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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 005

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Version vom 5. Februar 2016, 06:12 Uhr von Holger-DOS (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
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Antragsübersicht

Antragsnummer SA005
Einreichungsdatum 9 Januar 2016 17:25:58 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Redaktionelle Änderung: Zulassung von Gästen ist Aufgabe des LPT. Stimmberechtigung ist in § 11 eindeutig definiert.
Letzte Änderung 05.02.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Redaktionelle Änderung des § 11 Stimmrecht der Landessatzung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, § 11 Abs. 2 der Landessatzung zu streichen und Abs. 1 dementsprechend nicht als Absatz 1 zu benennen.

Antragsbegründung

In Abs. 1 wird die Stimmberechtigung eindeutig definiert. Die Klarstellung in Abs. 2 Satz 2 ist damit nicht erforderlich. Abs. 2 Satz 1 definiert eine Aufgabe des Landesparteitages und wird aus redaktionellen Gründen zu § 13 Abs. 3 Satz 2 – siehe SÄA 6.

Neue Fassung:

§ 11 Stimmrecht

Die stimmberechtigten Mitglieder des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes.

Alte Fassung:

§ 11 Stimmrecht

(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes.

(2) Der Landesparteitag kann durch Beschluss Gäste zulassen. Ein Stimmrecht haben Gäste nicht. 

Piratenpad

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Holger-DOS: § 13 bestimmt die Aufgaben des LPT. Dort gehört m.E. die Zulassung von Gästen nun wirklich nicht hin.
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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