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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 012

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Version vom 27. Februar 2016, 18:10 Uhr von Thomas(OHV) (Diskussion | Beiträge) (Diskussion)
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Antragsübersicht

Antragsnummer SA012
Einreichungsdatum 9 Januar 2016 19:00:56 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags AG gelten bei längerer Inaktivität oder weniger als 3 Stimmberechtigten als aufgelöst
Letzte Änderung 27.02.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Änderung des Abs. 6 von § 23 Arbeitsgemeinschaften der Landessatzung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, § 23 Abs. 6 Satz 1 der Landessatzung um das Wort stimmberechtigte und den Passus oder länger als 6 Kalendermonate keine Aktivität zeigt zu ergänzen.

Antragsbegründung

Die Stimmberechtigung drückt eine besondere Verbundenheit zur Partei aus.

Sind weniger als drei stimmberechtigte Personen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, sind die besondere Verbundenheit und ein Interesse an der politischen Wirksamkeit der Partei nicht mehr ersichtlich, die AG sollte aufgelöst werden.

Auch bei inaktiven Arbeitsgemeinschaften stehen häufig mehr als drei Mitglieder der AG im Wiki. Deshalb ist aus strukturellen Gründen eine Auflösung auch bei längerer Inaktivität der AG sinnvoll, um die parteipolitische Arbeit auf eine neue Grundlage zu stellen. Es ist auch eine Frage der Außendarstellung der Partei. Inaktive, tote Arbeitsgemeinschaften, die seit längerem im Wiki rumdümpeln, hinterlassen keinen positiven Eindruck bei Außenstehenden und Interessierten.

Die Ergebnisse der aufgelösten AG werden archiviert.

Neue Fassung:

§ 23 Arbeitsgemeinschaften

(6) Eine Arbeitsgemeinschaft gilt als aufgelöst, wenn sie weniger als drei stimmberechtigte Mitglieder hat oder länger als 6 Kalendermonate keine Aktivität zeigt.

Alte Fassung:

§ 23 Arbeitsgemeinschaften

(6) Eine Arbeitsgemeinschaft gilt als aufgelöst, wenn sie weniger als drei Mitglieder hat.

Piratenpad




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Was verstehst du unter "keine Aktivität zeigt"? Nur nach außen hin (also muß jeweils innerhalb von 6 Monaten kommen: "Hallo wir sind noch aktiv!")?


Eine Arbeitsgemeinschaft wird in unserem Wiki folgendermaßen definiert:

  • Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Piraten und/oder engagierten Nichtparteimitgliedern, die eine gemeinsame Aufgabe auf Dauer durchführen.

Viele unserer AG´en haben zwar laut Wiki eine Menge Mitglieder, ihre letzte Aktivität (Treffen, Protokolle, Ideen, Anregungen etc.) liegen aber schon zum Teil Jahre zurück.


Wenn sich Menschen zusammenfinden und ein Thema so spannend und politisch bedeutsam finden, dass sie es für Notwendig halten, eine Arbeitsgemeinschaft im Satzungssinn zu gründen, ist das zunächst erstmal gut.

Wenn das Thema sich aber totläuft, keine neuen Impulse und Ideen mehr diskutiert werden, sprich das Interesse an dem Thema erloschen ist, kann die AG aufgelöst und ihre Ergebnisse archiviert werden. Die Gedanken und Ideen sind ja nicht weg. Bei Bedarf, also wenn das AG-Thema wieder Interesse findet, kann man die Ergebnisse der Alt-AG wieder aufleben lassen.

Ansonsten halte ich es für sinnvoller, wenn neue Interessenten bei ihrem ersten Blick ins Wiki vielleicht nur eine Handvoll aktive und lebendige AG´en finden, bei denen sie sich beteiligen können, als eine große Masse von AG´en, bei denen sich offensichtlich nichts tut, die tot sind.

Um auf deine Frage zurückzukommen. Wenn die AG beschließt, ihre Arbeit temporär ruhen zu lassen, weil aktuell kein Bedarf gesehen wird, sollte sie das dokumentieren. Z.B. wenn die politische Entwicklung des Themas schon in die richtige Richtung geht und die AG-Mitglieder erstmal sehen wollen, wohin der Hase läuft.

Es wäre aber ein gutes Zeichen, wenn die AG-Mitglieder sich regelmäßig treffen - und sei es in halbjährlichem Turnus - und entscheiden, ob es an der Zeit ist, weiterzumachen oder aktuell kein Bedarf besteht.

Es gibt ein Beispiel, dass zwar keine AG, aber immerhin eine Taskforce betrifft, die Taskforce Haushalt und Finanzen

Hier fasse ich mir als Koordinator an die eigene Nase. Es ist zwar dokumentiert, dass wir zur Zeit nicht aktiv sind, aber es finden aktuell auch keine Treffen mehr statt. Reaktiviert wird die Taskforce wahrscheinlich erst wieder in 2018, wenn wir uns auf die Wahlen vorbereiten. Aber sie ist ja ganz bewusst auch nicht als AG angelegt worden, weil es sich hier eher um administrative Verständnisfragen als um politische Inhalte geht.

Wie gesagt, eine AG soll eine gemeinsame Aufgabe auf Dauer durchführen. Das tun viel unserer Landes-AG´en schon länger nicht mehr.

Allerdings habe ich gerade im Wiki gesehen, dass ein fleißiger Wiki-Gärtner hier auch schon tätig war. Wir haben aktuell noch fünf AG´en, einen Arbeitskreis und die KOKOBB, die als aktiv geführt werden. Drei AG´en haben aktuelle Termine und Sitzungsdaten.

Unter dem Link nicht aktive Arbeitsgemeinschaften finden sich dann sechs AG´en, sieben Arbeitskreise und die o.g. Taskforce, die nicht aktiv sind.

Also ist schon etwas passiert. Man sollte das Ganze dann aber auch in der Satzung fixieren, damit nicht einfach so entschieden werden muss, welche AG nun aktiv und welche nicht ist. Eine klare Regelung macht vieles einfacher.

Thomas Bennühr (Diskussion)



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