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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 020

38 Bytes hinzugefügt, 10:23, 16. Mär. 2016
Diskussion
*Wenn § 30 entfällt, heißt das, dass die Mitglieder kein Recht mehr auf den Schutz ihrer Daten haben ?<br>§ 30 Datenschutz
:(1) 1Die Mitglieder haben das Recht auf Schutz ihrer Daten. 2Der Missbrauch von Daten, insbesondere der Missbrauch der persönlichen Daten der Mitglieder, ist parteischädigendes Verhalten im Sinne des § 10 Absatz 4 des Parteiengesetzes.
[[Benutzer:Petrus|Petrus]] ([[Benutzer Diskussion:Petrus|Diskussion]]) 10:08, 16. Mär. 2016 (CET)
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Klare Antwort Petrus. Natürlich haben die Mitglieder wie bisher auch das Recht auf Schutz ihrer Daten. Das hat unser DSB ja schon ausführlich bei dem SÄA 015 zur Anpassung der Satzungsbestimmung gesagt. Das Datenschutzrecht in Deutschland ist ausreichendregelt das per Gesetz.  [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ------
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