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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 004

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA004
Einreichungsdatum 9 Januar 2016 17:15:51 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Redaktionelle Änderung. Der Begriff Akkreditierungspiraten ist für Außenstehende schwer nachzuvollziehen.
Letzte Änderung 05.02.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Redaktionelle Änderung des § 10 Tagung der Landessatzung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, § 10 Abs. 4 Satz 3 der Landessatzung wie folgt zu ändern:

Satz 3: Ihm obliegt die Akkreditierung; er kann ein neues Akkreditierungsteam bestimmen oder das Team des Einberufungsorgans nach § 8 Absatz 4 übernehmen.

Antragsbegründung

Die Änderung erfolgt aus redaktionellen Gründen, um eine einheitliche Darstellung und Lesbarkeit in der Satzung zu erreichen. Der Begriff “Akkreditierungspiraten“ ist für Außenstehende schwer nachzuvollziehen.

Neue Fassung:

§ 10 Tagung

(4) Der Landesparteitag wird durch den Versammlungsleiter geleitet. Dieser wird von den Stellvertretern unterstützt. Der Versammlungsleiter veranlasst die Wahl der Protokollführung; es sollen mindestens zwei Protokollführer gewählt werden. Ihm obliegt die Akkreditierung; er kann ein neues Akkreditierungsteam bestimmen oder das Team des Einberufungsorgans nach § 8 Absatz 4 übernehmen.

Alte Fassung:

§ 10 Tagung

(4) Der Landesparteitag wird durch den Versammlungsleiter geleitet. Dieser wird von den Stellvertretern unterstützt. Der Versammlungsleiter veranlasst die Wahl der Protokollführung; es sollen mindestens zwei Protokollführer gewählt werden. Ihm obliegt die Akkreditierung; er kann neue Akkreditierungspiraten bestimmen oder die des Einberufungsorgans nach § 8 Absatz 4 übernehmen.

Piratenpad




Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Was verstehst du unter "Außenstehenden"? Ich denke, alle an einem Parteitag Teilnehmenden sind Mitglieder (oder Gäste, die die Parteiinterna zumindestens kennen sollten). Wieso sollten "Außenstehende" ein Problem mit dem Verständins unserer Satzung haben? Holger-DOS

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