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Nordbrandenburg/Archiv/Kommunalwahl 2019

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RV Nordbrandenburg
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Kommunalwahlen 2019

Tipp: Eine gute Zusammenfassung zu den anstehenden Kommunalwahlen liefert ein zweiseitiges Faltblatt des Landeswahlleiters


Am 26. Mai 2019 – parallel zu den Wahlen zum Europäischen Parlament – finden im Land Brandenburg die Wahlen zu den Kreistagen, den Stadtverordenten- und Gemeindevertreterversammlungen sowie die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister statt. In Gemeinden oder Städten mit Ortsteilen werden zudem die Ortsvorsteher bzw. Ortsbeiräte gewählt. Gewählt wird jeweils für die Dauer von fünf Jahren.

Wahlsystem

Bei den Kommunalwahlen in Brandenburg sind alle Personen wahlberechtigt, die ihren ständigen Wohnsitz im Wahlgebiet haben, mindestens 16 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen (§ 8 BbgKWahlG). Alle Wahlberechtigten haben dabei (bis zu) drei Stimmen zu vergeben, die sie auf mehrrere Kandidaten verteilen (panaschieren) oder einzelne Kandidaten häufen (kumulieren) können (§ 5 BbgKWahlG). Das passive Wahlrecht besitzen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und deren ständiger Wohnsitz sich seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin im Wahlgebiet befindet (§ 11 BbgKWahlG).

Alle Stimmen für eine Partei werden zusammengerechnet. Die Zahl der Sitze pro Partei ergibt sich nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die so ermittelten Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahlen zugewiesen. Eine Sperrklausel (Prozenthürde) gibt es nicht. Durch das verwendete Sitzzuteilungsverfahren existiert jedoch ein natürliches Quorum, welches in etwa bei der für einen halben Sitz notwendigen Stimmenzahl liegt.

Bedingt durch das Wahlverfahren kann eine Partei nur dort gewählt werden, wo sie mit einem Kandidaten vertreten ist. Folglich ist es von großer Bedeutung, in Wahlgebieten, die sich aus mehreren Wahlkreisen zusammensetzen, in möglichst vielen Wahlkreisen anzutreten, selbst wenn nicht alle Kandidaten tatsächlich in die jeweilige Vertretung einziehen (wollen).


Zeitplan

  • 16. Februar 2019 (bis 99 Tage vor der Wahl): Feststellung der bereits automatisch zugelassenen Parteien durch den Landeswahlleiter (§ 29 Abs. 4 BbgKWahlG).
  • 23. Februar 2019 (bis 92 Tage vor der Wahl): Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebiets in Wahlkreise. Ab diesem Datum können Kandidaten gewählt werden (§ 26 BbgKWahlG).
  • 6. März 2019 (bis 81 Tage vor der Wahl, 18:00 Uhr): Schriftliches Anzeigen der Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter (§ 29 Abs. 1 BbgKWahlG). Dies sollte für die Piraten nicht erforderlich sein, da wir an der letzten Landtagswahl in Brandenburg teilgenommen haben.
  • 15. März 2019 (bis 72 Tage vor der Wahl): Verbindliche Bekanntgabe der zugelassenen Parteien, die ihre Teilnahme angezeigt haben (§ 29 Abs. 4 BbgKWahlG).
  • 20. März 2019 (bis 67 Tage vor der Wahl, 16:00 Uhr): Vorlage der beglaubigten Unterstützerunterschriften bei der Wahlbehörde (§ 28a Abs. 4 BbgKWahlG).
  • 21. März 2019 (bis 66 Tage vor der Wahl 12:00 Uhr): Letzter Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl (§ 27 Abs. 2 BbgKWahlG). Den Inhalt der Wahlvorschläge (insbesondere die Anforderungen an den Kandidaten, die Anzahl an Kandidaten sowie die einzureichenden Daten) bestimmt § 28 BbgKWahlG. Gleichzeitig letzter Termin zur Einreichung der schriftlichen Erklärung über den Zusammenschluss zu einer Listenvereinigung beim Wahlleiter (§ 32 Abs. 2 BbgKWahlG).
  • 29. März 2019 (bis 58 Tage vor der Wahl): Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss (§ 37 Abs. 1 BbgKWahlG).
  • 8. April 2019 (bis 48 Tage vor der Wahl): Öffentliche Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge durch den Wahlleiter (§ 38 Abs. 1 BbgKWahlG).

Der vollständige Terminplan ist auch beim Landeswahlleiter zu finden.

Aufstellungsversammlungen

Hinweis: Das gesamte VErfahren der AV wird unter HowToAV fetailliert beschrieben.


Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Die Kandidaten für Kommunalmandate in Kreistagen bzw. in Stadtverordneten- oder Gemeindevertreterversammlungen müssen von einer Mitgliederversammlung der Piratenpartei in geheimer Wahl bestimmt werden. Die Wahlen dürfen frühestens nach Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes sowie drei Jahre nach dem Tage der letzten allgemeinen Kommunalwahlen - also ab dem 26. Mai 2017 - stattfinden (§ 33 Abs. 1 BbgKWahlG). Wahlberechtigt zur Aufstellungsversammlung sind alle Mitglieder der Piratenpartei, die deutsche Staatsangehörige oder Unionsbürger sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet haben. Entscheidend ist lediglich der Wohnsitz des Piraten und nicht die Mitgliedschaft im Regionalverband Nordbrandenburg!

Das Wahlgebiet der Aufstellungsversammlung umfasst das gesamte Gebiet einer Stadt bzw. Gemeinde (für Kandidaten zur StVV oder GVV) bzw. das gesamte Gebiet eines Kreises (für Kandidaten zum Kreistag). Größere Kommunen ab 35.000 Einwohnern (Oranienburg, Bernau oder Eberswalde) sowie die Landkreise werden in einzelne Wahlkreise aufgeteilt. Bewerber müssen aus dem Wahlgebiet (also dem Kreis oder der Stadt), nicht aber aus dem Wahlkreis kommen, in dem sie kandidieren wollen.

Da in der Piratenpartei keine Parteigliederungen unterhalb der Kreisverbände existieren, dürfen die Kandidaten für Stadtverordneten- und Gemeindevertreterversammlungen gemäß § 33 Abs. 3 BbgKWahlG von allen zur Kreistagswahl wahlberechtigten Mitgliedern innerhalb des jeweiligen Landkreises bestimmt werden. Dies bedeutet bspw., dass die Kandidaten zur StVV von Oranienburg von allen Piraten im Landkreis Oberhavel aufgestellt werden können.

Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Abweichend von der Wahlberechtigung sind grundsätzlich auch parteilose (!) Bewerber wählbar, soweit diese sich bereit erklären und die Versammlung der Kandidatur zugestimmt hat. Hinsichtlich des Mindestalters gibt es bei den Kandidaten eine Abweichung vom aktiven Wahlrecht. So sind lediglich Kandidaten wählbar, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies bedeutet, dass auch 17-jährige Bewerber aufgestellt werden können, sofern sie spätestens am Wahltag 18 Jahre alt sind. Um Unklarheiten bereits im Vorfeld zu beseitigen, sollten alle Bewerber zum Wahltag eine Wählbarkeitsbescheinigung des zuständigen Wahlleiters vorlegen.

Achtung: § 12 BbgKWahlG schließt einige Beamte und Arbeitnehmer im Dienst von Körperschaften des öffentlichen Rechtes von der Wahl zu bestimmten Vertretungen aus! Diese Regelung greift allerdings nur bei Antritt eines tatsächlich errungenen Mandats. Das heißt, dass auch die von § 12 betroffenen Personen zu den Kommunalwahlen kandidieren und Stimmen für die Piratenpartei sammeln können!

Durchführung der Aufstellungsversammlung

Die hier aufgeführte Vorgehensweise gilt bei der Aufstellung von Listenverbindungen entsprechend. Gegebenenfalls sind jedoch zusätzlich abweichende satzungsgemäße Vorgaben der beteiligten politischen Vereinigungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss die Listenverbindung 66 Tage vor der Wahl schriftlich beim zuständigen Wahlleiter eingereicht werden.


Die Ladungsfrist für die Aufstellungsversammlung entspricht grundsätzlich der Ladungsfrist zur Hauptversammlung (aktuell drei Wochen). Gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung kann diese Ladungsfrist aber in Ausnahmefällen bis auf die gemäß § 33 Abs. 5 BbgKWahlG zulässige Frist von drei Tagen verkürzt werden.

Die Versammlungsleitung wählt einen Versammlungsleiter, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung zuständig ist. Dieser hat insbesondere zu prüfen, ob die Versammlung form- und fristgerecht einberufen wurde. Er gibt der Versammlung das Ergebnis dieser Prüfung bekannt.

Die Versammlung bestellt des weiteren einen Protokollführer und eine Wahlkommission zur Auszählung der Stimmen sowie Feststellung der Wahlergebnisse. Darüber hinaus wählt die Versammlung zwei Vertrauenspersonen, die neben dem Versammlungsleiter die gesetzlich vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung gegenüber dem zuständigen Wahlleiter abgeben können (§ 33 Abs. 6 BbgKWahlG) und berechtigt sind, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen (§ 31 BbgKWahlG). Das Protokoll enthält dabei eine Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge mit Angaben über die Art, den Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder sowie das Ergebnis der Wahl. Es ist vom Versammlungsleiter sowie den beiden Vertrauenspersonen zu unterzeichnen.

Vor Beginn der Wahl sind die Kandidaturen durch den Versammlungsleiter bekanntzugeben. Jedem Bewerber ist eine angemessene Zeit zu geben, um sich und sein Programm vorzustellen (§ 33 Abs. 5 BbgKWahlG). Dies sollte durch den Versammlungsleiter nach Abschluss der Kandidatenvorstellung für jeden Kandidaten einzeln abgefragt und zu Protokoll gegeben werden.

Die eigentliche Wahl erfolgt geheim. Sie ist gültig, sofern sich mindestens drei Mitglieder an der Wahl beteiligt haben (§ 33 Abs. 5 BbgKWahlG). Die Stimmzettel sind zum Nachweis in geeigneter Form aufzubewahren.

Einzureichende Unterlagen

Die Wahlvorschläge müssen spätestens 66 Tage vor der Wahl bis 12:00 Uhr beim zuständigen Wahlleiter eingereicht werden. Es empfielt sich jedoch, die Einreichung wesentlich früher vorzunehmen, um etwaige Formfehler und sonstigen Mängel noch rechtzeitig zur Wahl - ggf. durch eine neue Aufstellungsversammlung - heilen zu können.


Folgende Unterlagen sind beim zuständigen Wahlleiter einzureichen:

  • Der Wahlvorschlag selbst. Dieser muss den Namen und Vornamen, den Beruf, den Tag der Geburt sowie den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit sowie die Anschrift des Bewerbers enthalten. (Anlage 5a)
  • (Sofern erforderlich) die Unterstützerunterschriften einschließlich der Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner
  • Die Wählbarkeitsbescheinigung des/der Kandidaten (Anlage 8a)
  • Eine Einverständniserklärung des Kandidaten (Anlage 7a)
  • Ein Protokoll der Aufstellungsversammlung (Anlage 9a)
  • Die Unterschrift von zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands (gemäß § 28 Abs. 6 BbgKWahlG)
  • Die Bescheinigung über das Fehlen einer Organisation der Partei im Wahlgebiet und/oder eine Bescheinigung über des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands der Partei, dass die Anzahl der in dem Ortsteil wahlberechtigten Mitglieder nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht (gemäß § 32 Abs. 5 Nr. 6-7 BbgKWahlV)

Unterstützerunterschriften

Wichtig: Die Unterstützerunterschriften müssen bis zum 20. März 2019, 16:00 Uhr beglaubigt beim Wahlleiter vorliegen!


Jeder Liste bzw. jeder Kandidat muss um zugelassen zu werden grundsätzlich Unterstützungsunterschriften vorweisen, um eine Mindestanhängerschaft aufzuweisen.

Wann/Wo sind Unterstützerunterschriften erforderlich?
Da die Piratenpartei weder im Bundes- noch im Landtag vertreten ist, müssen überall dort, wo noch keine Piraten in der zu wählenden Vertretung sitzen, Unterstützerunterschriften (UU) gesammelt werden (§ 28a Abs. 1-2,7 BbgKWahlG). Keine Unterstützerunterschriften müssen demnach in ganz Oberhavel sowie in Bernau gesammelt werden. Darüber hinaus müssen keine Unterstützerunterschriften gesammelt werden, wenn wir Piraten in einer Listenvereinigung mit einer Partei antreten, die auf dem jeweiligen Gebiet bereits von der Unterschriftenpflicht befreit ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 3 BbgKWahlG).

Einwohner Benötigte UU
bis 700 3
701-2.500 5
2.501-10.000 10
10.001-35.000 20
ab 35.001 30

Wieviele Unterstützerunterschriften sind erfolderlich?
Die Anzahl der benötigten Unterstützerunterschriften richtet sich nach der Zahl der Einwohner der jeweiligen Gemeinde/Stadt bzw. des jeweiligen Wahlkreises (§ 28a Abs. 1-2 BbgKWahlG). Die genauen Werte lassen sich der Tabelle rechts entnehmen.

Da erfahrungsgemäß nicht immer alle Unterstützerunterschriften korrekt sind bzw. akzeptiert werden, empfielt es sich unbedingt einen Puffer von 20% einzuplanen!

Wer kann Unterstützerunterschriften leisten?
Grundsätzlich kann jede im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigte Personen eine Unterstützerunterschrift leisten. Jede wahlberechtigte Person kann dabei für das jeweilige Wahlgebiet nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die Unterstützung von Wahlvorschlägen für unterschiedliche Vertretungen (z. B. Kreistag und Stadtverordnetenversammlung) durch eine Person ist hingegen zulässig. Der Bewerber selbst kann keine Unterstützungsunterschrift für sich selbst leisten. (§ 28a Abs. 3 BbgKWahlG)

Wo können Unterstützerunterschriften geleistet werden?
Unterstützerunterschriften können bei der Wahlbehörde, bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister, vor einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle (z. B. Einwohnermeldeämter) auf einer Unterschriftenliste geleistet werden (§ 28a Abs. 4 BbgKWahlG). Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte und Eintragungszeiten, an denen Unterschriftenlisten ausliegen, bekannt geben.

Wie geht es nach der Unterschrift weiter?
Die Wahlbehörde muss für jede geleistete Unterstützerunterschrift zunächst noch die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person im jeweiligen Wahlgebiet bestätigen. Die beglaubigte und bestätigte Unterschrift muss der Wahlbehörde bis zum 67. Tages vor der Wahl, 16:00 Uhr vorliegen. (§28a Abs. 4-6 BbgKWahlG) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Unterlagen und beschließt bis zum 58 Tage vor der Wahl die endgültige Zulassung des Wahlvorschlages.

Kreistage

Hinweis: Die hier getätigten Angaben zum Zuschnitt der Wahlkreise beziehen sich teilweise noch auf die Kommunalwahl 2014 und dienen lediglich zur Orientierung. Der tatsächliche Zuschnitt der Wahlkreise für die Kommunalwahl 2019 wird vom Wahlleiter spätestens 92 Tage vor der Wahl bekannt gegeben.


Wahlkreise zur Kommunalwahl 2014. Die Städte Bernau und Eberswalde bestanden dabei aus jeweils 2 Wahlkreisen.
Landkreis Einwohner (30.11.2017) Wahlbeteiligung 2014 Wahlkreise Sitze Kreistag davon Sitze Piraten Ergebnis Piraten 2014
Oberhavel 209.809 46,6% 4 56 1 1,9%
Barnim 180.741 44,7% 9 56 0 0,9%
Ostprignitz-Ruppin 99.418 41,9% 4 46 0 0,5%
Uckermark 120.422 43,5% 4 50 0 n. a.
Prignitz 77.284 42,2% 5 46 0 n.a.

Oberhavel

Zur Kommunalwahl 2014 war der Kreis Oberhavel in vier Wahlkreise eingeteilt. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.10.2018 die folgene Einteilung bestätigt:

Wahlkreis Wahlberechtigte 2014 Wahlbeteiligung 2014 Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Fürstenberg, Kremmen, Liebenwalde, Löwenberger Land, Zehdenick, Gransee, Großwoltersdorf, Schönermark, Sonnenberg, Stechlin 41.827 45,7% 2,0% Markus Hoffmann, Frank Görden
Hennigsdorf, Oberkrämer, Velten 41.444 44,1% n. a. Du?
Oranienburg, Leegebruch 41.971 42,7% 2,9% Thomas Ney, Axel Heidkamp, Stefan Schulz-Günther, Ria Nicola Schulz
Birkenwerder, Glienicke, Hohen Neuendorf, Mühlenbecker Land 48.984 52,9% 2,5% Thomas Bennühr

Barnim

Zur Kommunalwahl 2014 war der Kreis Barnim in neun Wahlkreise eingeteilt. Eine Beschlussvorlage zur Beibehaltung dieser Wahlkreiseinteilung für die Kommunalwahl 2019 wurde wegen rechtlicher Bedenken wieder von der Tagesordnung des Kreistages genommen. Der Kreisausschuss hat sich zur Beibehaltung von 9 Wahlkreisen bei verändertem Zuschnitt ausgesprochen. Die endgültige Entscheidung fällt die nächste Sitzung des Kreistages am 05.12.2018.

Wahlkreis Wahlberechtigte 2014 Wahlbeteiligung 2014 Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Werneuchen/Ahrensfelde 18.191 48,7% 2,6% Du?
Eberswalde (2 Wahlkreise) 34.442 33.8% 1,2% Heiko Brucker
Bernau (2 Wahlkreise) 31.456 44,3% 2,6% Kim Stattaus, Ulf Makarski
Panketal 16.974 51,2% n. a. Du?
Wandlitz 18.624 48,8% n. a. Thomas Heym
Biesenthal/Schorfheide 19.092 49,1% n. a. Du?
Joachimsthal/Britz-Chorin-Oderberg 13.555 48,5% n. a. Wolfgang Lenz

Ostprignitz-Ruppin

Zur Kommunalwahl 2014 war der Kreis Ostprignitz-Ruppin in vier Wahlkreise eingeteilt. Für die Kommunalwahl 2019 ist derzeit ein Modell bestehend aus 3 Wahlkreisen geplant, gegen das jedoch Widerstand angekündigt wurde. Eine endgültige Entscheidung ist frühestens mit der Kreistagssitzung am 13. Dezember 2018 zu erwarten.

Wahlkreis Wahlberechtigte 2014 Wahlbeteiligung 2014 Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Neuruppin 26.517 34,8% 1,9% Nic Teichert
Rheinsberg/Fehrbellin/Tremnitz/Lindow 23.457 49,4% n. a. Dirk Harder
Neustadt/Wusterhausen/Kyritz 19.964 44,3% n. a. Du?
Wittstock/Heiligengrabe 16.777 39,7% n. a. Du?

Uckermark

Zur Kommunalwahl 2014 war der Kreis Uckermark in vier Wahlkreise eingeteilt. Voraussichtlich bleibt diese Zahl auch zur Kommunalwahl 2019 bestehen. Allerdings wandert das Amt Gramzow vermutlich vom bisherigen Wahlkreis 4 (Prenzlau/Brüssow/Nordwestuckermark/Uckerland) zum bisherigen Wahlkreis 2 (Angermünde/Oder-Welse/Gartz). Eine endgültige Entscheidung wird in der Kreistagssitzung am 5. Dezember 2018 getroffen.

Wahlkreis Wahlberechtigte 2014 Wahlbeteiligung 2014 Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Schwedt 27.542 33,9% n. a. Du?
Angermünde/Oder-Welse/Gartz
(künftig inkl. Amt Gramzow)
22.826 47,4% n. a. Marko Tittel
Templin/Gerswalde/Lychen/Boitzenburger Land 23.802 47,1% n. a. Du?
Prenzlau/Gramzow/Brüssow/Nordwestuckermark/Uckerland
(künftig ohne das Amt Gramzow)
33.004 46,3% n. a. Du?

Prignitz

Zur Kommunalwahl 2014 war der Kreis Prignitz in fünf Wahlkreise eingeteilt. Eine Entscheidung für die Kommunalwahl 2019 ist frühestens mit der Kreistagssitzung am 13. Dezember 2018 zu erwarten.

Wahlkreis Wahlberechtigte 2014 Wahlbeteiligung 2014 Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Wittenberge 15.702 33,4% n. a. Du?
Perleberg/Groß-Pankow 13.923 40,5% n. a. Du?
Bad Wilsnack/Plattenburg/Gumtow 11.451 53,5% n. a. Du?
Pritzwalk/Meyenburg 14.441 37,7% n. a. Du?
Putlitz-Berge/Karstädt/Lenzen-Elbtauaue 13.495 49,7% n. a. Du?

Stadtverordneten- und Gemeindevertreterversammlungen

Einwohnerzahl Zahl der Vertreter
bis 700 8
701 – 1.500 10
1.501 – 2.500 12
2.501 – 5.000 16
5.001 – 10.000 18
10.001 – 15.000 22
15.001 – 25.000 28
25.001 – 35.000 32
35.001 – 45.000 36
ab 45.001 40

Allgemeines

Die Anzahl der Stadtverordneten bzw. Gemeindevertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt/Gemeinde. Maßgeblich hierfür ist die letzte fortgeschriebene Einwohnerzahl vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, welche vor Bekanntgabe des des Wahltages veröffentlicht wurde (§ 96 BbgKWahlG). Dies geschah am 17. August 2018. Somit ist der Statistische Bericht vom Juni 2018 (mit Datenstand vom 30.11.2017) für die Kommunalwahl 2019 maßgeblich.

Oberhavel

Stadt/Gemeinde Einwohner (30.11.2017) Wahlbeteiligung 2014 Wahlkreise Sitze StVV/GVV davon Sitze Piraten Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Oranienburg 43.978 41,9% 5 36 0 0,8% siehe unten
Hennigsdorf 26.354 41,1% 1 32 0 n. a. Du?
Hohen Neuendorf 26.021 51,8% 1 32 0 n. a. Du?
Mühlenbecker Land 14.976 50,4% 1 22 0 n. a. Du?
Zehdenick 13.455 36,8% 1 22 0 n. a. Du?
Glienicke/Nordbahn 12.211 54,2% 1 22 1 2,7% Du?
Velten 11.817 44,5% 1 22 0 n. a. Du?
Oberkrämer 11.218 51,9% 1 22 0 n. a. Du?
Löwenberger Land 8.154 50,9% 1 18 0 n. a. Du?
Birkenwerder 8.085 58,6% 1 18 0 n. a. Du?
Kremmen 7.491 49,2% 1 18 0 1,6% Du?
Leegebruch 6.784 46,3% 1 18 0 n. a. Du?
Gransee 5.899 44,6% 1 18 0 2,4% Frank Görden
Fürstenberg/Havel 5.833 47,3% 1 18 0 n. a. Du?
Liebenwalde 4.286 48,9% 1 16 0 n. a. Du?
Stechlin 1.209 58,7% 1 10 0 n. a. Du?
Sonnenberg 824 52,9% 1 10 0 n. a. Du?
Großwoltersdorf 763 60,9% 1 10 1 3,8% Markus Hoffmann
Schönermark 451 51,9% 1 8 0 n. a. Du?

Oranienburg

Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2014 wurde Oranienburg in fünf Wahlkreise eingeteilt. Mit Beschluss der StVV vom 15.10.2018 wurde diese Einteilung zunächst bestätigt, jedoch mit der Beschlussvorlage 1158/2018 geringfügige Änderungen beantragt. Die entdültige Entscheidung fällt auf der StVV am 10.12.2018.

  • Wahlkreis 1: Altstadt, Nordstadt, Sachsenhausen, Friedrichsthal, Malz
    • Wahlberechtigte 2014: 7.832
    • Wahlbeteiligung 2014: 41,1%
    • Ergebnis Piraten 2014: nicht angetreten
    • Mögliche Kandidaten: Stefan Schulz-Günther
  • Wahlkreis 2: Neustadt, Schmachtenhagen, Wensickendorf, Zehlendorf
    • Wahlberechtigte 2014: 7.787
    • Wahlbeteiligung 2014: 41,9%
    • Ergebnis Piraten 2014: nicht angetreten
    • Mögliche Kandidaten: Ria Nicola Schulz
  • Wahlkreis 3: Mittelstadt
    • Wahlberechtigte 2014: 6.339
    • Wahlbeteiligung 2014: 33,0%
    • Ergebnis Piraten 2014: nicht angetreten
    • Mögliche Kandidaten: Marcel Stegen (?)
  • Wahlkreis 4: Westliche Mittelstadt, Eden, Germendorf
    • Wahlberechtigte 2014: 7.568
    • Wahlbeteiligung 2014: 40,9%
    • Ergebnis Piraten 2014: 4,0%
    • Mögliche Kandidaten: Thomas Ney
  • Wahlkreis 5: Süd, Lehnitz
    • Wahlberechtigte 2014: 6.890
    • Wahlbeteiligung 2014: 52,0%
    • Ergebnis Piraten 2014: nicht angetreten
    • Mögliche Kandidaten: Axel Heidkamp

Barnim

Stadt/Gemeinde Einwohner (30.11.2017) Wahlbeteiligung 2014 Wahlkreise Sitze StVV/GVV davon Sitze Piraten Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Eberswalde 40.190 33,8% 2 36 0 1,0% siehe unten
Bernau bei Berlin 38.118 44,2% 2 36 1 1,8% siehe unten
Wandlitz 22.599 48,9% 1 28 0 n. a. Du?
Panketal 20.406 50,6% 1 28 0 n. a. Du?
Ahrensfelde 13.287 50,2% 1 22 0 n. a. Du?
Schorfheide 9.955 45,9% 1 18 0 n. a. Du?
Werneuchen 8.822 45,1% 1 18 0 n. a. Du?
Biesenthal 5.734 45,6% 1 18 0 n. a. Du?
Joachimsthal 3.368 46,0% 1 16 0 n. a. Du?
Chorin 2.324 54,6% 1 12 0 n. a. Du?
Oderberg 2.160 32,6% 1 12 0 n. a. Du?
Britz 2.084 46,5% 1 12 0 n. a. Du?
Rüdnitz 1.968 51,2% 1 12 0 n. a. Du?
Marienwerder 1.693 56,3% 1 12 0 n. a. Du?
Sydower Fließ 966 64,4% 1 10 0 n. a. Du?
Melchow 948 61,3% 1 10 0 n. a. Du?
Friedrichswalde 805 63,9% 1 10 0 n. a. Du?
Breydin 756 56,9% 1 10 0 n. a. Du?
Liepe 646 49,0 1 8 0 n. a. Du?
Niederfinow 604 57,0% 1 8 0 n. a. Du?
Althüttendorf 584 61,3% 1 8 0 n. a. Du?
Parsteinsee 541 49,7% 1 8 0 n. a. Du?
Hohenfinow 528 52,4 1 8 0 n. a. Du?
Ziethen 447 56,0% 1 8 0 n. a. Du?

Eberswalde

Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2014 wurde Eberswalde in zwei Wahlkreise eingeteilt:

  • Wahlkreis 1: Ortsteile Brandenburgisches Viertel, Finow und Spechthausen
    • Ergebnis Piraten 2014: n. a.
    • Mögliche Kandidaten: Du?
  • Wahlkreis 2: Ortsteile Eberswalde 1, Eberswalde 2, Sommerfelde und Tornow
    • Ergebnis Piraten 2014: 1,6%
    • Mögliche Kandidaten: Du?

Bernau

Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2014 wurde Bernau in zwei Wahlkreise eingeteilt. Diese Einteilung bleibt auch zur Kommunalwahl 2019 bestehen.

  • Wahlkreis 1: Lindow, Eichwerder, Friedenstal, Bernau-Süd, Ladeburg, Lobetal, Börnicke, Schönow
    • Ergebnis Piraten 2014: 2,0%
    • Mögliche Kandidaten: Du?
  • Wahlkreis 2: Innenstadt, Nibelungen, Birkenhöhe, Blumenhag, Rehberge, Waldfrieden, Puschkinviertel, Rutenfeld, Birkholz, Birkholzaue, Waldsiedlung, Pankeborn Giesesplan
    • Ergebnis Piraten 2014: 1,5%
    • Mögliche Kandidaten: Kim Stattaus

Ostprignitz-Ruppin

Stadt/Gemeinde Einwohner (30.11.2017) Wahlbeteiligung 2014 Wahlkreise Sitze StVV/GVV davon Sitze Piraten Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Neuruppin 30.894 34,5% 1 32 0 n. a. Du?
Wittstock/Dosse 14.274 37,6% 1 22 0 n. a. Du?
Kyritz 9.371 42,1% 1 18 0 n. a. Du?
Fehrbellin 8.893 44,5% 1 18 0 n. a. Du?
Rheinsberg 8.129 51,3% 1 18 0 n. a. Dirk Harder. Nic Teichert
Wusterhausen/Dosse 5.870 45,5% 1 18 0 n. a. Du?
Heiligengrabe 4.400 52,5% 1 16 0 n. a. Du?
Neustadt (Dosse) 3.459 44,5% 1 16 0 n. a. Du?
Lindow (Mark) 3.065 48,8% 1 16 0 n. a. Du?
Temnitztal 1.453 55,7% 1 10 0 n. a. Du?
Märkisch Linden 1.178 54,1% 1 10 0 n. a. Du?
Dreetz 1.145 48,5% 1 10 0 n. a. Du?
Breddin 887 52,1% 1 10 0 n. a. Du?
Zernitz-Lohm 865 47,6% 1 10 0 n. a. Du?
Walsleben 788 45,7% 1 10 0 n. a. Du?
Temnitzquell 759 54,1% 1 10 0 n. a. Du?
Sieversdorf-Hohenofen 700 42,2% 1 8 0 n. a. Du?
Herzberg (Mark) 654 44,0% 1 8 0 n. a. Du?
Dabergotz 621 45,5% 1 8 0 n. a. Du?
Stüdenitz-Schönermark 600 57,7% 1 8 0 n. a. Du?
Storbeck-Frankendorf 481 52,1% 1 8 0 n. a. Du?
Rüthnik 471 60,8% 1 8 0 n. a. Du?
Vielitzsee 461 59,0% 1 8 0 n. a. Du?

Uckermark

Stadt/Gemeinde Einwohner (30.11.2017) Wahlbeteiligung 2014 Wahlkreise Sitze StVV/GVV davon Sitze Piraten Ergebnis Piraten 2014 Mögliche Kandidaten
Schwedt/Oder 30.081 34,4% 1 32 0 n. a. Du?
Prenzlau 19.125 35,3% 1 28 0 n. a. Du?
Templin 16.005 43,8% 1 28 0 n. a. Du?
Angermünde 13.828 42,6% 1 22 0 n. a. Du?
Nordwestuckermark 4.262 52,5% 1 16 0 n. a. Du?
Lychen 3.216 53,7% 1 16 0 n. a. Du?
Boitzenburger Land 3.155 51,5% 1 16 0 n. a. Du?
Uckerland 2.659 54,5% 1 16 0 n. a. Du?
Gartz (Oder) 2.554 49,4% 1 16 0 n. a. Du?
Casekow 1.893 53,8% 1 12 0 n. a. Du?
Brüssow 1.865 58,6% 1 12 0 n. a. Du?
Gramzow 1.860 52,2% 1 12 0 n. a. Du?
Oberuckersee 1.669 56,4% 1 12 0 n. a. Du?
Gerswalde 1.578 51,4% 1 12 0 n. a. Du?
Passow 1.454 50,8% 1 12 0 n. a. Du?
Milmersdorf 1.443 45,1% 1 10 0 n. a. Du?
Berkholz-Meyenburg 1.229 59,7% 1 10 0 n. a. Du?
Mark Landin 1.013 43,5% 1 10 0 n. a. Du?
Grünow 944 58,5% 1 10 0 n. a. Du?
Uckerfelde 927 57,0% 1 10 0 n. a. Du?
Randowtal 923 62,7% 1 10 0 n. a. Du?
Pinnow 899 66,7% 1 10 0 n. a. Du?
Mescherin 827 60,7% 1 10 0 n. a. Du?
Schöneberg 812 53,9% 1 10 0 n. a. Du?
Göritz 804 48,1% 1 10 0 n. a. Du?
Tantow 789 53,0% 1 10 0 n. a. Marko Tittel
Hohenselchow-Groß Pinnow 781 49,4% 1 10 0 n. a. Du?
Schenkenberg 622 60,7% 1 8 0 n. a. Du?
Carmzow-Wallmow 622 61,1% 1 8 0 n. a. Du?
Schönfeld 593 56,4% 1 8 0 n. a. Du?
Flieth-Stegelitz 540 67,8% 1 8 0 n. a. Du?
Temmen-Ringenwalde 529 60,0% 1 8 0 n. a. Du?
Mittenwalde 358 45,7% 1 8 0 n. a. Du?

Prignitz

Inhalt folgt.

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