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Parteitag/2010.1/Antrag/2010.1.3: Unterschied zwischen den Versionen

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# Die Rechnungsprüfer können sich nach eigenem Ermessen durch die amtierenden Kassenprüfer unterstützen lassen.  
 
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V. im Hinblick auf den neuen TOP 12 wird folgende Erläuterung angefügt:
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V. im Hinblick auf den neuen TOP 11 wird folgende Erläuterung angefügt:
  
 
* Die Rechnungsprüfer geben der Versammlung gegenüber eine Empfehlung hinsichtlich der Entlastung des Vorstandes in finanzieller Hinsicht ab. Die Empfehlung kann beispielsweise lauten:
 
* Die Rechnungsprüfer geben der Versammlung gegenüber eine Empfehlung hinsichtlich der Entlastung des Vorstandes in finanzieller Hinsicht ab. Die Empfehlung kann beispielsweise lauten:
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:''"Der Parteitag nimmt mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und faßt über ihn Beschluß. Der finanzielle Teil des Berichts ist vor der Berichterstattung durch Rechnungsprüfer, die von dem Parteitag gewählt werden, zu überprüfen."''
 
:''"Der Parteitag nimmt mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und faßt über ihn Beschluß. Der finanzielle Teil des Berichts ist vor der Berichterstattung durch Rechnungsprüfer, die von dem Parteitag gewählt werden, zu überprüfen."''
  
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# [[Benutzer:Baddaddie|baddaddie]] 11:18, 24. Jul. 2010 (CEST)
#--[[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 12:05, 24. Jul. 2010 (CEST)
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# [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 12:05, 24. Jul. 2010 (CEST)
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[[Kategorie:Antrag Landesparteitag]]
 
[[Kategorie:Antrag Landesparteitag]]

Version vom 25. Juli 2010, 17:36 Uhr

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Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung um Rechnungsprüfer


Ich beantrage,


die Tagesordnung des LPT 2010.1, wie folgt, abzuändern:

I. zwischen TOP 4 und 5 wird der TOP „Wahl und Beauftragung der Rechnungsprüfer“ eingefügt,

II. zwischen TOP 10 und 11 wird der TOP „Empfehlung der Rechnungsprüfer“ eingefügt,

III. die Nummerierung der Tagesordnungspunkte wird angepasst,

IV. im Hinblick auf den neuen TOP 5 wird die folgende Erläuterung angefügt:

  1. Es werden zwei Rechnungsprüfer gewählt.
  2. Die gewählten Rechnungsprüfer erhalten:
    – eine Ausfertigung des finanziellen Teils des Rechenschaftsberichtes auf Papier,
    – jeweils eine Ausfertigung aller Kassenprüfungsberichte auf Papier,
    – sowie sämtliche in finanzieller Hinsicht relevanten Unterlagen, wie Kontoauszüge, Belege und Buchungsjournal ausgehändigt; die Einsichtnahme in das Buchungsjournal kann auch durch Überlassung eines Notebooks, auf dem sich die Verbuchungen nachvollziehen lassen, gewährt werden.
  3. Die Rechnungsprüfer ziehen sich zur Prüfung zurück.
  4. Die Rechnungsprüfer prüfen, ob die Unterlagen im Wesentlichen mit dem finanziellen Teil des Rechenschaftsberichtes übereinstimmen.
    Dazu können sie überprüfen:
    – die Plausibilität der Höhe oder Notwendigkeit einzelner Ausgaben,
    – die Plausibilität des finanziellen Rechenschaftsberichtes selbst,
    – stichprobenartig die Übereinstimmung des Rechenschaftsberichtes mit den Verbuchungen,
    – stichprobenartig das Vorhandensein von Belegen,
    – stichprobenartig, ob von den Kassenprüfern festgestellte Mängel abgestellt wurden.
    Sofern innerhalb der letzten zwei Wochen von dem LPT eine Kassenprüfung durchgeführt wurde, überprüfen sie die Buchungen innerhalb dieses Zeitraumes. Dabei berücksichtigen sie, dass hinsichtlich der Kosten des LPT eine vorläufige Aufstellung genügen kann.
  5. Die Rechnungsprüfer beraten darüber, inwieweit sie der Versammlung empfehlen, den Vorstand in finanzieller Hinsicht zu entlasten. Sie werden der Versammlung empfehlen, den Vorstand zu entlasten, wenn sie keine oder nur geringfügige Abweichungen festgestellt haben.
  6. Die Rechnungsprüfer können sich nach eigenem Ermessen durch die amtierenden Kassenprüfer unterstützen lassen.

V. im Hinblick auf den neuen TOP 11 wird folgende Erläuterung angefügt:

  • Die Rechnungsprüfer geben der Versammlung gegenüber eine Empfehlung hinsichtlich der Entlastung des Vorstandes in finanzieller Hinsicht ab. Die Empfehlung kann beispielsweise lauten:


„Nach Rechnungsprüfung empfehlen wir, den Vorstand in finanzieller Hinsicht zu entlasten. Wesentliche Abweichungen wurden nicht festgestellt.“

oder

„Nach Rechnungsprüfung empfehlen wir, den Vorstand in finanzieller Hinsicht zu entlasten. Wie bereits die Kassenprüfer dargelegt haben, wurden nur geringfügige Mängel festgestellt. Diese sind so unwesentlich, dass eine Entlastung dennoch angemessen ist.“

oder

„Nach Rechnungsprüfung empfehlen wir, den Vorstand in finanzieller Hinsicht nicht zu entlasten. Es wurden wesentliche Abweichungen vom Rechenschaftsbericht/ Mängel in der Buchführung festgestellt. Es handelt sich um Folgendes: …. Unsere Bedenken konnten auch nach einer Befragung des Schatzmeisters nicht ausgeräumt werden.“
Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.

Begründung

In der Landessatzung wird zwischen Rechnungs- und Kassenprüfern unterschieden. Die Satzung ist verbindlich.

Lars S.

  • Ich unterstütze diesen Antrag schon aufgrund §9 (5) PartG:
"Der Parteitag nimmt mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und faßt über ihn Beschluß. Der finanzielle Teil des Berichts ist vor der Berichterstattung durch Rechnungsprüfer, die von dem Parteitag gewählt werden, zu überprüfen."
  1. Bastian 11:15, 24. Jul. 2010 (CEST)
  2. baddaddie 11:18, 24. Jul. 2010 (CEST)
  3. Sebastian Pochert 12:05, 24. Jul. 2010 (CEST)
  4. Christoph B. 18:36, 25. Jul. 2010 (CEST)