Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 013: Unterschied zwischen den Versionen
(→Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen) |
|||
Zeile 47: | Zeile 47: | ||
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ==== | ==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ==== | ||
# [[Benutzer:TheBug|TheBug]] ([[Benutzer Diskussion:TheBug|Diskussion]])WTF? | # [[Benutzer:TheBug|TheBug]] ([[Benutzer Diskussion:TheBug|Diskussion]])WTF? | ||
+ | # [[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]]: Dieser Antrag ist überflüssig. § 1 Abs. 5 der Bundessatzung: "Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet." | ||
# ? | # ? | ||
# ... | # ... |
Version vom 5. Februar 2016, 07:20 Uhr
<- Zurück zum Antragsportal
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SA013 |
Einreichungsdatum | 9 Januar 2016 19:06:55 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | Redaktionelle Änderung zur Homogenisierung der Satzung: Piraten wird Mitglieder |
Letzte Änderung | 05.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Redaktionelle Änderung des § 25 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen der Landessatzung Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, § 25 Abs.4 Satz 2 und Abs. 5 der Landessatzung wie folgt zu ändern: In Absatz 4 Satz 2 wird das Wort Piraten wird durch das Wort Mitglieder ersetzt. In Absatz 5 wird das Wort Piraten wird durch die Formulierung Mitglieder der Piratenpartei ersetzt. Antragsbegründung Die Neufassungen der Bezeichnung in den Absätzen 4 und 5 erfolgt aus redaktionellen Gründen, um eine einheitliche Darstellung in der Satzung zu erreichen. An anderen Stellen der Satzung wird ebenfalls nur von Mitgliedern gesprochen. Neue Fassung: § 25 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen (4) 2In diesen Versammlungen wählen jeweils die in einem gemeinsamen Wahlkreis wahlberechtigten Mitglieder einen gemeinsamen Wahlkreisbewerber. (5) Sämtliche Wahlkreisbewerber zu Landtagswahlen können auch in einer Landesversammlung der zum Landtag wahlberechtigten Brandenburgischen Mitglieder der Piratenpartei gewählt werden. Alte Fassung: § 25 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen (4) 2In diesen Versammlungen wählen jeweils die in einem gemeinsamen Wahlkreis wahlberechtigten Piraten einen gemeinsamen Wahlkreisbewerber. (5) Sämtliche Wahlkreisbewerber zu Landtagswahlen können auch in einer Landesversammlung der zum Landtag wahlberechtigten Brandenburgischen Piraten gewählt werden. Piratenpad |
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- TheBug (Diskussion)WTF?
- Holger-DOS: Dieser Antrag ist überflüssig. § 1 Abs. 5 der Bundessatzung: "Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet."
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Mal so zur Erinnerung: "PIRAT" ist der neutrale Begriff für alle Mitglieder der PIRATENPARTEI. Wir gendern nicht und bilden auch sonst keine Grüppchen oder Schubladen. TheBug (Diskussion) 23:41, 11. Jan. 2016 (CET)
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
Dein Argument?