erstattungsfähigen Kosten werden erstattet, sobald der Antrag auf Erstattung von Reisekosten vorliegen. Es gilt die gültige Reisekostenordnung. | ||
Version vom 15. Juli 2013, 19:46 Uhr
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Thema: Erstattung von Fahrkosten
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 15.07.2013
Status: Entwurf
Thema: Erstattung von Fahrkosten
Der Vorstand möge beschließen: petrus werden die Fahrkosten für die Fahrt zur Abholung der Plakate zur BTW 2013 nach Eberswalde anerkannt. Die erstattungsfähigen Kosten werden erstattet, sobald der Antrag auf Erstattung von Reisekosten vorliegen. Es gilt die gültige Reisekostenordnung.
Begründung
P. Kaiser stellt sich und sein Fahrzeug für die Fahrten nach Eberswalde und zurück zur Verfügung.
Anmerkung
Zeitraum für Beschlussfassung: bis 19.07.2013 23:00 Uhr
Abstimmung
Abstimmung: | MOL/Beschluss/2013-004 |
Dafür: | Petra, |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen / abgelehnt / vertagt |
Bemerkung: | keine |