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Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA008
Einreichungsdatum 14 Mai 2015 10:36:26 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Andreas390

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Zielrichtung des Antrages ist die Wiederherstellung der flächendeckenden Handlungsfähigkeit im Landesverband. Dort wo Untergliederungen handlungsunfähig sind, wird eine zusätzliche Option zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit ermöglicht.
Letzte Änderung 17.06.2015
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Wiederherstellung der flächendeckenden Handlungsfähigkeit im Landesverband II

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, nachfolgenden § 28a neu in die Landessatzung einzufügen:

§ 28a Verschmelzung oder Auflösung einer handlungsunfähigen Untergliederung

(1) 1Über die Verschmelzung einer handlungsunfähigen mit einer handlungsfähigen Untergliederung oder die Auflösung einer handlungsunfähigen Untergliederung des Landesverbandes entscheidet der Landesparteitag mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. 2Die Beschlüsse sind nur bei eingehaltener Antragsfrist und nicht bei Versammlungen mit verkürzter Ladungsfrist möglich.

(2) Auf dem Landesparteitag müssen 15 von 100 aller stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg anwesend sein.

(3) Die Antragsfrist beträgt fünf Wochen.

(4) Der Beschluss über die Verschmelzung oder Auflösung wird nur wirksam, wenn er

a. im Falle der Verschmelzung durch einen Parteitag der handlungsfähigen Untergliederung auf einer Mitgliederversammlung binnen 3 Monaten nach der Entscheidung des Landesparteitages mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigt wird,

b. ferner -im Falle der Verschmelzung- von beiden betroffenen Untergliederungen durch eine Urabstimmung unter deren Mitgliedern bestätigt wird. Der Beschluss über die Verschmelzung bedarf hierbei jeweils der Bestätigung durch die Mehrheit der gültigen Stimmen der Urabstimmung. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.

c. im Falle der Auflösung einer handlungsunfähigen Untergliederung durch eine Urabstimmung unter den Mitgliedern der betroffenen Untergliederung bestätigt wird. Der Beschluss über die Auflösung bedarf hierbei der Bestätigung durch die Mehrheit der gültigen Stimmen der Urabstimmung. Sofern sich kein Pirat der betroffenen Untergliederung an der Abstimmung beteiligt, steht dies einer Bestätigung gleich. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.

(5) Über das Vermögen entscheidet im Falle der Auflösung der Landesparteitag, sofern sich aus der Satzung der Untergliederung nichts anderes ergibt.

Antragsbegründung

Der Antrag orientiert sich inhaltlich am SÄA 004, wobei die "Hürden" für die Verschmelzung/Auflösung einer handlungsunfähigen Untergliederung des Landesverbandes etwas niedriger angesetzt sind. Zur weiteren Begründung wird auf SÄA 004 Bezug genommen.

Es wird angeregt, auf dem LPT zunächst darüber abstimmen zu lassen, über welchen der beiden SÄA die Versammlung (in der Sache) abstimmen möchte.

Piratenpad

  • -




Inhaltsverzeichnis

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. A.Agnitio
  2. neythomas
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Asterix
  2. Holger_DOS: Die ist Sache der Kreisverbände, nicht des Landesparteitages.
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Sehe ich das richtig, daß die einzigen Unterschiede zwischen SA - 004 und diesem Antrag sind:

  1. der LPT muß hier mit 2/3 statt mit 3/4 Mehrheit zustimmen
  2. die aufnehmende Gliederung bei Verschmelzung muß hier mit 2/3 statt 3/4 Mehrheit zustimmen?
  • Antwort Andreas: ja, der Unterschied liegt in der niedrigeren Höhe der Hürde "2/3 statt 3/4"

Argument 1

Agnitio schreibt: Diese "Verschmelzung" ist die einzige Möglichkeit sinnvoll mit der organisatorischen Schwäche umzugehen. Der Nordwesten (Stadt Brandenburg/Havelland/Prig.N.ruppin) existiert praktisch nicht. Hier würde ein Zusammengehen nur Sinn machen, wenn OHV hinzu kommt. Ich hätte dort keinen Platz mehr, Ende des Jahres werde ich austreten ("Hackfresse..." hat mir den Rest gegeben). Aber egal, die wichtigen politischen Bewegungen geschehen ausserhalb der Piratenpartei (in Berlin ist dies besonders auffällig). Trotzdem, organisatorischer Zusammenschluß das einzig Vernünftige.

Argument 2

Auch hier (wie auch in SA004) das Problem mit der "schriftlichen" Form der Urabstimmung. Hierzu ist mir eine (möglichst eindeutige ;-)) Meinung von juristisch ausreichend bewanderten Personen notwendig. Ansonsten: Zustimmungsfähig (und begrüßenswert). Tojol (Diskussion) 10:39, 4. Jun. 2015 (CEST)