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Parteitag/2013.1/Antragsportal/Grundsatzprogrammantrag - 010: Unterschied zwischen den Versionen

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Ausgeschlossen  vom aktiven und passiven Wahlrecht sind Personen, für die  zur  Besorgung  aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist oder die nach  einer Straftat wegen Gemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen  Krankenhaus untergebracht sind. Wer wegen eines Verbrechens zu einer  Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre. Darüber hinaus kann ein Gericht das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre unter bestimmten Vorraussetzungen  bei politischen Straftaten entziehen.  
 
Ausgeschlossen  vom aktiven und passiven Wahlrecht sind Personen, für die  zur  Besorgung  aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist oder die nach  einer Straftat wegen Gemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen  Krankenhaus untergebracht sind. Wer wegen eines Verbrechens zu einer  Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre. Darüber hinaus kann ein Gericht das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre unter bestimmten Vorraussetzungen  bei politischen Straftaten entziehen.  
 
Quelle: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html
 
Quelle: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html
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Menschen mit Behinderungen sollen bei Wahlen gleichberechtigt sein.  Diese  immer  noch nicht selbstverständliche Forderung wurde durch die  2006  verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) dauerhaft ins    Bewusstsein gerückt. Auch Menschen mit Behinderungen haben das  uneingeschränkte Recht, gleichberechtigt mit anderen zu wählen und    gewählt zu werden. Diskriminierungen gleich welcher Art, ob direkt  oder  indirekt, sind nach der BRK ausdrücklich untersagt. Mit ihrer    Konkretisierung der anerkannten wahlrechtlichen Grundsätze und ihrem    Fokus auf unterstützte Selbstbestimmung, Inklusion und Partizipation    behinderter Menschen beeinflusst die BRK das Verständnis anderer    internationaler Menschenrechtsübereinkommen und des Grundgesetzes    gleichermaßen. Sie zwingt dazu, existierende Rechtsauslegungen zu    überdenken und überkommene Beschränkungen aufzuheben. In Bezug auf  Deutschland werden  aus dieser Perspektive zwei Problemfelder  erkennbar:  erstens die  Gewährleistung einer barrierefreien Ausübung  des  Wahlrechts und zweitens  die gesetzliche Anerkennung des  Wahlrechts  aller Menschen mit  Behinderungen.
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Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/policy_paper_18_gleiches_wahlrecht_fuer_alle.pdf
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Integration  kann nur über politische Beteiligung  gelingen. Wer sich in    Deutschland zuhause fühlen soll, muss bei  politischen Entscheidungen    vor Ort mitbestimmen können.  Während Bürger von EU-Staaten das    kommunale Wahlrecht in Deutschland  haben, sind Bürger anderer Staaten    wie z.B. der Türkei von der  politischen Teilhabe in ihrer Gemeinde    vollkommen ausgeschlossen.  In Deutschland, Frankreich und Österreich,  jenen Staaten mit dem  höchsten Anteil von Ausländern an der gesamten  Wohnbevölkerung, bleibt  den Migranten das kommunale Wahlrecht mit  dem  Hinweis auf die  Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft  bis auf  weiteres  verwehrt.
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Quelle: http://nrw.mehr-demokratie.de/argumente-auslaenderwahlrecht.html
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Version vom 5. Juli 2013, 21:16 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer GP010
Einreichungsdatum 5 Juli 2013 19:14:17 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Mandy

Antragstyp Grundsatzprogramm
Zusammenfassung des Antrags Das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist nicht irgendein Recht. In einem demokratischen Gemeinwesen ist das Wahlrecht das politische Grundrecht schlechthin.
Letzte Änderung 05.07.2013
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Wahlrecht ist ein Menschenrecht

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Landesprogramm im Kapitel "Demokratie und Wahlrecht" als neuen Titel "Wahlrecht ist Menschenrecht" einzufügen. Wahlrecht ist Menschenrecht Das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist nicht irgendein Recht. In einem demokratischen Gemeinwesen ist das Wahlrecht das politische Grundrecht schlechthin. Umso gravierender ist es dann, wenn viele Menschen von dem Gebrauch des Wahlrechts - und somit auch vom politischen Willensprozess - ausgeschlossen werden. Eine Gesellschaft, die einen Teil der Bevölkerung von politischen Entscheidungen ausschließt, verliert ihre demokratischen Grundlagen. Die PIRATEN Brandenburg sehen die umfassende, selbstbestimmte politische Partizipation als Ziel und verlangen daher, Wahlen inklusiv auszugestalten, für alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen und hierbei jegliche Diskriminierung zu vermeiden. Politische Teilhabe und Mitwirkung an Demokratie darf nicht vom Geschlecht, der Abstammung, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauung, des Alters oder einer Behinderung abhängig sein.

Antragsbegründung

In einer parlamentarischen Demokratie werden politische Entscheidungen von Abgeordneten getroffen, die von Wahlberechtigten gewählt werden, deren Interessen sie vertreten sollen. Aber die Interessen der nichtwahlberechtigten Menschen werden oftmals erkennbar vernachlässigt, obwohl die Abgeordneten eigentlich Vertreter der gesamten Bevölkerung sein sollten. Denn Politik wird hauptsächlich für die gemacht, die wählen dürfen. Ausgeschlossen vom aktiven und passiven Wahlrecht sind Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist oder die nach einer Straftat wegen Gemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre. Darüber hinaus kann ein Gericht das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre unter bestimmten Vorraussetzungen bei politischen Straftaten entziehen. Quelle: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html

Inklusion

Menschen mit Behinderungen sollen bei Wahlen gleichberechtigt sein. Diese immer noch nicht selbstverständliche Forderung wurde durch die 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) dauerhaft ins Bewusstsein gerückt. Auch Menschen mit Behinderungen haben das uneingeschränkte Recht, gleichberechtigt mit anderen zu wählen und gewählt zu werden. Diskriminierungen gleich welcher Art, ob direkt oder indirekt, sind nach der BRK ausdrücklich untersagt. Mit ihrer Konkretisierung der anerkannten wahlrechtlichen Grundsätze und ihrem Fokus auf unterstützte Selbstbestimmung, Inklusion und Partizipation behinderter Menschen beeinflusst die BRK das Verständnis anderer internationaler Menschenrechtsübereinkommen und des Grundgesetzes gleichermaßen. Sie zwingt dazu, existierende Rechtsauslegungen zu überdenken und überkommene Beschränkungen aufzuheben. In Bezug auf Deutschland werden aus dieser Perspektive zwei Problemfelder erkennbar: erstens die Gewährleistung einer barrierefreien Ausübung des Wahlrechts und zweitens die gesetzliche Anerkennung des Wahlrechts aller Menschen mit Behinderungen. Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/policy_paper_18_gleiches_wahlrecht_fuer_alle.pdf

Integration

Integration kann nur über politische Beteiligung gelingen. Wer sich in Deutschland zuhause fühlen soll, muss bei politischen Entscheidungen vor Ort mitbestimmen können. Während Bürger von EU-Staaten das kommunale Wahlrecht in Deutschland haben, sind Bürger anderer Staaten wie z.B. der Türkei von der politischen Teilhabe in ihrer Gemeinde vollkommen ausgeschlossen. In Deutschland, Frankreich und Österreich, jenen Staaten mit dem höchsten Anteil von Ausländern an der gesamten Wohnbevölkerung, bleibt den Migranten das kommunale Wahlrecht mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft bis auf weiteres verwehrt. Quelle: http://nrw.mehr-demokratie.de/argumente-auslaenderwahlrecht.html

Piratenpad

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