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Nordbrandenburg/Archiv/Kommunalwahl 2019: Unterschied zwischen den Versionen

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Da die Piratenpartei weder im Bundes- noch im Landtag vertreten ist, müssen überall dort, wo noch keine Piraten in der zu wählenden Vertretung sitzen, Unterstützerunterschriften (UU) gesammelt werden ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 1-2,7 BbgKWahlG]). Keine Unterstützerunterschriften müssen demnach in ganz Oberhavel sowie in Bernau gesammelt werden. Darüber hinaus müssen keine Unterstützerunterschriften gesammelt werden, wenn wir Piraten in einer Listenvereinigung mit einer Partei antreten, die auf dem jeweiligen Gebiet bereits von der Unterschriftenpflicht befreit ist ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#32 § 32 Abs. 2 Nr. 3 BbgKWahlG]).
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Grundsätzlich kann jede im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigte Personen eine Unterstützerunterschrift leisten.
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Version vom 2. April 2018, 22:55 Uhr

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RV Nordbrandenburg
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Kommunalwahlen 2019

Voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni – parallel zu den Wahlen zum Europäischen Parlament – finden im Land Brandenburg die Wahlen zu den Kreistagen, den Stadtverordenten- und Gemeindevertreterversammlungen sowie die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister statt. In Gemeinden oder Städten mit Ortsteilen werden zudem die Ortsvorsteher bzw. Ortsbeiräte gewählt. Gewählt wird jeweils für die Dauer von fünf Jahren.

Wahlsystem

Bei den Kommunalwahlen in Brandenburg sind alle Personen wahlberechtigt, die ihren ständigen Wohnsitz im Wahlgebiet haben, mindestens 16 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen (§ 8 BbgKWahlG). Alle Wahlberechtigten haben dabei (bis zu) drei Stimmen zu vergeben, die sie auf mehrrere Kandidaten verteilen (panaschieren) oder einzelne Kandidaten häufen (kumulieren) können (§ 5 BbgKWahlG). Das passive Wahlrecht besitzen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und deren ständiger Wohnsitz sich seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin im Wahlgebiet befindet (§ 11 BbgKWahlG).

Alle Stimmen für eine Partei werden zusammengerechnet. Die Zahl der Sitze pro Partei ergibt sich nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die so ermittelten Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahlen zugewiesen. Eine Sperrklausel (Prozenthürde) gibt es nicht. Durch das verwendete Sitzzuteilungsverfahren existiert jedoch ein natürliches Quorum, welches in etwa bei der für einen halben Sitz notwendigen Stimmenzahl liegt.

Zeitplan

Da das genaue Wahldatum noch nicht feststeht, werden an dieser Stelle bis auf Weiteres lediglich die gesetzlich festgelegten Fristen wiedergegeben:

  • bis 99 Tage vor der Wahl: Feststellung der bereits automatisch zugelassenen Parteien durch den Landeswahlleiter (§ 29 Abs. 4 BbgKWahlG).
  • bis 92 Tage vor der Wahl: Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebiets in Wahlkreise. Ab diesem Datum können Kandidaten gewählt werden (§ 26 BbgKWahlG).
  • bis 81 Tage vor der Wahl 18:00: Schriftliches Anzeigen der Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter (§ 29 Abs. 1 BbgKWahlG).
  • bis 72 Tage vor der Wahl: Verbindliche Bekanntgabe der zugelassenen Parteien, die ihre Teilnahme angezeigt haben (§ 29 Abs. 4 BbgKWahlG).
  • bis 67 Tage vor der Wahl 16:00 Uhr: Vorlage der beglaubigten Unterstützerunterschriften bei der Wahlbehörde (§ 28a Abs. 4 BbgKWahlG).
  • bis 66 Tage vor der Wahl: Einreichung der schriftlichen Erklärung über den Zusammenschluss zu einer Listenvereinigung beim Wahlleitet (§ 32 Abs. 2 BbgKWahlG).
  • bis 66 Tage vor der Wahl 12:00 Uhr: Letzter Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl (§ 27 Abs. 2 BbgKWahlG). Den Inhalt der Wahlvorschläge (insbesondere die Anforderungen an den Kandidaten, die Anzahl an Kandidaten sowie die einzureichenden Daten) bestimmt § 28 BbgKWahlG
  • bis 58 Tage vor der Wahl: Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss (§ 37 Abs. 1 BbgKWahlG).
  • bis 48 Tage vor der Wahl: Öffentliche Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge durch den Wahlleiter (§ 38 Abs. 1 BbgKWahlG).

Unterstützerunterschriften

Wann/Wo sind Unterstützerunterschriften erforderlich?
Da die Piratenpartei weder im Bundes- noch im Landtag vertreten ist, müssen überall dort, wo noch keine Piraten in der zu wählenden Vertretung sitzen, Unterstützerunterschriften (UU) gesammelt werden (§ 28a Abs. 1-2,7 BbgKWahlG). Keine Unterstützerunterschriften müssen demnach in ganz Oberhavel sowie in Bernau gesammelt werden. Darüber hinaus müssen keine Unterstützerunterschriften gesammelt werden, wenn wir Piraten in einer Listenvereinigung mit einer Partei antreten, die auf dem jeweiligen Gebiet bereits von der Unterschriftenpflicht befreit ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 3 BbgKWahlG).

Wieviele Unterstützerunterschriften sind erfolderlich?
Die Anzahl der benötigten Unterstützerunterschriften richtet sich nach der Zahl der Einwohner der jeweiligen Gemeinde/Stadt bzw. des jeweiligen Wahlkreises (§ 28a Abs. 1-2 BbgKWahlG). Die genauen Werte lassen sich der folgenden Tabelle entnehmen:

Einwohner Benötigte UU
bis 700 3
701-2.500 5
2.501-10.000 10
10.001-35.000 20
ab 35.001 30

Da erfahrungsgemäß nicht immer alle Unterstützerunterschriften korrekt sind bzw. akzeptiert werden, empfielt es sich einen Puffer von 20% einzuplanen!

Wer kann Unterstützerunterschriften leisten?
Grundsätzlich kann jede im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigte Personen eine Unterstützerunterschrift leisten.

Wo können Unterstützerunterschriften geleistet werden?
Antwort folgt

Wie geht es nach der Unterschrift weiter?
Antwort folgt

Kreistage

Wahlkreise zur Kommunalwahl 2014. Die Städte Bernau und Eberswalde bestanden dabei aus jeweils 2 Wahlkreisen.
Landkreis Einwohner (31.12.2016) Wahlbeteiligung 2014 Wahlkreise Sitze Kreistag davon Sitze Piraten Ergebnis Piraten 2014
Oberhavel 208.639 46,6% 4 56 1 1,9%
Barnim 179.365 44,7% 9 56 0 0,9%
Ostprignitz-Ruppin 99.414 41,9% 4 46 0 0,5%
Uckermark 120.878 43,5% 4 50 0 n. a.
Prignitz 77.813 42,2% 5 46 0 n.a.

Oberhavel

Zur Kommunalwahl 2014 war der Kreis Oberhavel in vier Wahlkreise eingeteilt:

  • Wahlkreis 1: Fürstenberg, Kremmen, Liebenwalde, Löwenberger Land, Zehdenick, Gransee, Großwoltersdorf, Schönermark, Sonnenberg, Stechlin
    • Ergebnis Piraten 2014: 2,0%
    • Mögliche Kandidaten: Du?
  • Wahlkreis 2: Hennigsdorf, Oberkrämer, Velten
    • Ergebnis Piraten 2014: nicht angetreten
    • Mögliche Kandidaten: Du?
  • Wahlkreis 3: Oranienburg, Leegebruch
    • Ergebnis Piraten 2014: 2,9%
    • Mögliche Kandidaten: Du?
  • Wahlkreis 4: Birkenwerder, Glienicke, Hohen Neuendorf, Mühlenbecker Land
    • Ergebnis Piraten 2014: 2,5%
    • Mögliche Kandidaten: Du?

Barnim

Inhalt folgt

Ostprignitz-Ruppin

Inhalt folgt

Uckermark

Inhalt folgt

Prignitz

Inhalt folgt

Stadt- und Gemeindeverordnetenversammlungen

Oberhavel

Stadt/Gemeinde Einwohner (31.12.2016) Wahlbeteiligung 2014 Wahlkreise Sitze StVV/GVV davon Sitze Piraten Ergebnis Piraten 2014
Oranienburg 44.079 41,9% 5 36 0 0,8%
Hennigsdorf 26.139 41,1% 1 32 0 n. a.
Hohen Neuendorf 25.696 51,8% 1 28 0 n. a.
Mühlenbecker Land 14.823 50,4% 1 22 0 n. a.
Zehdenick 13.463 36,8% 1 22 0 n. a.
Glienicke/Nordbahn 12.159 54,2% 1 22 1 2,7%
Velten 11.815 44,5% 1 22 0 n. a.
Oberkrämer 11.009 51,9% 1 22 0 n. a.
Löwenberger Land 8.084 50,9% 1 18 0 n. a.
Birkenwerder 8.017 58,6% 1 18 0 n. a.
Kremmen 7.310 49,2% 1 18 0 1,6%
Leegebruch 6.755 46,3% 1 18 0 n. a.
Gransee 5.895 44,6% 1 18 0 2,4%
Fürstenberg/Havel 5.874 47,3% 1 18 0 n. a.
Liebenwalde 4.277 48,9% 1 16 0 n. a.
Stechlin 1.213 58,7% 1 10 0 n. a.
Sonnenberg 448 52,9% 1 10 0 n. a.
Großwoltersdorf 768 60,9% 1 10 1 3,8%
Schönermark 448 51,9% 1 8 0 n. a.

Oranienburg

Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2014 wurde Oranienburg in fünf Wahlkreise eingeteilt:

  • Wahlkreis 1: Altstadt, Nordstadt, Sachsenhausen, Friedrichsthal, Malz
    • Ergebnis Piraten 2014: nicht angetreten
    • Mögliche Kandidaten: Du?
  • Wahlkreis 2: Neustadt, Schmachtenhagen, Wensickendorf, Zehlendorf
    • Ergebnis Piraten 2014: nicht angetreten
    • Mögliche Kandidaten: Du?
  • Wahlkreis 3: Mittelstadt
    • Ergebnis Piraten 2014: nicht angetreten
    • Mögliche Kandidaten: Du?
  • Wahlkreis 4: Westliche Mittelstadt, Eden, Germendorf
    • Ergebnis Piraten 2014: 4,0%
    • Mögliche Kandidaten: Du?
  • Wahlkreis 5: Süd, Lehnitz
    • Ergebnis Piraten 2014: nicht angetreten
    • Mögliche Kandidaten: Du?

Barnim

Stadt/Gemeinde Einwohner (31.12.2016) Wahlbeteiligung 2014 Wahlkreise Sitze StVV/GVV davon Sitze Piraten Ergebnis Piraten 2014
Eberswalde 40.019 33,8% 2 36 0 1,0%
Bernau bei Berlin 37.725 44,2% 2 36 1 1,8%
Wandlitz 22.363 48,9% 1 28 0 n. a.
Panketal 20.353 50,6% 1 28 0 n. a.
Ahrensfelde 13.068 50,2% 1 22 0 n. a.
Schorfheide 9.966 45,9% 1 18 0 n. a.
Werneuchen 8.584 45,1% 1 18 0 n. a.

In der Aufzählung fehlen derzeit noch die Gemeinden der Ämter Biesenthal-Barnim, Joachimsthal (Schorfheide) und Britz-Chorin-Oderberg.

Eberswalde

Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2014 wurde Eberswalde in zwei Wahlkreise eingeteilt:

  • Wahlkreis 1: Ortsteile Brandenburgisches Viertel, Finow und Spechthausen
  • Wahlkreis 2: Ortsteile Eberswalde 1, Eberswalde 2, Sommerfelde und Tornow

Bernau

Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2014 wurde Eberswalde in zwei Wahlkreise eingeteilt:

  • Wahlkreis 1: Lindow, Eichwerder, Friedenstal, Bernau-Süd, Ladeburg, Lobetal, Börnicke, Schönow
  • Wahlkreis 2: Innenstadt, Nibelungen, Birkenhöhe, Blumenhag, Rehberge, Waldfrieden, Puschkinviertel, Rutenfeld, Birkholz, Birkholzaue, Waldsiedlung, Pankeborn Giesesplan

Ostprignitz-Ruppin

Stadt/Gemeinde Einwohner (31.12.2016) Wahlbeteiligung 2014 Wahlkreise Sitze StVV/GVV davon Sitze Piraten Ergebnis Piraten 2014
Neuruppin 31.037 34,5% 1 32 0 n. a.
Wittstock/Dosse 14.291 37,6% 1 22 0 n. a.
Kyritz 9.192 42,1% 1 18 0 n. a.
Rheinsberg 8.161 51,3% 1 18 0 n. a.
Fehrbellin 8.849 44,5% 1 18 0 n. a.
Wusterhausen/Dosse 5.955 45,5% 1 18 0 n. a.
Heiligengrabe 4.426 52,5% 1 16 0 n. a.

In der Aufzählung fehlen derzeit noch die Gemeinden der Ämter Lindow (Mark), Neustadt (Dosse) und Temnitz.

Uckermark

Inhalt folgt.

Prignitz

Inhalt folgt.

Material