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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Positionspapier - 002

540 Bytes hinzugefügt, 15:36, 29. Feb. 2016
Diskussion
Nein, das Geld steht bedingungslos zu, aber ggf. nicht additiv zu selbst erzieltem Einkommen. Eine Verrechnung über die Steuer, bzw auch ein Direktabzug durch den Arbeitgeber wären mögliche Verrechnungsgvarianten, die nichts mit "nackig" machen zu tun haben. -- knarf_e
 
Bedingungsloses (http://www.duden.de/rechtschreibung/bedingungslos) Grundeinkommen heisst, Einkommen ohne Vorbedingungen, sprich ohne Anrechnung anderer Einkommen. Anspruch hat jeder, ob Bettler oder Millionär, ob Säugling oder Greis. Ansonsten ist es nicht bedingungslos.
Unter der Überschrift BGE bin ich bis auf den letzten Absatz deiner Meinung.
Man kann auch den ganzen Antrag so stehen lassen,nur nicht unter der Überschrift BGE.
[[Benutzer:Petrus|Petrus]] ([[Benutzer Diskussion:Petrus|Diskussion]]) 15:36, 29. Feb. 2016 (CET)
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
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