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MOL/Beschluss/2013-006: Unterschied zwischen den Versionen

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|bemerkung= [[Benutzer:Kolben69|Andreas]]: Ich bin dagegen, weil es keinen Hinweis darauf gibt, wie die Fahrkosten belegt werden müssen und somit jeder einfach Geld anfordern könnte. Im Beschluß muss geregelt sein, wie der Antragsteller seine Fahrtkosten belegen muss. Auch sollte geregelt sein, wie Fahrtkosten erstettet werden, wenn die Summe der Anträge 500,-€ übersteigt. Bekommen dann alle anteilig oder wird "wer zuerst kommt..." als Kriterium zur Auszahlung festgelegt. Schließlich ist niemand verpflichtet, die geforderten Fahrtkosten dann auch zu spenden.
 
Ricorehfelde: ich stimme Andreas bei Der Ablehnung zu, jedoch mit dem Zusatz bei Verpflichtung zur Spende, unterstütze ich den Beschluss und Spende selbst 50€
 
Ricorehfelde: ich stimme Andreas bei Der Ablehnung zu, jedoch mit dem Zusatz bei Verpflichtung zur Spende, unterstütze ich den Beschluss und Spende selbst 50€
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- um Unklarheiten und Unterstellungen vorzubeugen sollten Beschluss 007/2013 und 006/2013 zusammengefast und überarbeitet werden.
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- mal abklären welche Kostenpunkte überhaupt berücksichtigt werden sollen,bis zu welcher Obergrenze
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Aktuelle Version vom 24. Juli 2013, 15:47 Uhr

Kreisverband MOL | Dokumente | Anträge | Beschlüsse | Treffen & Protokolle | Archiv


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Thema: Fahrkosten zur BTW 2013
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 20.07.2013
Status: abgelehnt

Thema: Einstellung eines Postens für Fahrkosten

Der Vorstand möge beschließen: Der Einstellung eines Postens von 500 € für Fahrkosten zur Bundestagswahl 2013 wird zugestimmt.

Begründung

Das Konto soll spendenwilligen Piraten zur Verfügung stehen.


Anmerkung

Zeitraum der Beschlussfassung: bis 22.07.2013 23:00 Uhr


Abstimmung

Abstimmung: MOL/Beschluss/2013-006
Dafür: Daniel Tzschentke aka Colletti, Petra
Dagegen: Andreas, Dietmar
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: abgelehnt
Bemerkung: Andreas: Ich bin dagegen, weil es keinen Hinweis darauf gibt, wie die Fahrkosten belegt werden müssen und somit jeder einfach Geld anfordern könnte. Im Beschluß muss geregelt sein, wie der Antragsteller seine Fahrtkosten belegen muss. Auch sollte geregelt sein, wie Fahrtkosten erstettet werden, wenn die Summe der Anträge 500,-€ übersteigt. Bekommen dann alle anteilig oder wird "wer zuerst kommt..." als Kriterium zur Auszahlung festgelegt. Schließlich ist niemand verpflichtet, die geforderten Fahrtkosten dann auch zu spenden.

Ricorehfelde: ich stimme Andreas bei Der Ablehnung zu, jedoch mit dem Zusatz bei Verpflichtung zur Spende, unterstütze ich den Beschluss und Spende selbst 50€

Dietmar : ich bin eigentlich für eine Überarbeitung (Vertagung) des Beschlusses,folgende Pkt. sollten meiner Meinung festgelegt werden

- die Betroffenen Mitglieder sollten vorher bekunden, ob sie Spenden möchten oder nicht und ob sie überhaupt entschädigt werden möchten (Verpflichten geht meiner Meinung nicht)

- 500 € sollten als maximaler Decklungsbetrag angesehen werden

- um Unklarheiten und Unterstellungen vorzubeugen sollten Beschluss 007/2013 und 006/2013 zusammengefast und überarbeitet werden.

- mal abklären welche Kostenpunkte überhaupt berücksichtigt werden sollen,bis zu welcher Obergrenze

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PS: ich würde meine Aufwandsentschädigung komplett spenden.

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