Onlineparteitag/OPT/2017.1/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 004: Unterschied zwischen den Versionen
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|text=Der Parteitag möge beschließen, an geeigneter Stelle das Landeswahlprogramm wie folgt zu ergänzen: | |text=Der Parteitag möge beschließen, an geeigneter Stelle das Landeswahlprogramm wie folgt zu ergänzen: | ||
− | Gesetzgebung nur durch die Legislative | + | '''Gesetzgebung nur durch die Legislative'''<br /> |
− | Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für verbindliche Abstimmungen im Landtag über Zustimmungsgesetze des Bundes ein. Die Bundesratsmitglieder des Landes Brandenburg sind an das Abstimmungsergebnis des Landtages im Bundesrat zu binden. | + | Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für verbindliche Abstimmungen im Landtag über Zustimmungsgesetze des Bundes ein. <br /> |
− | |begruendung=Das Grundgesetz sieht scheinbar die Gesetzgebungskompetenz teilweise bei der Executive (den Landesregierungen, § 51 GG). | + | Die Bundesratsmitglieder des Landes Brandenburg sind an das Abstimmungsergebnis des Landtages im Bundesrat zu binden.<br /> |
− | Es verbietet jedoch nicht, daß die Länder ihrerseits die Gesetzgebungskompetenz in den Händen der Legislative belassen. | + | |
− | Es bestimmt lediglich, daß die Bundesratsmitglieder Mitglieder der Landesregierungen zu sein haben. | + | |begruendung=Das Grundgesetz sieht scheinbar die Gesetzgebungskompetenz teilweise bei der Executive (den Landesregierungen, § 51 GG). <br /> |
− | Bisher wurden die Abstimmungen eines Landes nur zwischen den einzelnen Koalitionsparteien der jeweiligen Landesregierung ausgemacht. | + | Es verbietet jedoch nicht, daß die Länder ihrerseits die Gesetzgebungskompetenz in den Händen der Legislative belassen. <br /> |
− | Dies entspricht nicht dem Grundsatz der Demokratie und Gewaltentrennung. | + | Es bestimmt lediglich, daß die Bundesratsmitglieder Mitglieder der Landesregierungen zu sein haben.<br /> |
− | Statt einem Parteiwillen ist bei der Gesetzgebung der Volkswillen maßgebend. | + | Bisher wurden die Abstimmungen eines Landes nur zwischen den einzelnen Koalitionsparteien der jeweiligen Landesregierung ausgemacht. <br /> |
− | Dieser wird in einer parlamentarischen Demokratie | + | Dies entspricht nicht dem Grundsatz der Demokratie und Gewaltentrennung. <br /> |
+ | Statt einem Parteiwillen ist bei der Gesetzgebung der Volkswillen maßgebend.<br /> | ||
+ | Dieser wird in einer parlamentarischen Demokratie nicht durch die Regierung, sondern das Parlament -den Landtag- ausgedrückt.<br /> | ||
+ | Wie parteipolitische Kungelei sich auf Abstimmungsverhalten im Bundesrat auswirken kann, hat Brandenburg beim Zuwanderungsgesetz 2002 eindrucksvoll demonstriert (siehe hierzu z.B. [https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/12/fs20021218_2bvf000102.html Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.12.2002]).<br /> | ||
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Version vom 5. Januar 2017, 09:44 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP004 |
Einreichungsdatum | 5 Januar 2017 07:29:55 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Zusammenfassung des Antrags | Entscheidungen im Bundesrat bedürfen der Entscheidung des Landtages |
Letzte Änderung | 05.01.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Gesetzgebung nur durch die Legislative Antragstext Der Parteitag möge beschließen, an geeigneter Stelle das Landeswahlprogramm wie folgt zu ergänzen: Gesetzgebung nur durch die Legislative Antragsbegründung Das Grundgesetz sieht scheinbar die Gesetzgebungskompetenz teilweise bei der Executive (den Landesregierungen, § 51 GG). Piratenpad
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Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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