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Parteitag/2010.1/Antrag/2010.1.6: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 14. Juli 2014, 11:08 Uhr

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Positionspapier

Dieser Antrag konnte nicht beschlossen werden, da die 4-Wochen-Frist nicht eingehalten wurde - es handelt sich um einen Programmänderungsantrag.

Der Text des Antrages wurde als Positionspapier neu eingereicht und so beschlossen.


Antrag und Begründung

Der Landesparteitag möge folgenden Antrag beschliessen:

Grundrecht auf Internetzugang (Breitband)

Die Piraten Brandenburg treten für ein Grundrecht auf Internetzugang ein.


I . Was bedeutet diese Forderung?

  1. Jedem Haushalt und Betrieb ist ein netzneutraler und diskriminierungsfreier Basisanschluss mit einer Mindestbandbreite von 2MBit/512KBit zur Verfügung zu stellen (funkbasierte Verfahren wie UMTS / LTE / Satellit erfüllen nur dann diese Anforderungen, wenn genügend Bandbreite/Kanäle und Wetterunabhängigkeit gewährleistet sind).
  2. Der Basisanschluss ist in der preislichen Größenordnung der derzeitigen Tarife anzubieten.
  3. Für sozial Benachteiligte ist ein entsprechend ermäßigter Tarif festzulegen. Für ALG II-Empfänger sind die Kosten zu übernehmen. Außerdem ist die Anschaffung eines einfachen Computers (einschließlich minimal-notwendigem Zubehör) zu ermöglichen.
  4. Sperrungen (außer bei einem erheblichen, nicht einbringbaren Gebührenrückstand) sind unzulässig, da Sperrungen des Netzzugangs eine neue Form des Hausarrestes darstellen.
  5. Sind Breitbandanschlüsse aus technischen/zeitlichen Gründen nur über Funkübertragungsverfahren (außer Richtfunk) möglich, ist dies nur eine Übergangslösung, die innerhalb kurzer Frist durch kabelgebundene Verfahren abgelöst werden müssen.
  6. Dort wo es sinnvoll und möglich ist, sind Übertragungspunkte mittels Glasfaserkabel (FiberToHome) aufzubauen.


II. Wie begründen wir unsere Forderungen?

Das Internet hat im privaten und beruflichen Leben den gleichen Stellenwert wie einst Rundfunk und Fernsehen eingenommen.

Ein Beschluss des OLG München vom 23. März 2010 (1 W 2689/09) sagt Folgendes:

"Angesichts der zunehmenden Bedeutung, die die Nutzung eines Computers in Privathaushalten hat, hält es der Senat zumindest für diskutabel, dass die ständige Verfügbarkeit eines solchen Gerätes mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf gehört. Maßgebliche Aspekte sind hierbei der hohe Grad der Verbreitung, vor allem aber die ständig zunehmende Internet-Nutzung im privaten Alltag, sei es zur Informationsbeschaffung, zur Kommunikation, zur Abwicklung von Geschäften oder als Unterhaltungsmedium die in aller Regel einen Computer erfordert."

Der Computer wird somit bereits zum notwendigen Lebensbedarf gezählt.

Die Häufigkeit der Nutzung ist neben den technischen Voraussetzungen abhängig von Bildung, Alter und Vorlieben der Bürger.

Neben dem gewerblichen Bereich, in dem die Benutzung des Internets vorgeschrieben ist (Steuermeldungen, Meldungen zu den Sozialversicherungen, Behördenmeldungen), wird seitens der Behörden auch im privaten Umfeld verstärkt die Nutzung von Dienstleistungen über das Internet angeboten. Zudem ist auch die Nutzung durch den Bürger nicht mehr aus dem Alltagsleben wegzudenken.

Betriebe sind ohne garantierten Breitbandanschluss nicht arbeitsfähig. Eine Ansiedlung ist daher nahezu ausgeschlossen.

Der Zugang zu freier Information ist genauso ein Grundrecht, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Bürger, die diesen Zugang nicht haben oder nutzen können, sehen sich einer zunehmenden digitalen Barriere ausgesetzt und können sich zudem nicht allgemein verfügbaren Quellen informieren.

Insbesondere in Gebieten mit ländlicher Struktur ist ein Ausgleich der Informations- und Kommunikationsdefizite nur (noch) durch den Internetzugang möglich. Da das Kommunikations- und Datenvolumenaufkommen bereits derzeit immens ist (zB. E-Mails, Webseiten, VoIP), muss die bereits erwähnte Minimalbandbreite mindestens gewährleistet werden. Die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, wie Treffpunkte, Bibliotheken, Ämter, Schulen aus angeblichen Kostengründen haben zu einer erheblichen Erosion der ländlichen Gebiete geführt. Der schlechte ÖPNV trägt ebenfalls dazu bei, dass insbesondere junge Menschen kaum noch öffentliche Angebote nutzen oder sich mit anderen treffen können. Das Internet stellt hier keinen gleichwertigen Ersatz dar, kann aber zumindest als Brücke dienen.

Schulen, die immer weiter vom Wohnort entfernt sind, erwarten von den Schülern, dass sie einen umfangreichen Zugang zu Quellen haben, um gestellte Aufgaben auch umsetzen zu können. Dies lässt sich heute nur noch über das Internet bewerkstelligen, da viele Nachschlagewerke und Lexika nicht mehr als Druckversion aufgelegt oder im Haushalt aus Kostengründen (vgl. Brockhaus) angeschafft werden.

Zu Zeiten der staatlichen Post ist ein Großteil der Telekommunikation-Infrastruktur bereits durch Steuergelder aller Bürger aufgebaut worden. vor der Privatisierung und der Schenkung an die Telekom aufgebaut worden.


III. Beschluss der Minister der Mitgliedstaaten des Europarates

Die für Medienfragen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten des Europarates stellten in der Abschlusserklärung ihres Treffens vom 28. bis 29. Mai 2009 in Reykjavik fest, dass

die Europäer das Internet zunehmend als "grundlegendes Werkzeug für alltägliche Aktivitäten zur Verbesserung ihrer Lebensqualität nutzen" würden. Internetdienste müssten daher leicht zugänglich, sicher, zuverlässig und dauerhaft verfügbar sein. Aus diesen Gründen empfehlen die Minister den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um den "öffentlichen Nutzen des Internets" zu erhöhen. Dazu gehörten auch Vorkehrungen, die die Verfügbarkeit kritischer Infrastrukturen und Ressourcen "im öffentlichen Interesse" sicherstellen. Beim Ausbau des "universellen Zugangs zum Internet" müsse gegebenenfalls der Staat die Initiative ergreifen, wenn "die Marktkräfte nicht in der Lage sind, alle legitimen Bedürfnisse und Bestrebungen zu erfüllen".

Die Minister verweisen ausdrücklich darauf, dass die Mitgliedstaaten bei der Terrorismusbekämpfung an die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden sind.

Alle Eingriffe in die Freiheiten der Bürger müssten durch Gesetze begründet werden, klar abgegrenzt sein und die Verhältnismäßigkeit wahren.


IV. In Brandenburg geht es nicht voran.

Insbesondere Brandenburg steht durch die jahrelange Vernachlässigung der Infrastruktur an letzter Stelle im Ausbau des Breitbandes. Die angebliche Netzabdeckung von 80% (Schätzung des Landwirtschaftsministeriums) der Haushalte darf ernsthaft bezweifelt werden. Hier werden theoretisch mögliche Funkanschlüsse via GRPS oder Satellit mitgezählt, die im Sinne einer Breitbandverwendung untauglich sind. Tatsächlich sind es nur 65% (IHK-Potsdam, 25.06.2009). Dies bedeutet aufgrund der Konzentrierung auf die RWKs (regionale Wachstumskerne) eine desaströse Versorgung der ländlichen Gebiete. Initiativen wie http://www.breitbandatlas-brandenburg.de stellen lediglich eine Sammlung von Nachfragewünschen (z.Zt. 12088 Bedarfsmeldungen) von Bürgern und Unternehmen dar, die Kenntnis von dieser Initiative haben. Im Endeffekt hat dies aber keinen Einfluss auf die Angebotssituation der DSL-Provider, die hohe Kosten für den Ausbau scheuen. Auch Absichtserklärungen der Landesregierung von 2007 und 2008 sind wirkungslos verpufft.

So liegen dem federführenden Landwirtschaftsministerium zum 16.07.2010 lediglich 100 Anträge auf Fördermittel vor.

  • Mögliche Verfahren

Antragsteller

Michael Hensel für die AG Wirtschaft

Unterstützer

  1. Christoph B. 00:11, 4. Aug. 2010 (CEST)
  2. Sebastian Pochert 00:13, 4. Aug. 2010 (CEST)
  3. baddaddie 00:22, 4. Aug. 2010 (CEST)